1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Projekt sAVe - eMMa
Beschreibung: Der medizinisch-pharmazeutische Fortschritt sowie Innovationen in der Medizintechnik haben das therapeutische Spektrum erheblich erweitert. Dies erschwert es den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen zunehmend, ein holistisches Bild des Patienten-status zu erhalten. Da immer mehr Fachdisziplinen am Heilungs- und Linderungsprozess beteiligt sind, steigt das Risiko von Informationsdefiziten, während die notwendige Transparenz oft fehlt. Durch das Projekt "sichere Arzneimittelversorgung" (sAVe) soll eine digitale Unterstützung als effektives Instrument zur Steigerung der Versorgungsqualität und zur Prävention von Arzneimittelrisiken für die Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt geschaffen werden. Das Projekt leistet einen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen, wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung und zur Reduktion von Folgekosten.
Kennung des Verfahrens: b69eae87-2820-466d-bfe3-c6164952b5ff
Interne Kennung: AOK SAN 2026-0019
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Software RpDoc) eMMa ist eine von der gematik zertifizierte Webanwendung für den Datenaustausch (WANDA) innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) und stellt ein innovatives digitales Versorgungsprodukt dar, dass in der gesicherten Umgebung der TI gehostet wird und deren bestehendes Netzwerk nutzt. Die Anbindung erfolgt über den in der Praxis vorhandenen TI-Konnektor. Der Zugriff erfolgt sicher über den gematik-Authenticator.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Nutzungsberechtigt sind Hausärzte, die im Zuständigkeitsbereich der KVSA (Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt) tätig sind. Dies umfasst niedergelassene Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V teilnehmen, Angestellte Hausärzte in Vertragsarztpraxen, Ermächtigte Hausärzte gemäß § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV, Hausärzte in zugelassenen Einrichtungen nach § 402 Abs. 2 SGB V sowie in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 SGB V.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAMQ0V#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Projekt sAVe - eMMa
Beschreibung: Im Rahmen von sAVe werden Hausärzte durch eine spezialisierte Software der Firma RpDoc Solutions GmbH im Medikationsprozess elektronisch unterstützt. Dieses softwarebasierte Medikationsmanagement Namens RpDoc Healthcare Suite, Produktlinie eMMa ermöglicht die Identifikation potenzieller Risiken auf Basis validierter und praxisbewährter Prüfalgorithmen. Die AOK Sachsen-Anhalt stellt den teilnehmenden Hausärzten diese Softwarelösung für das Medikationsmanagement zur Verfügung.
Interne Kennung: AOK SAN 2026-0019
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Nutzungsberechtigt sind Hausärzte, die im Zuständigkeitsbereich der KVSA (Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt) tätig sind. Dies umfasst niedergelassene Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V teilnehmen, Angestellte Hausärzte in Vertragsarztpraxen, Ermächtigte Hausärzte gemäß § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV, Hausärzte in zugelassenen Einrichtungen nach § 402 Abs. 2 SGB V sowie in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 SGB V.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag wird für die Dauer von 24 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn dieser nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Das Produkt wird nur von einem Hersteller angeboten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Das Produkt wird nur von einem Hersteller angeboten.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Das Produkt wird nur von einem Hersteller angeboten.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder; 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) (...) § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhinder.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Sachsen - Anhalt
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Flankierend zu der einmaligen medizinischen Evidenzbasis ist das Produkt eMMa(R) die einzige zertifizierte Webanwendung der Telematikinfrastruktur (WANDA), die es uns als Auftraggeberin technisch ermöglicht, hochsensible kassenspezifische Abrechnungs- und Routinedaten direkt an den eingeschriebenen Arzt und die eingeschriebene Ärztin weiterzuleiten. Hierfür wird zwingend die Telematikinfrastruktur (TI) der gematik genutzt. Dadurch wird sichergestellt, dass die höchsten Sicherheitsstandards im deutschen Gesundheitswesen eingehalten werden. Ein Zugriff auf diese Kassendaten kann technisch exklusiv nur via authentifizierter Praxis (SMC-B / Institutionskarte) UND authentifiziertem Arzt beziehungsweise authentifizierter Ärztin (elektronischer Heilberufsausweis inkl. PIN) stattfinden. Da derzeit kein anderes System am Markt diese spezifische TI-Zertifizierung in Kombination mit der nachgewiesenen medizinischen Evidenz für unsere Versorgungsziele bereitstellen kann, ist ein Wechsel zu alternativen Lösungen aus technischen Gründen ausgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: RpDoc Solutions GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: eMMa
Datum des Vertragsabschlusses: 22/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer: DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: RpDoc Solutions GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE232766201
Postanschrift: Heinrich-Barth-Str. 1-1a
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681 96815-0
Fax: +49 681 96815-14
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 313456b8-7d30-4fc2-83cc-66d6d552019c - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/08/2026 15:15:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 555064-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 153/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/08/2026