Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde

549479-2026 - Ergebnis
Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde
OJ S 151/2026 07/08/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde
Beschreibung: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde
Kennung des Verfahrens: 0196c88e-2713-4248-b97f-1b5bc089e3a3
Interne Kennung: 2025-0010-EU-OV-G
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wolmirstedt
Postleitzahl: 39326
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) je Los zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein. Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen je Los durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Bioabfälle an welcher der angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Lage der angebotenen Übernahmestelle(n) ist für die Wertung der Angebote relevant (siehe Teil E der Vergabeunterlagen). Die Übernahmestellen müssen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung innerhalb der Grenzen des Landkreises Börde liegen oder maximal 15,0 km kürzeste Straßenentfernung ab Landkreisgrenze (ermittelt nach Maßgabe von D.0.4.2 der Leistungsbeschreibung) außerhalb der Grenzen des Landkreises Börde. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: — Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Verwertungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Verwertungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Nur Los 1 und Los 2: Erläuterung der Einhaltung der Anforderungen der TA Luft ab dem 01.12.2026. c) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle und Kennzeichnung des Standortes der Waage bzw. des Zufahrtstors, wenn keine Waage vorhanden ist. Sofern ein abweichender Standort der Waage benannt wird (z.B. auf einem anderen Betriebsteil oder bei einem Partnerunternehmen) so ist auch ein Luftbild des Standortes der zu nutzenden Waage mit Kennzeichnung der Waage vorzulegen. — Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage/ Umschlaganlage; — Nur Los 1 und Los 2, Verwertung von Biogut: Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Verwertungsanlagen; — Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal evergabe.de. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt. — Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen. — Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann. — Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht zutreffend

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Nord
Beschreibung: Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.200 Mg/a bis 5.100 Mg/a
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wolmirstedt
Postleitzahl: 39326
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) je Los zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein. Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen je Los durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Bioabfälle an welcher der angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Lage der angebotenen Übernahmestelle(n) ist für die Wertung der Angebote relevant (siehe Teil E der Vergabeunterlagen). Die Übernahmestellen müssen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung innerhalb der Grenzen des Landkreises Börde liegen oder maximal 15,0 km kürzeste Straßenentfernung ab Landkreisgrenze (ermittelt nach Maßgabe von D.0.4.2 der Leistungsbeschreibung) außerhalb der Grenzen des Landkreises Börde. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: prognostizierte Gesamtkosten
Beschreibung: prognostizierte Gesamtkosten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltrelevanz (hochwertige Verwertung)
Beschreibung: Umweltrelevanz (hochwertige Verwertung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Süd
Beschreibung: Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.400 Mg/a bis 5.400 Mg/a
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wanzleben
Postleitzahl: 39164
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) je Los zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein. Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen je Los durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Bioabfälle an welcher der angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Lage der angebotenen Übernahmestelle(n) ist für die Wertung der Angebote relevant (siehe Teil E der Vergabeunterlagen). Die Übernahmestellen müssen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung innerhalb der Grenzen des Landkreises Börde liegen oder maximal 15,0 km kürzeste Straßenentfernung ab Landkreisgrenze (ermittelt nach Maßgabe von D.0.4.2 der Leistungsbeschreibung) außerhalb der Grenzen des Landkreises Börde. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: prognostizierte Gesamtkosten
Beschreibung: prognostizierte Gesamtkosten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltrelevanz (hochwertige Verwertung)
Beschreibung: Umweltrelevanz (hochwertige Verwertung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Verwertung von Grünabfall, Gebiet Nord
Beschreibung: Verwertung von Bioabfällen aus der Direktanlieferung an den Kleinannahmestellen (Grünabfall), ca. 1.500 Mg/a bis 3.800 Mg/a
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 24 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wolmirstedt
Postleitzahl: 39326
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) je Los zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein. Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen je Los durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Bioabfälle an welcher der angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Lage der angebotenen Übernahmestelle(n) ist für die Wertung der Angebote relevant (siehe Teil E der Vergabeunterlagen). Die Übernahmestellen müssen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung innerhalb der Grenzen des Landkreises Börde liegen oder maximal 15,0 km kürzeste Straßenentfernung ab Landkreisgrenze (ermittelt nach Maßgabe von D.0.4.2 der Leistungsbeschreibung) außerhalb der Grenzen des Landkreises Börde. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: prognostizierte Gesamtkosten
Beschreibung: prognostizierte Gesamtkosten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Verwertung von Grünabfall, Gebiet Süd
Beschreibung: Verwertung von Bioabfällen aus der Direktanlieferung an den Kleinannahmestellen (Grünabfall), ca. 700 Mg/a bis 2.200 Mg/a
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 24 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wanzleben
Postleitzahl: 39164
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) je Los zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein. Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen je Los durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Bioabfälle an welcher der angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Lage der angebotenen Übernahmestelle(n) ist für die Wertung der Angebote relevant (siehe Teil E der Vergabeunterlagen). Die Übernahmestellen müssen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung innerhalb der Grenzen des Landkreises Börde liegen oder maximal 15,0 km kürzeste Straßenentfernung ab Landkreisgrenze (ermittelt nach Maßgabe von D.0.4.2 der Leistungsbeschreibung) außerhalb der Grenzen des Landkreises Börde. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: prognostizierte Gesamtkosten
Beschreibung: prognostizierte Gesamtkosten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Kommunalservice Landkreis Börde AöR

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Harz-Humus Recycling GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,01 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 12/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 12/01/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Harz-Humus Recycling GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: 0,01 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Datum des Vertragsabschlusses: 12/01/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Harz-Humus Recycling GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Angebots: 0,01 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Datum des Vertragsabschlusses: 12/01/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Harz-Humus Recycling GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Angebots: 0,01 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4
Datum des Vertragsabschlusses: 12/01/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Registrierungsnummer: USt-ID. DE309278279
Postanschrift: Schwimmbadstraße 2a
Stadt: Wolmirstedt
Postleitzahl: 39326
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Telefon: +49 392017033-113
Fax: +49 392017033-285
Internetadresse: https://www.ks-boerde.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0101
Offizielle Bezeichnung: Harz-Humus Recycling GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB106613
Postanschrift: Am See 1
Stadt: Ditfurt
Postleitzahl: 06484
Land, Gliederung (NUTS): Harz (DEE09)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0003, LOT-0002, LOT-0004
8.1.
ORG-0102
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019bb0fa-1fa9-4800-8615-17b7ac253123 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/08/2026 11:05:20 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 549479-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 151/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/08/2026