Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge

404924-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge
OJ S 112/2026 12/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bernburg (Saale)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge
Beschreibung: Vergabeverfahren für Leistungen der Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI
Kennung des Verfahrens: 6e238b0c-f77b-4b61-963d-6033d3f0c61c
Interne Kennung: BBG_Fuhnekids_TWP
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Umgehungsstraße 28
Stadt: Bernburg
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: OT Baalberge
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Es gilt darüber hinaus ebenfalls das GWB Teil 4.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89 c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108 e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ) oder § 108 f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232 a Absatz 1 bis 5, den §§ 232 b bis 233 a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5 k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Es gelten neben den bereits aufgeführten Ausschlussgründen alle Regelungen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge
Beschreibung: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 49 ff. HOAI 2021; Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 14 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Eine stufenweise Beauftragung ist nicht vorgesehen. Für die Planung sind folgende besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 14 (zu § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2) zu erbringen: - Einarbeitung in bestehende Unterlagen zusätzliche Leistungen: - Erstellung eines Baugrundgutachtens
Interne Kennung: BBG_Fuhnekids_TWP
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Umgehungsstraße 28
Stadt: Bernburg
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: OT Baalberge
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Namentliche Nennung des Büroinhabers und dessen Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers/der Büroinhaberin oder einer Führungskraft. Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder vergleichbar tragen darf. Darüber hinaus ist für die Erstellung des Standsicherheitsnachweises eine nachfolgend beschriebene Qualifikation vorzulegen: Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in einer von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zu führenden Liste. Eintragungen in anderen Bundesländern gelten auch im Land Sachsen-Anhalt. Für Personen, die in einem anderen europäischen Land niedergelassen sind, gilt für die Erstellung des Standsicherheitsnachweises § 65 Abs. 2 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall in Höhe von mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und mindestens 1.000.000 € für sonstige Schäden, - jeweils 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 2 beträgt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Gesamthonorar inkl. zusätzlicher Leistungen und Nebenkosten
Beschreibung: Bewertung des Honoraranngebotes gemäß linearer Interpolation. Einzelheiten können der Aufgabenbeschreibung entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 38
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Referenzprojekt
Beschreibung: § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Angabe einer Referenz von Leistungen der Tragwerksplanung unter Verwendung von Fördermitteln
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 26
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Referenzprojekt
Beschreibung: § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Referenzangabe für die Tragwerksplanung der Sanierung/Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes der Betreuung und/oder Ausbildung (wie Kita, Hort, Schule, Berufsschule, etc. oder vergleichbar)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 26
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Referenzprojekt
Beschreibung: § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Referenzangabe für die Tragwerksplanung der Sanierung/Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes der Betreuung und/oder Ausbildung (wie Kita, Hort, Schule, Berufsschule, etc. oder vergleichbar)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 26
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung (vorgesehener Projektleiter/in) sowie Angabe zu deren Qualifikation
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=864971
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/07/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 13/07/2026 10:16:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bernburg (Saale)
Registrierungsnummer: t:034716590
Postanschrift: Schlossgartenstraße 16
Stadt: Bernburg
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3471 6590
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 102096
Postanschrift: Turmschanzenstraße 26
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391 85033
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 5140
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c643ffba-ac59-4142-b4a9-158735153a0d - 04
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2026 15:10:34 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 404924-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 112/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2026