1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Sülzetal
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Lückenschluss Glasfaserausbau Gemeinde Sülzetal
Beschreibung: Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Sülzetal (Wirtschaftlichkeitslücke)
Kennung des Verfahrens: 3b6b0cf9-a7d3-43a4-a62e-f92d8b1d8ce5
Interne Kennung: 111-110-50-02/202026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64000000 Post- und Fernmeldedienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sülzetal
Postleitzahl: 39171
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Gemeinde Sülzetal gestaltet den Prozess zur Erteilung dieser Dienstleistungskonzessionen mittels eines Auswahlverfahrens zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke, indem sie in Anlehnung an § 17 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt. Allerdings unterliegt das Auswahlverfahren nicht dem förmlichen Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand § 149 Ziffer 8 GWB greift. Die Gemeinde Sülzetal beabsichtigt mit allen gemäß o.g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Erstangebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle verbleibenden Bieter die Möglichkeit ein verändertes verbindliches Schlussangebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der genannten Zuschlagskriterien bewertet wird. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Lückenschluss Glasfaserausbau Gemeinde Sülzetal
Beschreibung: Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Sülzetal (Wirtschaftlichkeitslücke)
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64000000 Post- und Fernmeldedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sülzetal
Postleitzahl: 39171
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Konzept
Beschreibung: Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit: o Qualität der Backboneanbindung o Service-Konzept und Entstörungszeiten o Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s o Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip: Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte). Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte). Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte). Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte) Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte) Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben. Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 60 Prozent Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Berechnung: Punkte des jeweiligen_Bieters = (günstigster Preis × 60_Punkte) / Preis des jeweiligen Bieters
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 08/09/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bewerbers. Das Angebot muss folgende Angaben enthalten: a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen): 60 Prozent und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster darzustellen ist. b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: 40 Prozent Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit. c) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes. Folgende Eignungskriterien kommen als Nachweis der Eignung zum Tragen: 1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. 3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird. 4. Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise). 5. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA). 6. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorliegen. 7. Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt. 8. Bietererklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs und zu den Bedingungen und Preisen für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle der Gemeinde Sülzetal zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst nach 15 Kalendertagen nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Sülzetal
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Sülzetal
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Sülzetal
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Alte Dorfstr. 26
Stadt: Sülzetal
Postleitzahl: 39171
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 39205-646-17
Fax: +49 39205-646-19
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 - 514 1529
Fax: +49 345-514-1115
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 20ca5708-3567-4f1e-96e0-e46df3d3ed27 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2026 09:43:26 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 531254-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2026
Datum der Veröffentlichung: 31/07/2026