Modernisierung Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 301 – Schadstoffsanierung und Rückbau (30-ZV-0191/20) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0191/20
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: (Sitz) Katzensprung 2
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 301 – Schadstoffsanierung und Rückbau (30-ZV-0191/20)
Es ist beabsichtigt, die denkmalgeschützte Stadthalle im Rotehornpark Magdeburg grundlegend zu sanieren und zu erweitern.
Die Stadthalle wurde 1927 errichtet und ist eines der bedeutendsten Gebäude der Stadt Magdeburg sowohl als herausragendes Baudenkmal (Bauhaus – Architektur) als auch in funktionaler Hinsicht für die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen.
Das Gebäude ist ca. 100 Meter lang, 50 Meter breit und bis zu 22 Meter hoch. Die tragende Stahlkonstruktion ist mit einer Klinkerfassade ummauert.
Die Stadthalle wurde nach teilweiser Kriegszerstörung in den fünfziger und sechziger Jahren wieder aufgebaut.
Vorgesehen sind die denkmalgerechte Sanierung u. a. der Fassade, der Umbau des Saalbereiches zu einem zeitgemäßen Mehrzwecksaal mit entsprechender Bühnentechnik, die Schaffung bzw. Modernisierung von Betriebs —, Künstler – und Verwaltungsräumen und die strukturelle Neuordnung der Funktionsbereiche.
An der Nordseite der Stadthalle wird ein neues Bühnenhaus ergänzt. Die bisher an der Nordseite der Stadthalle befindlichen An- und Zubauten aus verschiedenen Epochen werden rück gebaut.
Die haus – und betriebstechnischen Anlagen sind vollständig zu erneuern.
Die Außenanlagen sind umzugestalten.
Magdeburg
Los 301 – Schadstoffsanierung und Rückbau, 30-ZV-0191/20,
Leistungsumfang:
1. Maßnahmen im Bestandsgebäude:
Gebäudedaten
— BGF ~16 000 m2;
— 4 Geschossig zzgl. Keller und Dachgeschoss;
— Baujahr 1927, Wiederaufbau 1957-1966.
Maßnahmen
— Rückbau nicht konstruktiver Bauteile;
— nichttragende Mauerwerkswänden inkl. Türen und Zargen;
— GK-Wände inkl. Türen und Zargen;
— GK-Vorsatzschalen;
— abgehängte Decken und Deckenverkleidungen;
— Wandverkleidungen;
— Estrich;
— Bodenbeläge;
— Technikfundamente;
— WC-Trennwände;
— einbauten wie Einbauschränke, Blendschutz anlagen, etc.;
— sonstige Einbauteile, wie Brandschutzklappen, Revisionsöffnungen u. dgl.;
— Bühnentechnik;
— Restberäumung der Gebäude (Inventar, Sperrmüll);
— Schadstoffausbau Asbest, KMF, Teerhaltige Sperrschicht/Material;
— GK-Decken;
— Türen incl. Zargen;
— abgehängte Decken und Deckenverkleidungen;
— Bodenbeläge;
— Trennwände mit Wandfliesen;
— WC-Trennwände;
— Bauteilbergung und Einlagerung Denkmalgeschützter Bauteile
Aufnahme partieller Bodenbeläge sind zu demontieren und einzulagern
2. Maßnahmen Komplettrückbau von Anbauten und Nebengebäuden inkl. Schadstoffrückbau
Der Abriss beinhaltet den kompletten Rückbau der Anbauten bis UK Fundamente:
— Küchenanbau Nord;
— Baujahr 1979;
— Länge: 23.80 m;
— Breite: 14.40 m;
— Höhe: 4.45 m;
— Ausbauhöhe: ca. 3.80 m;
— Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 1 520 m3.
— der Küchenanbau wurde 1979 eingeschossig mit Flachdach in traditioneller Bauweise, als 1-schaliger Mauerwerksbau, verputzt, mit Mauerwerkspfeiler, Ringanker und Stahlbetonhohldielendecken.
Die Gründung erfolgte auf Streifenfundamte mit Bodenplatte.
— Trafogebäude;
— Niederspannungsbereich 2-geschossig;
— Länge: 10.13 m;
— Breite: 5.30 m;
— Höhe: 5.55 m;
— Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 298.00 m3;
— Hochspannungsbereich 1-geschossig;
— Länge :10.10 m;
— Breite: 10.10 m;
— Höhe: 5.55 m /incl. Attika 6.25 m;
— Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 566.00 m3;
— BRI Gesamt: ca. 864 m3.
— das Trafogebäude wurde im Zuge des Wiederaufbaues in den 66iger Jahren als ein-/zweigeschossiger Bau mit Flachdach in traditioneller Bauweise, als 1-schaliger Mauerwerksbau, unverputzt, mit Mauerwerkspfeiler, Ringanker und Stahlbetonhohldielendecken/Betondachplatten errichtet.
Die Gründung erfolgte, in Annahme, auf Streifenfundamte mit Bodenplatte.
— Garagengebäude;
— Länge: ca. 8.50 m;
— Breite: ca. 6.20 m;
— Höhe: ca. 3.50 m;
— Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 190 m3;
— der Garagenbau ist eingeschossig mit Flachdach als 1-schaliger Mauerwerksbau in traditioneller Mauerwerksweise mit Ringanker und Stahlbetonhohldielendecken errichtet.
Die Gründung erfolgte auf Streifenfundamte mit Bodenplatte.
— Funktionsgebäude und Verbindungsbau Komplettabbruch;
— Baujahr 1978;
— Länge: 51.50 m;
— Breite: 14.00 m;
— Höhe: 7.20 m;
— Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 5.192 m3.
Funktionsgebäude
— das Gebäude ist 2-geschossig als Stahlbeton-Skelettbau mit Flachdach und Vorhangfassade auf der Westseite und Nordgiebel, die Ostseite nur im OG.
Der Südgiebel hat eine Klinkerfassade zum Anschluss des Verbindungsbaues. Das EG Ostseite ist in Mauerwerk Mz 150 geschlossen.
Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Decken aus Stahlbetonhohldielen sowie Fertigteilrippendecke.
Die Gründung erfolgte auf Streifenfundamte mit Bodenplatte.
Verbindungsbau
— 2-geschossiger Mauerwerksbau mit Flachdach.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entsprechend § 6a, Nr. 1 EU VOB/A, desweiteren wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Nachweise entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind — zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten — auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln;
— Urkalkulation – bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
Nachweise entsprechen § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
— Sach- und Fachkundenachweis gem. TRGS 519/Anlage 3 (Asbest), Zulassung als Fachbetrieb für Arbeiten mit schwach gebundenen Asbest gemäß GefStV;
— Zertifikat Entsorgung schadstoffbelasteter Baurestmassen (Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb);
— Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle, insbesondere Asbest-, PAK und KMF-Abfälle;
— Vorsorgeuntersuchungsbestätigungen der auf der Baustelle tätigen Arbeiter (G 1.2 und G 26);
— Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister;
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind — zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten — auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223;
— Arbeitsplan gemäß Gefahrstoffverordnung, TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524/DGUV Regel 101-004 (früher BGR 128) inkl. Gefährdungsbeurteilungen und Schottungsplänen;
— schriftliche Betriebsanweisung, gut sichtbar auf der Baustelle in jedem Sanierungsbereich;
— Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer, sowohl allgemein über den Umgang mit Asbest, KMF und PAK als auch baustellenbezogen anhand des Arbeitsplans und der Leistungsbeschreibung durch Unterschrift der Belehrten.
Die Veröffentlichung der Unterlagenlagen erfolgt in deutscher Sprache, evtl. notwendige Übersetzungen obliegen dem Bieter/AN.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind — zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten -mit dem Angebot einzureichen sind:
— die der Ausschreibung beiligenden EFB-Formblätter (221/222)
Präqualifizierte Unternehmen/Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „124-Eigenerklärung zur Eignung" vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „124-Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Erklärungen (im Original) wie folgt abzugeben:
— § 10 Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit;
— § 12 Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen;
— § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung.
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei und können vorab eingesehen werden unter folgendem Link: http://www.magdeburg.de/Start/Wirtschaft-Arbeit/Unternehmerservice/Ausschreibungen.
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer im Original abzugeben:
— § 10 Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit;
— § 12 Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
Entsprechend § 14 EU VOB/A.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung mit der den Ausschreibungsunterlagen beigelegten 124-Eigenerklärung zur Eignung. Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist.
Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
— Angebotsschreiben;
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (im Pdf-Format und GAEB);
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
Weitere siehe Bekanntmachung III.1.1, III.1.2, III.1.3 und III.2.2
Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation (u. a. für Bieteranfragen) und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Das Angebotsschreiben (Angebot oL_eVHB2017) ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können diese Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot (Angebot oL_eVHB2017) ist davon ausgenommen). Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage „Nutzung eVergabe" sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Inhalt des Formblattes „124 (Eigenerklärung zur Eignung)":
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Angaben zu Arbeitskräften;
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Auf gesondertes Verlangen sind die im Formblatt „124 LD" näher definierten Nachweise durch das Unternehmen einzureichen.
Postanschrift: Ernst-Kamith-Straße 2
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Auf die Bestimmungen des § 160 (3) GWB wird hingewiesen. Insbesondere auf Nr.4., wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, sofern 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.