5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: siehe auch Anlage "Leistungsbeschreibung"
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06116
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 35 % Preis, 65 % Fachliche Qualifikation und Erfahrung Wir behalten uns vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: 65
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 65
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammern-Geschäftsstelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesverwaltungsamt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)