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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Netzanschlusskapazitäten am Mittelspannungsnetz im Konzessionsgebiet Hohenmölsen und Lützen
Beschreibung: Zur Sicherung der benötigten Netzanschlusskapazitäten von 20 MW im Konzessionsgebiet Hohenmölsen/Lützen im Mittelspannungsnetz ist der Bau eines von der MITNETZ STROM betriebenen Umspannwerkes der enviaM erforderlich. Hierfür ist vom Erschließungsträger ein Baukostenzuschuss (BKZ), gesetzlich verankert im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), zu zahlen.
Kennung des Verfahrens: 596e01d0-e20d-4887-bd81-41c5c923e36b
Interne Kennung: 30.ZVS.4/101/02/2026 (L)
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lützen/ Hohenmölsen
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Konzessionsgebiet Hohenmölsen/Lützen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung von Netzanschlusskapazitäten am Mittelspannungsnetz im Konzessionsgebiet Hohenmölsen und Lützen
Beschreibung: Zur Sicherung der benötigten Netzanschlusskapazitäten von 20 MW im Konzessionsgebiet Hohenmölsen/Lützen im Mittelspannungsnetz ist der Bau eines von der MITNETZ STROM betriebenen Umspannwerkes der enviaM erforderlich. Hierfür ist vom Erschließungsträger ein Baukostenzuschuss (BKZ), gesetzlich verankert im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), zu zahlen.
Interne Kennung: 30.ZVS.4/101/02/2026 (L)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lützen/ Hohenmölsen
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Konzessionsgebiet Hohenmölsen/Lützen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Höhe des an die zu beschaffenden Netzkapazitäten von 20 MW gekoppelten Baukostenzuschusses
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung zu Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Bezüglich der Fristen gelten die Regelungen des § 135 GWB.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: Die Städte Weißenfels, Hohenmölsen und Lützen im Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) planen die Entwicklung eines etwa 300 Hektar großen Industrie- und Gewerbeparks im Bereich der Anschlussstelle Weißenfels der Bundesautobahn A 9 (Knoten A 9/B91). Zur Umsetzung dieses Ziels wurde im Juni 2025 der Zweckverband „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91“ mit Sitz in Weißenfels gegründet. Der Zweckverband hat entsprechend den Regelungen der Satzung die Aufgabe, ein auf den Gemarkungen der Städte Weißenfels, Lützen und Hohenmölsen am Knotenpunkt der BAB A9 / B91 gelegenes Gebiet als Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet (IKIG A9/B91) für die Ansiedlung von Mittel- und Großbetrieben zu entwickeln, zu planen, zu erschließen und zu betreiben. Es handelt sich um das wichtigste Strukturwandelprojekt des Burgenlandkreises im Mitteldeutschen Revier. Zur Versorgung von Investoren muss sich der Zweckverband langfristig große Mengen an Stromkapazitäten im Mittelspannungsbereich sichern. Der Ausbau und die Kapazitätserhöhung des Netzanschlusses betreffen die Infrastruktur des örtlichen Verteilungsnetzes. Gemäß § 18 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 3 NAV ist ausschließlich der örtliche Verteilnetzbetreiber (VNB) im Konzessionsmodell berechtigt und verpflichtet, Netzanschlüsse herzustellen und zu verändern. Das Gebiet, auf welchem das IKIG A9/B91 entwickelt werden soll, ist untergliedert in zwei Konzessessionsgebiete für den Bereich Strom. Für das Konzessessionsgebiet Hohenmölsen/ Lützen ist aktuell die örtliche Verteilungsnetzbetreiberin und zuständige Konzessionsinhaberin die MITNETZ STROM für die benötigte Mittelspannung. Zur Sicherung der benötigten Netzanschlusskapazitäten im Mittelspannungsnetz ist der Bau eines von der MITNETZ STROM betriebenen Umspannwerkes der enviaM erforderlich. Hierfür ist vom Erschließungsträger ein Baukostenzuschuss (BKZ), gesetzlich verankert im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), zu zahlen. Dieser Baukostenzuschuss stellt u.a. sicher, dass sich der Verursacher der hohen Lasten, hier der Zweckverband IKIG A9/B91 als Erschließungsträger, an den Kosten für den Bau beteiligt; gleichzeitig wird Planungssicherheit geschaffen. Sowohl der Netzanschluss als auch die Bereitstellung von Netzkapazität im Mittelspannungsbereich erfolgen somit auf der Basis des EnWG. Die Leistungen können daher nur durch die Konzessionsinhaberin und örtliche Verteilernetzbetreiberin, hier die MITNETZ STROM, bereitgestellt werden. Die MITNETZ STROM hat aufgrund des EnWG diskriminierungsfrei Zugang zu dem Netz zu gewähren. Nur sie darf die Kapazitäten im örtlichen Verteilernetz reservieren, da nur sie exklusiv mit Abschluss des entsprechenden Konzessionsvertrages über die entsprechenden Wegerechte (sog. qualifizierter Konzessionsvertrag gem. § 46 Abs. 2 EnWG) und die räumlich zugeordneten Netzinfrastrukturen verfügt. Während der Vertragslaufzeit des Konzessionsvertrages hält die MITNETZ STROM somit das Monopol für das Betreiben des Stromverteilernetzes der Gemeinde. Es besteht damit faktisch ein Anschlusszwang sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmen. Der Baukostenzuschuss selbst wird über das EnWG reguliert. Dieser kann nicht verhandelt werden. Aufgrund des vorliegenden faktischen Abschlusszwanges für die hier zu vergebenen Leistung erscheint es nach Ansicht des Auftraggebers schon fraglich, ob überhaupt ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegt. Sofern man davon ausgeht, dass ein öffentlicher Auftrag vorliegt, kann dieser aufgrund vorliegenden Ausschließlichkeitsrechten nur an einen Auftraggeber vergeben werden. Ein Wettbewerb ist aufgrund der o.g. Ausschließlichkeitsrechte faktisch wegen fehlenden wettbewerblichen Marktes nicht vorhanden. Es liegt ein rechtliches Alleinstellungsmerkmal vor. Dies auch deshalb, da die Netzanschlusskapazität u.a. an physische Leitungen oder Umspannanlagen gebunden ist. Diese unterliegen dem örtlichen Verteilernetzbetreiber. Der Baukostenzuschuss selbst wird über das EnWG reguliert. Da die erforderlichen Arbeiten das Netz der allgemeinen Versorgung sowie die Anschlusserstellung betreffen, sind Eingriffe durch dritte Unternehmen aus Sicherheits- und Haftungsgründen rechtlich unzulässig. Eigene Leitungen sind grundsätzlich im Rahmen des örtlichen Verteilnetzes nicht ohne Zustimmung des örtlichen Verteilnetzbetreiber (hier: MITNETZ STROM) zulässig. Eine künstliche Einengung des Wettbewerbs liegt nicht vor; das Monopol resultiert zwingend aus den realen Netzinfrastrukturgegebenheiten vor Ort. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Auftragserteilung, sofern man einen öffentlichen Auftrag bejahen würde, aus den genannten Gründen ohne Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Er beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante Transparenzbekanntmachung das Angebot über die Zahlung eines Baukostenzuschusses zur Bereitstellung von Netzanschlusskapazitäten am Mittelspannungsnetz der MITNETZ Strom mbH anzunehmen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91)
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Saalstraße 40
Stadt: Weißenfels
Postleitzahl: 06667
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 514-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: Registergericht Amtsgericht Stendal · HRB 215080
Postanschrift: Industriestraße 10
Stadt: Kabelsketal
Postleitzahl: 06184
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 216-0
Fax: +49 345 216-2311
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 912b1b93-5457-4ac4-94a4-5d07354ebbb7 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/08/2026 10:26:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 580944-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 161/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2026