1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2.1.
Verfahren
Titel: UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten
Beschreibung: Trotz eines gewachsenen Bewusstseins der Konsequenzen der Plastikverschmutzung für die marine Umwelt besteht eine anhaltende Bedrohung durch ALDFG, welches neu in die Meeresumwelt eingetragen wird oder sich dort teilweise bereits seit Jahrzehnten befindet. Ziel von UNSEA ist es daher, den weiteren Eintrag von ALDFG in die Nord- und Ostsee sys-tematisch zu verhindern, die negativen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen zu reduzieren und Altlasten insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten zu identifizieren und zu bergen. Dabei sind sowohl die kommerzielle, die Nebenerwerbs- sowie die Sportfischerei in Nord- und Ostsee zu adressieren. Ausgenommen vom Projektumfang sind Aqua- und Marikulturen und die Binnenfischerei. Existierende Vorgaben und Vereinbarungen relevanter nationaler und internationaler Rechtsvorgaben sind momentan noch fragmentiert, ohne finanziellen Unterbau und stehen teilweise aus verschiedenen Gründen zur Disposition. UNSEA soll daher die verschiedenen Teilaspekte in einem kohä-renten Handlungsrahmen zusammenführen, wobei die Umsetzung kosteneffizienter und operationaler Maßnahmen im Fokus stehen. Dabei gilt es, den Umgang mit Fanggeräteabfällen aus der Fischerei neu und gesamtheitlich zu denken, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Management von Fischfanggeräten zu verankern und dabei auch spezielle Befunde wie Dolly Ropes (Scheuerschutzfäden an Grundschleppnetzen) und Netzteile aus Reparaturarbeiten zu adressieren, die sich häufig in der Meeresumwelt finden. Das Projekt soll über die Laufzeit die dafür erforderliche Anschubfinanzierung leisten und parallel langfristige Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten für die Verstetigung durch Bund und Länder schaffen. Dabei soll erstmalig ein sek-torübergreifender Mechanismus festgelegt und umgesetzt werden, welcher auch Wissens- und Informationsaustausch beinhaltet. Das Projekt kann auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen aus For-schung und Politik, Vorarbeiten im Rahmen von Maßnahmen- und Aktionsplänen und freiwilligen Industrieinitiativen aufbauen. Insbesondere der 2016 etablierte Runde Tisch Meeresmüll (RTM, www.muell-im-meer.de), welcher durch das Umweltbundesamt und das Land Niedersachsen koordiniert wird, hat bereits umfassende konzeptionelle Vorarbeiten geleistet, die als Arbeitsgrundlagen für UNSEA genutzt werden können. Hierüber wurden Erkenntnisse über die Dimension des Problems gewonnen und geeignete Methoden sowie vorhandene und fehlende Elemente in der Kette von der Suche bis zur möglichst um-weltgerechten Verwertung von ALDFG identifiziert. Weiterhin sind die Ergebnisse und Empfehlungen zweier Pilotprojekte zur Umsetzung der Bergung verlorener Fischereigeräte in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Schleswig-Holstein (SH) zu berücksichtigen. Während das Projekt in MV bereits abgeschlossen ist (https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Deutschland/WWF-Abschlussbericht-Landesprojekt-Verlorene-Fischereigeraete.pdf), wird die Veröffentlichung des Abschlussberichtes des SH-Projektes für August 2026 erwartet mit geplanten Folgeaktivitäten zur Kartierung und Bergung von Fanggeräteabfällen. Die Arbeiten unter UNSEA sollen eng mit diesen Aktivitäten koordiniert werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Kennung des Verfahrens: 7bbcf4f4-6f7a-4854-9897-9cca25d640f1
Interne Kennung: Projekt 210493,Az 21 352/00003
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dessau-Roßlau
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die vollständige Liste sowie die rein nationalen Ausschlussgründe (EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland, Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.) entnehmen Sie bitte der beiliegenden Eigenerklärung. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten
Beschreibung: Trotz eines gewachsenen Bewusstseins der Konsequenzen der Plastikverschmutzung für die marine Umwelt besteht eine anhaltende Bedrohung durch ALDFG, welches neu in die Meeresumwelt eingetragen wird oder sich dort teilweise bereits seit Jahrzehnten befindet. Ziel von UNSEA ist es daher, den weiteren Eintrag von ALDFG in die Nord- und Ostsee sys-tematisch zu verhindern, die negativen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen zu reduzieren und Altlasten insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten zu identifizieren und zu bergen. Dabei sind sowohl die kommerzielle, die Nebenerwerbs- sowie die Sportfischerei in Nord- und Ostsee zu adressieren. Ausgenommen vom Projektumfang sind Aqua- und Marikulturen und die Binnenfischerei. Existierende Vorgaben und Vereinbarungen relevanter nationaler und internationaler Rechtsvorgaben sind momentan noch fragmentiert, ohne finanziellen Unterbau und stehen teilweise aus verschiedenen Gründen zur Disposition. UNSEA soll daher die verschiedenen Teilaspekte in einem kohä-renten Handlungsrahmen zusammenführen, wobei die Umsetzung kosteneffizienter und operationaler Maßnahmen im Fokus stehen. Dabei gilt es, den Umgang mit Fanggeräteabfällen aus der Fischerei neu und gesamtheitlich zu denken, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Management von Fischfanggeräten zu verankern und dabei auch spezielle Befunde wie Dolly Ropes (Scheuerschutzfäden an Grundschleppnetzen) und Netzteile aus Reparaturarbeiten zu adressieren, die sich häufig in der Meeresumwelt finden. Das Projekt soll über die Laufzeit die dafür erforderliche Anschubfinanzierung leisten und parallel langfristige Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten für die Verstetigung durch Bund und Länder schaffen. Dabei soll erstmalig ein sek-torübergreifender Mechanismus festgelegt und umgesetzt werden, welcher auch Wissens- und Informationsaustausch beinhaltet. Das Projekt kann auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen aus For-schung und Politik, Vorarbeiten im Rahmen von Maßnahmen- und Aktionsplänen und freiwilligen Industrieinitiativen aufbauen. Insbesondere der 2016 etablierte Runde Tisch Meeresmüll (RTM, www.muell-im-meer.de), welcher durch das Umweltbundesamt und das Land Niedersachsen koordiniert wird, hat bereits umfassende konzeptionelle Vorarbeiten geleistet, die als Arbeitsgrundlagen für UNSEA genutzt werden können. Hierüber wurden Erkenntnisse über die Dimension des Problems gewonnen und geeignete Methoden sowie vorhandene und fehlende Elemente in der Kette von der Suche bis zur möglichst um-weltgerechten Verwertung von ALDFG identifiziert. Weiterhin sind die Ergebnisse und Empfehlungen zweier Pilotprojekte zur Umsetzung der Bergung verlorener Fischereigeräte in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Schleswig-Holstein (SH) zu berücksichtigen. Während das Projekt in MV bereits abgeschlossen ist (https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Deutschland/WWF-Abschlussbericht-Landesprojekt-Verlorene-Fischereigeraete.pdf), wird die Veröffentlichung des Abschlussberichtes des SH-Projektes für August 2026 erwartet mit geplanten Folgeaktivitäten zur Kartierung und Bergung von Fanggeräteabfällen. Die Arbeiten unter UNSEA sollen eng mit diesen Aktivitäten koordiniert werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Interne Kennung: Projekt 210493,Az 21 352/00003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge: 0
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es werden keine Optionen vereinbart.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fachkunde Projektsteuerung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Ergebnisberichte von zwei erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fachkunde im Umwelt- und Wirtschaftsrecht, inkl. der Anforderungen und Umsetzung relevanter EU-Vorgaben, nachzuweisen Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sehr gute Kenntnisse wesentlicher nationaler, europäischer und regionaler (OSPAR, HELCOM) Prozesse zum Meeresschutz und Maßnahmenplanung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrungen in der wissenschaftlichen Politikberatung im Bereich Wasserwirtschaft und Meeresschutz, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Expertise in Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile - mindestens zwei Öffentlichkeitskampagnen zur Sensibilisierung für spezifische Themenfelder in den letzten 5 Jahren
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Langjährige Erfahrung im Bereich Umweltmanagement, Abfallmanagement und Meeresumweltschutz und Erfahrungen in der Leitung, Steuerung und Umsetzung von Projekten in vergleichbarer Art und Größenordnung, nachzuweisen durch Ergebnisberichte von zwei Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Langjährige Erfahrung in Durchführung von Kampagnen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung, nachzuweisen durch Ergebnisberichte von zwei Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Übermittlung der Vita mit Listung geleisteter Projekte (Tätigkeitsprofile) und Publikationen von Fachkräften mit erforderlicher Expertise in relevanten Disziplinen (darunter Meeresökologie, Fischereiwirtschaft, Abfallwirtschaft, Ingenieurswissenschaften für die Entwicklung kreislauforientierter Fanggeräte, Datenmanagement und digitale Infrastruktur etc.), die zur Mitarbeit im Projekt vorgesehen sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 8 aufgeführt.
Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien gem. Nr. 8 ermöglichen.
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leis-tungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.]
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/09/2026
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/09/2026 14:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bb1a3671-4126-4789-a64b-159abf1b99bf - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2026 07:48:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 491998-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2026