Deutschland – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Forstwirtschaftliche Dienstleistungen - Waldumbau Petersroda (Pflanzung, Zaunbau, Pflege)

459860-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Forstwirtschaftliche Dienstleistungen - Waldumbau Petersroda (Pflanzung, Zaunbau, Pflege)
OJ S 126/2026 03/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Forstwirtschaftliche Dienstleistungen - Waldumbau Petersroda (Pflanzung, Zaunbau, Pflege)
Beschreibung: Pflanzung, Zaunbau und Pflege
Kennung des Verfahrens: 0eac4875-f5cf-4c2d-91c1-39315d8cc23a
Interne Kennung: 159_SSB_01-2026-0010
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht, 45342000 Errichtung von Zäunen, 77231600 Aufforstung, 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Aktualität der Unterlagen: Bieter müssen regelmäßig die Versionsnummern der Vergabeunterlagen prüfen. Angebote mit veralteten Unterlagen werden zwingend ausgeschlossen. b) Kommunikation: Die gesamte Korrespondenz erfolgt ausschließlich über die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse. Eine ständige Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens ist sicherzustellen. c) Kosten: Für die Ausarbeitung der Angebote wird keine Kostenerstattung gewährt. d) Prüfpflicht: Bieter sind verpflichtet, die Unterlagen sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. e) Frist für Bieterfragen: Anfragen zu Unklarheiten müssen bis spätestens 04.09.2025 eingereicht werden. Antworten werden allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. f) Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Pflichtangaben: Mit dem Angebot müssen der bevollmächtigte Vertreter benannt (FB 234) und die Gründe für die Bildung der Gemeinschaft (kartellrechtliche Prüfung) auf einer separaten Anlage dargelegt werden. g) Der Nachweis der allgemeinen Eignung kann durch eine gültige Präqualifizierung erbracht werden. Soweit die in den Vergabeunterlagen geforderten projektspezifischen Eignungsnachweise (z. B. Referenzen, Umsatz oder sonstige Nachweise) nicht Bestandteil der Präqualifizierung sind, sind diese gesondert vorzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Forstwirtschaftliche Dienstleistungen - Waldumbau Petersroda (Pflanzung, Zaunbau, Pflege)
Beschreibung: Gegenstand dieser Beschaffung ist der Voranbau und die Sicherung klimaresilienter Mischwälder auf einer Gesamtfläche von ca. 7,82 ha in der Gemarkung Petersroda. Das Vorhaben umfasst die Umwandlung abgängiger Schwarz-Kiefern- sowie Birken-Pappel-Bestände in einen standortgerechten Zielbestand aus Baumarten wie Trauben-Eiche, Hainbuche und Linden. Die Leistungen umfassen insbesondere: a) Flächenvorbereitung Leistungszeitraum: 1 Woche nach Zuschlagserteilung bis 31.12.2026 b) Lieferung und Errichtung von Wildverbissschutzzäunen einschließlich Nebenleistungen Leistungszeitraum: 01.10.2026 bis 31.12.2026 c) Lieferung und Pflanzung von Forstpflanzen Leistungszeitraum: 01.10.2026 bis 31.12.2026 d) Pflegearbeiten und Gewährleistungsleistungen Leistungszeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2029 e) Forstschutzmaßnahmen (optionale Leistungen) Lieferung und fachgerechte Ausbringung von Rodentiziden zur Mäusebekämpfung bei Bedarf. Leistungszeitraum: 01.03.2027 bis 28.02.2031 Die optionalen Leistungen sind vom Bieter einzupreisen und werden bei der Ermittlung des Wertungspreises berücksichtigt. Ein Anspruch auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht. Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerflächen sowie Anschlüsse für Strom, Wasser oder sonstige Medien werden vom Auftraggeber nicht bereitgestellt.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht, 45342000 Errichtung von Zäunen, 77231600 Aufforstung, 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist ausschließlich das elektronische Angebotsschreiben (AI-Bietercockpit) zu verwenden. Das Formblatt VHB 633 liegt den Vergabeunterlagen nicht bei. Die optionalen Leistungen sind einzupreisen und fließen in die Bildung des Wertungspreises ein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erklären, dass er über die erforderliche technische Ausstattung (insb. Forst-Streifenpflug) und das qualifizierte Personal verfügt oder im Falle der Auftragserteilung zum Leistungszeitraum uneingeschränkt darüber verfügen wird. Sofern die Technik nicht im Eigenbestand des Bieters vorhanden ist, ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten (Vermieter, Subunternehmer) beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die Ressourcen im Leistungszeitraum tatsächlich zur Verfügung stehen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt /erbringen) muss/ müssen mit dem Angebot mindestens mindestens drei Referenzprojekten der letzten fünf Kalenderjahre vor Ablauf der Angebotsfrist nachweisen können, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind: Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, müssen die Referenzen mindestens zwei der folgenden Leistungsbereiche abdecken: • Forstliche Kulturberäumung und Flächenvorbereitung (z.B. Mulchen von Schneisen, motor-manuelle Beräumung von Hiebsresten oder Gehölzjungwuchs) • Pflanzung von Forstkulturen: Fachgerechte Einbringung von Forstpflanzensortimenten (z.B. Traubeneiche, Hainbuche, Linde) unter Schirm oder auf Freiflächen. • Errichtung von Wildschutzzäunen: Bau von Knotengeflechtzäunen mit ZProfil-Stahlpfosten im forstlichen Gelände. • Forstliche Kulturpflege: Durchführung von Freistellungsarbeiten (kein vollflächigesMähen) zur Sicherung des Anwuchserfolgs. nicht vergleichbare Referenzen sind: • Reine Baumfällungs- oder Holzeinschlagsmaßnahmen ohne anschließende Kulturbegründung. • Reiner Landschaftsbau mit ausschließlicher Pflanzung von Hochstamm-Sortimenten (z.B. Straßenbäume/Alleen), da diese nicht den spezifischen Anforderungen einer Waldverjüngung/eines Voranbaus entsprechen. Jede Referenz muss mindestens zwei der genannten Leistungsbereiche umfassen. Die Gesamtheit der eingereichten Referenzen muss sämtliche für den Auftrag wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber oder Unterauftragnehmer müssen nachweisen,dass sie über qualifiziertes Fachpersonal verfügen, um die fachgerechte Ausführung (Pflanzung/Zaunbau) sicherzustellen. Pro Kolonne ist mindestens eine Aufsichtsperson mit forstwirtschaftlichem Berufsabschluss (Forstwirt/in, Forstwirtschaftsmeister/in oder vergleichbar) einzusetzen. Die Qualifikationen müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung im vollen Umfang zur Verfügung stehen. Die Vorlage der konkreten Berufsabschlüsse/Urkunden wird vom Auftraggeber für diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, vor der finalen Zuschlagserteilung angefordert. Die Bieter haben ihrem Angebot die ausgefüllte Anlage "Personalliste" beizufügen. Darin sind die Profile der vorgesehenen Fachkräfte aufzuführen.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für die optionale Leistung der Nagetierbekämpfung ist entsprechendes Fachpersonal mit gültigem Sachkundenachweis einzusetzen. Dieser Nachweis ist erst bei tatsächlichem Abruf dieser Position vorzulegen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal anzugeben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technischberuflicher Hinsicht verleiht) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft (BG) Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben, gelten folgende Anforderungen: Im Fragebogen müssen die Leistungsteile beschrieben werden. Kartellrechtliche Begründung: Dem Angebot ist zwingend eine gesonderte Anlage beizufügen, in der die Gründe für den Zusammenschluss zur Bietergemeinschaft dargelegt werden. Für jedes Mitglied der BG ist eine eigene Fragebogen zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist das Formblatt 234 einzureichen. b) Leistungen von Unterauftragnehmern (UA) Bei beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind die Teilleistungen (z.B. Mulcharbeiten, Zaunbau, Pflanzung) im Fragebogen zur Eignung konkret zu benennen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Unterauftragnehmer die gleichen Eignungsnachweise (z.B. Referenzen über vergleichbare forstliche Maßnahmen) vorzulegen wie für den Bieter selbst. Auf gesonderte Aufforderung sind detaillierte Angaben zu Firma, Eignung und Ausschlussgründen der UA einzureichen. Erweist sich ein UA als ungeeignet oder liegen Ausschlussgründe vor, muss dieser auf Verlangen des Auftraggebers ersetzt werden. c) Eignungsleihe: Nutzt ein Bieter oder eine BG die Kapazitäten anderer Unternehmen, um die geforderte Eignung zu erfüllen (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot nachzuweisen: - Angabe, für welche Eignungskriterien (wirtschaftlich oder technisch) die Leihe erfolgt. - Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung Besonderheiten: Bei beruflicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss den entsprechenden Leistungsteil selbst ausführen. Bei wirtschaftlicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss eine gesamtschuldnerische Haftung für die Vertragsausführung übernehmen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf. einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU zugelassene Haftpflichtversicherung oder vergleichbar) verfügen Mindestdeckungssummen pro Schadensfall:: 3.000.000 € für Personenschäden 2.000.000 € für Sachschäden 500.000 € für Vermögensschäden Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen (2-fache Maximierung). Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle vertragsrelevanten Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen. Als Nachweis ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers oder die Kopie der Police vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder durch eine gemeinsame Versicherung abgedeckt sein.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. b) Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeträge Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie einbezogene Eignungsleihgeber müssen nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Fragebogen) vom Bieter bzw. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, alle Unterauftragnehmer, die als Eignungsleihgeber fungieren, einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung der Eigenerklärung folgende Dokumente nachzufordern: - aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlichfinanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen einen Mindestjahresumsatzes von 200.000 € netto (Gesamtumsatz) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen können. Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EUBekanntmachung endeten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis eines spezifischen Mindestjahresumsatzes von 100.000 € netto im Tätigkeitsbereich forstliche Dienstleistungen (vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufsgenossenschaft Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Fragebogen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer aktuellen qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht /verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der Identität und des rechtmäßigen Bestehens sind detaillierte Unternehmensangaben zu machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbliche Zulassung und Registrierung, Kammermitgliedschaften. Die Eigenerklärung (Fragebogen) ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen bereits mit dem Angebot den Nachweis der erlaubten Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung erbringen. Maßgeblich sind hierfür die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführten Registereintragungen. Sofern eine Eintragung in das Handelsregister gesetzlich nicht erforderlich ist, ist stattdessen eine Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung vorzulegen. Diese Unterlagen sind nur von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vor der Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen in Anlehnung an § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nur Vertreter des Auftraggeberin. Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das fachgerechte Einschlagen der Pflanzen ist Leistungsbestandteil. Es gilt das Forstvermehrungsgutgesetz bzw. die Verordnung über die Verwendung gebietsheimischer/-eigener Gehölze. Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 90 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil. In Abhängigkeit der Entwicklung der Mäusepopulation sind ggf. entsprechende Maßnahmen erforderlich, um die Population zu kontrollieren und Schäden zu vermeiden. Hierfür ist ein entsprechender Sachkundenachweis erforderlich. Der angegebene Endtermin 31.12.2026 für die Leistungen Flächenvorbereitung, Zaunbau, Pflanzenlieferung / Pflanzung ist zwingend einzuhalten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadt Sandersdorf-Brehna
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Sandersdorf-Brehna
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Sandersdorf-Brehna

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
Registrierungsnummer: 15082340-0000-87
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Stadt: Sandersdorf-Brehna
Postleitzahl: 06792
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3493-801180
Fax: +49 3493-801209
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
Registrierungsnummer: 15082340-0000-87
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Stadt: Stadt Sandersdorf-Brehna
Postleitzahl: 06792
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 514-1529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7e2995d6-bd1f-4c48-a93e-c2b467c87f14 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2026 14:19:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 459860-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/07/2026