Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben

593288-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
OJ S 165/2026 27/08/2026
Wettbewerbsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Haldensleben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
Beschreibung: Die Stadt Haldensleben führt einen Realisierungswettbewerb zur Planung des Neubaus der Kindertagesstätte "Max und Moritz" einschließlich Neugestaltung der Außenanlagen durch. Bestandteil der Aufgabe ist auch der Rückbau des bestehenden Gebäudes. Anlass für den Wettbewerb ist der sanierungsbedürftige Zustand des Bestandsgebäudes. Zur Umsetzung ist das Vorhaben im städtischen Haushalt für die Jahre 2029 - 2031 vorgesehen und soll durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" finanziert werden. Das dreistöckige Bestandsgebäude wurde 1985 in Großtafelbauweise ("Plattenbau") als Wohngebäude des Typs WBS70 errichtet und ist vollständig unterkellert. Das hochgelagerte Erdgeschoss ist nur über Außentreppen zu erreichen, was die Barrierefreiheit erheblich einschränkt. Die baulich bedingte Verteilung der Kindertagesstätte (Kita) auf drei Etagen, beeinträchtigt den Alltagsbetrieb. Ein temporärer Umzug der Kita während der Bauphase ist aufgrund fehlender Kapazitäten nicht umsetzbar. Deshalb soll der Abriss des Bestandsgebäudes erst nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen. Für die Bauphase ist eine Interimslösung in den Planungen vorzusehen, um einen geordneten Umzug ohne Einschränkungen für den Kita-Betrieb zu ermöglichen. Eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes ist nicht vorgesehen. Im Rahmen des Wettbewerbs ist der Neubau eines Kitagebäudes inklusive Krippe für 160 Kinder und 27 Mitarbeitende zu planen. Für das Vorhaben werden Baukosten (Kostengruppe 300 + 400 nach DIN 276) von maximal 6.800.000,- € Brutto angenommen. Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Realisierungswettbewerb richtet sich an Architekt/innen und Planungsbüros, die Architekt/innen beschäftigen.
Kennung des Verfahrens: 6f64d8b5-c843-4d0c-be2e-2670b3c83d39
Interne Kennung: KITA_Max und Moritz_HDL
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Haldensleben
Postleitzahl: 39340
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Realisierungswettbewerb richtet sich an Architekt/innen und Planungsbüros, die Architekt/innen beschäftigen. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf zwölf begrenzt. Neben zwei gesetzten Teilnehmenden werden zehn weitere Teilnehmende im Rahmen eines vorgeschalteten Auswahlverfahrens ermittelt. Erfüllen mehr als zehn Bewerber die Teilnahmevoraussetzungen, erfolgt die Auswahl der Teilnehmenden durch Losentscheid. Teilnahmeberechtigt sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften, welche die berufliche Qualifikation des Architekten nachweisen können. Mit Abgabe der Eigenerklärung und geforderten Nachweisen beantragt der Bewerber die Teilnahme am Auswahlverfahren. Bewerber, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und das Vorliegen der Eignungskriterien durch Eigenerklärung bestätigen, nehmen am Losverfahren teil. Die offizielle Einladung zur Wettbewerbsteilnahme erfolgt erst nach Auslosung und anschließender erfolgreicher Prüfung der geforderten Nachweise. Bewerbergemeinschaften dürfen nachträglich nicht mehr verändert werden. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art führen zum Ausschluss. Scheidet ein gesetzter Teilnehmender oder geloster Bewerber aus, da er z.B. die Eignungskriterien nicht erfüllt, werden die gelosten Nachrückenden in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerbsteilnahme. Die Vergabe der weiteren Planungsleistungen erfolgt nach Abschluss des Wettbewerbs. Von der Ausloberin wird eine Wettbewerbssumme von 38.000,- € netto zur Verfügung gestellt. Alle Teilnehmenden, deren Arbeiten durch das Preisgericht beurteilt werden, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500,- € netto. Der verbleibende Betrag in Höhe von 23.000,- € netto wird für Preisgelder aufgewendet und verteilt sich wie folgt (Angaben in netto):1. Preis 50 % (11.500 €), 2. Preis 30 % (6.900 €) und 3. Preis 20 % (4.600 €). Das Preisgericht kann gemäß § 7 (2) RPW 2013 einstimmig Änderungen in der Aufteilung der Wettbewerbssumme vornehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9: das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweitsich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 5 ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 6 eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 7 das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
Beschreibung: Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, des Planungswettbewerbs und des anschließenden Verhandlungsverfahrens bereitgestellten oder bekannt gegebenen Unterlagen, Angaben und Informationen sind in ihrer Gesamtheit als verbindliche Bestandteile der Vergabeunterlagen anzusehen. Sie sind Bestandteil der Vergabe und bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei der Erstellung und Bewertung der Angebote entsprechend zu berücksichtigen. Die Gesamtheit dieser Unterlagen, Angaben und Informationen bildet die verbindliche Grundlage für das Vergabeverfahren.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Haldensleben
Postleitzahl: 39340
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Eine Referenz über ein abgeschlossenes Projekt mit einem öffentlichen Auftraggeber, welches den Neubau oder die Erweiterung (keineSanierung) eines Gebäudes mit mindestens 2.500 m² BGF unter Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI zum Inhalt hatte(Leistungsabschluss in den letzten 10 Jahren). 2. Eine Referenz über ein abgeschlossenes Projekt, welches die Objektplaung Gebäude in vergleich-barer Komplexität, den Neubau oder die Erweiterung (keine Sanierung) eines Gebäudes mit Bau-kosten (Brutto) der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 von mindestens 2.500.000,-€ und der Honorarzone III unter Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI zum Inhalt hatte (Leistungsabschluss in den letzten 10 Jahren). 3. Eine Referenz über ein abgeschlossenes Projekt, welches mindestens anteilig durch öffentliche Fördermittel (z.B. Städtebauförderung des Bundes) finanziert wurde und die Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI zum Inhalt hatte (Leistungsabschluss in den letzten 10 Jahren)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung "Architekt" oder vergleichbar tragen darf. Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer personellen Mindestkapazität von mindestens drei Architekt:innen mit der unter A.6 geforderten beruflichen Qualifikation, die im Auftragsfall für die Bearbeitung der Planungsleistungen zur Verfügung stehen. Die Mindestkapazität ist im Teilnahmeantrag durch Eigenerklärung zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die personellen Kapazitäten gemeinsam berücksichtigt. Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bewerber, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, sind nicht teilnahmeberechtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eine aktive Berufshaftpflichtversicherung. Für den Auftragsfall ist eine Mindestdeckungssume von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio € für Sach- und Vermögensschäden erforderlich. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss das Dreifache der vereinbarten Deckungssumme betragen. Bei einer aktuell geringeren Deckungssumme ist die Zusage der Erhöhung durch den Versicherungsgeber im Auftragsfall erforderlich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eintrag in die Architektenkammer, z.B. durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder Bescheinigung der zuständigen Kammer (nicht älter als zwei Jahre) oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates. Bauvorlageberechtigte Ingenieure und juristische Personen sind zulässig, wenn diese einen für die Aufgabe verantwortlichen Architekten benennen. Zulassungsbereich Bewerber aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)oder aus den Vertragsstaaten des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 12
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 12
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wettbewerbsergebnis
Beschreibung: Die Preistragenden erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 60 Punkte 2. Preis: 36 Punkte 3. Preis: 12 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation und Struktur
Beschreibung: max. 80 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarforderung
Beschreibung: max. 60 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 11/03/2027
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Mitglieder der Jury: Sina Stiebler, Architektin, Magdeburg, Guido Großmann, Architekt BDA, Halle (Saale), Thomas Dietzsch, Architekt BDA, Halle (Saale), Karsten Liebner, Architekt BDA, Magdeburg, Stellvertretende Fachpreisrichter: Martin Bethge, Architekt, Magdeburg, Bernhard Hieber Bürgermeister Stadt Haldensleben, Holger Waldmann, Bauamtsleiter Stadt Haldensleben, Doreen Scherff, AL Bildung, Kultur und Soziales, Jugend und Sport, Stadt Haldensleben, Stellvertretende Sachpreisrichter: Matthias Schlitte, Abt. Ltr. Bildung und Soziales, LK Börde, Stellvertretende Sachpreisrichter: Andy Glassl, Vorsitzender Schul- und Sozialausschuss, Stadt Haldensleben, Stellvertretende Sachpreisrichter: Kerstin Daebler, Hoch- und Tiefbau, Stadt Haldensleben, Stellvertretende Sachpreisrichter: Elfi Kühnel, SB Hochbau, Stadt Haldensleben, Stellvertretende Sachpreisrichter: Susann Raila, Abt. Ltr. Bildung und Soziales, Stadt Haldensleben, Stellvertretende Sachpreisrichter: Oliver Karte, Dezernent, Stadt Haldensleben
Bereits ausgewählte Teilnehmer: SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB, Haldensleben, Steinblock Architekten GmbH, Magdeburg
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen zur Eignung nachgefordert. Es gelten folgende bindende Vorgaben: • Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß der Richtlinie für Kitas im Landkreis Börde • Erschließung ist über die Straße "Waldring" (südliche Grundstücksgrenze) herzustellen Die Missachtung der bindenden Vorgaben führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnete Passagen die als Vorgaben verstanden werden könnten, aber nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, gelten als wesentliche Zielvorgaben und führen nicht zum Ausschluss vom Wettbewerb. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Haldensleben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Haldensleben
Registrierungsnummer: 15083270-0000-03
Postanschrift: Markt 20-22
Stadt: Haldensleben
Postleitzahl: 39340
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Telefon: 039044792301
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 102096
Postanschrift: Turmschanzenstraße 26
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 39185033
Fax: +49 3918503401
Internetadresse: https://www.saleg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t: 03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 03455141536
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 03455141536
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a9c6c7b5-2cfa-4965-9e0f-99f055ff5413 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 23
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/08/2026 15:28:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 593288-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 165/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2026