5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45324000 Gipskartonarbeiten, 45262320 Estricharbeiten, 45410000 Putzarbeiten, 45421000 Bautischlerarbeiten, 45422100 Holzarbeiten, 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. Diese Befähigung und Erlaubnis ist, sofern der Bewerber seinen Sitz in einem Staat hat, in welchem für die Berufsausübung die Eintragung in ein Berufsregister erforderlich ist, durch Vorlage der entsprechenden Eintragung als Nachweis vorzulegen; in anderen Fällen durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder der Eintragung in die Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung. Zudem ist die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Sollten ausländische Unternehmen aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit sein, haben sie nachzuweisen, dass sie in der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung ihres Heimatlandes versichert sind. Sofern eine solche Befreiung nicht besteht haben ausländische Unternehmen für den Fall, dass ihr Angebot den Zuschlag erhalten soll, spätestens vor Erteilung des Zuschlags die Versicherung in der deutschen Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten folgende Mindestanforderungen: Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) des Bewerbers, welchen dieser mit im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 erzielt hat, muss EUR 20.000.000,00 betragen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine oder mehrere der nachfolgenden Bestätigungen zu verlangen: entsprechende Bankerklärungen, Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen aus Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, höchstens in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Das Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ (netto) in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 für Bau- und Lieferleistungen der Ausführungsleistungen „Ausbau“ wird wie folgt gewertet: EUR 20.000.000,00 bis EUR 25.000.000,00 10 Punkte EUR 25.000.000,01 bis EUR 30.000.000,00 20 Punkte EUR 30.000.000,01 bis EUR 35.000.000,00 30 Punkte mehr als EUR 35.000.000,00 40 Punkte Die nach der o. g. Bewertung erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ erreichte Punktzahl mit dem Faktor 2,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ x 2,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 80 Wertungspunkten möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind zwei Referenzen (sog. „Mindestreferenzen) vorzulegen, welche jeweils die nachfolgenden Anforderungen erfüllen müssen: Mindestreferenz 1 Gebäudeart/Gebäudenutzung: komplexe Gebäudetypologien, Sonderbau wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Labore, komplexe Produktionsstätten usw. Erbrachte Leistungen: Ausführungsleistungen „Ausbau“ Herstellkosten im Leistungsbild min. EUR 10.000.000,00 (netto) „Ausführungsleistungen Ausbau“ Leistungserbringung: Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags Mindestreferenz 2 Gebäudeart/Gebäudenutzung: komplexe Gebäudetypologien, Sonderbau wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Labore, komplexe Produktionsstätten usw. Erbrachte Leistungen: Ausführungsleistungen „Ausbau “ Herstellkosten im Leistungsbild: min. EUR 8.000.000,00 (netto) „Ausführungsleistungen Ausbau“ Leistungserbringung: Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags („Leistungserbringung“ ist die Ausführung wesentlicher Teile der Leistung einschließlich der Abnahme) Zum Nachweis hat der Bewerber die Vergabeunterlage 05 Referenzen Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen. Die beiden “Mindestreferenzen” werden jeweils werden jeweils anhand der Baukosten (Herstellkosten)” der Ausführungsleistungen „Ausbau“ wie folgt gewertet: Mindestreferenz 1 von EUR 10.000.000,00 (netto) bis EUR 15.000.000,00 (netto) 4 Punkte von EUR 15.000.000,01 (netto) bis EUR 20.000.000,00 (netto) 8 Punkte von EUR 20.000.000,01 (netto) bis EUR 25.000.000,00 (netto) 12 Punkte von EUR 25.000.000,01 (netto) bis EUR 30.000.000,00 (netto) 16 Punkte mehr als EUR 30.000.000,00 (netto) 20 Punkte Mindestreferenz 2 von EUR 8.000.000,00 (netto) bis EUR 12.000.000,00 (netto) 4 Punkte von EUR 12.000.000,01 (netto) bis EUR 16.000.000,00 (netto) 8 Punkte von EUR 16.000.000,01 (netto) bis EUR 20.000.000,00 (netto) 12 Punkte von EUR 20.000.000,01 (netto) bis EUR 24.000.000,00 (netto) 16 Punkte mehr als EUR 24.000.000,00 (netto) 20 Punkte Die o. g. Punkte werden für jede Mindestreferenz vergeben. Innerhalb der einzelnen „Mindestreferenz“ sind demnach maximal 20 Punkte möglich. Da die Punkte jeweils in beiden Mindestreferenzen vergeben werden, können im Kriterium „Mindestreferenzen“ zunächst insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden. Die von den Bietern in beiden „Mindestreferenzen“ erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kriterium „Mindestreferenzen“ insgesamt erreichte Punktzahl mit dem Faktor 2,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Mindestreferenzen“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Mindestreferenzen“ x 2,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Mindestreferenzen“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 80 Wertungspunkten möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die durchschnittliche Anzahl der beim Bewerber in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 Beschäftigten der Lohngruppen des Bauhauptgewerbes einschließlich technischem Leitungs-personal im Leistungsbild Ausführungsleistungen Ausbau muss 100 Beschäftigte betragen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Das Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 wird wie folgt gewertet: 125 Beschäftigte bis 140 Beschäftigte 10 Punkte 141 Beschäftigte bis 160 Beschäftigte 20 Punkte 161 Beschäftigte bis 175 Beschäftigte 30 Punkte mehr als 175 Beschäftigte 40 Punkte Die nach der o. g. Bewertung erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ erreichte Punktzahl mit dem Faktor 2,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ x 2,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 80 Wertungspunkten möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Soweit der Bewerber außer den Mindestreferenzen für die Kriterien - Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess - Erfahrung mit kooperativen Eignungskriterien - Erfahrung mit Lean-Construction und - Erfahrung mit BIM weitere Referenzen vorliegt (vgl. II.5, II. 6, II.7, II.8), müssen diese Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen, die auch die Mindestreferenz 1 erfüllen muss: Erfüllt eine Referenz diese Mindestanforderungen nicht, werden für diese Referenz bei den Kriterien - Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess - Erfahrung mit kooperativen Eignungskriterien - Erfahrung mit Lean-Construction und - Erfahrung mit BIM „Null“ Punkte gewertet. Zum Nachweis hat der Bewerber in der Vergabeunterlage 05 Referenzen Teilnahmeantrag das Formular für die jeweilige Referenz vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen. Näheres zur Wertung ist den untenstehenden Ausführungen unter sowie der Vergabeunterlage 07 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ERFAHRUNG MIT BIM Der Bew. hat im Rahmen einer Selbstauskunft nachzuweisen, inwiefern das Büro / Unternehmen bereits Erfahrungen im Einsatz von BIM hat. Hierzu hat der Bew. an der entsprechenden Stelle der Unterl. 05 Anlage Referenzen Angaben zu tätigen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen. Die entsprechenden Angaben können (müssen aber nicht) sowohl für die „Mindestreferenzen“ als auch die drei (3) weiteren Referenzen getätigt werden. Die Abgabe von (inkl. der „Mindestreferenzen“) mehr als fünf (5) Referenzen ist nicht gewünscht. Sollten mehr Referenzen angegeben werden, werden neben den Mindestreferenzen lediglich die drei (3) weiteren Referenzen gewertet, in welchen der Bew. in den Unterkriterien “Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess”, “Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen”, “Erfahrung mit Lean-Construction“ und „Erfahrung mit BIM” insgesamt die höchsten BewertungsPkt.e erreicht hat. Die Beschreibung der Referenzen darf jeweils maximal 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Bei längeren Beschreibungen werden lediglich die ersten 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen bei der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Textteile werden nicht berücksichtigt. Das Krit. „Erfahrung mit BIM“ wird wie folgt gewertet: keine Erfahrung 0 Pkt.e wenig Erfahrung 10 Pkt.e durchschnittliche Erfahrung 20 Pkt.e viel Erfahrung 30 Pkt.e sehr viel Erfahrung 40 Pkt.e Zunächst wird jede vom Bew./der Bew.gemeinschaft eingereichte Referenz für sich anhand der o.g. Pkt.e bewertet und für jede Referenz die jew.e Pkt.zahl vergeben. Basis hierfür ist die Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft zur jew.en Referenz in der Unterl. 05 Anlage Referenzen. Die Bewertung erfolgt anhand der Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft für die jew.e Referenz und der dort beschriebenen und im Rahmen der jew.en Referenz Art und Umfang der Nutzung von BIM. Für eine hohe Bewertung ist es demnach erforderlich, eine umfangreiche Nutzung von BIM in der jew.en Referenz angewendet wurden. Je weniger umfangreich die BIM-Nutzung war, desto geringer wird die Erfahrung des Bew.s in der jew.en Referenz bewertet. Hat der Bew. bspw. lediglich BIM in einem mittlerweile üblichen Umfang (LOD 300) genutzt, ohne dass weitere Besonderheiten der BIM-Nutzung (wie z. B. mögliche Live-Modellbegehung, 360° VAR, Kosten- und Massenermittlung sowie Terminplanung mittels BIM (4D/5D)) hinzutreten, kann die BIM-Nutzung zwar für sich gesehen ggfs. mit einem „durchschnittlichen Erfahrungsgrad“ bewertet werden, da in dem Krit. aber die Erfahrung mit BIM gewertet wird, wäre in diesem Beispiel die Erfahrung des Bew.s allenfalls mit „wenig Erfahrung“ (10 Pkt.en) zu bewerten. In der Wertung wird auch die Anzahl der vom Bew./der Bew.gemeinschaft angegebenen Referenzen, in denen einschlägige Erfahrung BIM nachgewiesen wurde, berücksichtigt. Dies geschieht dergestalt, dass die in den einzelnen Referenzen jeweils erreichten Pkt.e zu einer GesamtPkt.zahl addiert werden. Diese GesamtPkt.zahl wird dann durch fünf (5) geteilt, da bis zu fünf Referenzen vorgelegt werden können. Dies gewährleistet, dass ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der in fünf Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat, besser bewertet wird als ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der lediglich in drei Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese durch fünf geteilte GesamtPkt.zahl wird auf die nächstliegende Pkt.zahl (Erfahrung) der o. g. Pkt.e auf- oder abgerundet (ergibt das Ergebnis des Rechenweges „GesamtPkt.zahl: 5“ einen Wert von 10,01 bis 10,49 wird auf die Pkt.zahl 10 Pkt.e „wenig Erfahrung“ abgerundet; bei einem Ergebnis ab 10,50 bis 10,99 wird auf die Pkt.zahl 20 Pkt.e „durchschnittliche Erfahrung“ aufgerundet). Die so erreichte Pkt.zahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Pkt.zahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Krit. „Erfahrung mit BIM“ erreichte Pkt.zahl mit dem Faktor 1,0 multipliziert wird, die so gewichtete Pkt.zahl stellt die WertungsPkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit BIM“ dar (erreichte Pkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit BIM“ x 1,0 = WertungsPkt.zahl). Im Krit. „Erfahrung mit BIM“ ist demnach eine WertungsPkt.zahl von maximal 40 WertungsPkt.en möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ERFAHRUNG MIT LEAN-CONSTRUCTION Der Bew. hat im Rahmen einer Selbstauskunft nachzuweisen, inwiefern das Büro / Unternehmen bereits Erfahrungen im Einsatz von Lean Construction hat. Als Methoden des Lean Constructions können Methoden des Lean Managements / des Lean Construction Managements wie z. B. das Last Planner System (LPS) oder Target Value Construction (TVD) oder andere vergleichbare Methoden genannt werden, welche die Zusammenarbeit der Beteiligten fördern, zu einer Prozessverstetigung, einer Erhöhung der Zuverlässigkeit aller Arbeits- und Informationsflüsse führen und ein frühzeitiges Erkennen und Ausräumen von Hindernissen in den Prozessen sowie Transparenz und einen kontinuierlichen Optimierungs- und Verbesserungsprozess ermöglichen (weitere Beispiele finden sich auch in der VDI-Richtlinie 2553). Hierzu hat der Bew. an der entsprechenden Stelle der Unterl. 05 Anlage Referenzen Angaben zu tätigen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen. Die entsprechenden Angaben können (müssen aber nicht) sowohl für die „Mindestreferenzen“ als auch die drei (3) weiteren Referenzen getätigt werden. Die Abgabe von (inkl. der „Mindestreferenzen“) mehr als fünf (5) Referenzen ist nicht gewünscht. Sollten mehr Referenzen angegeben werden, werden neben den Mindestreferenzen lediglich die drei (3) weiteren Referenzen gewertet, in welchen der Bew. in den Unterkriterien “Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess”, “Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen”, “Erfahrung mit Lean-Construction“ und „Erfahrung mit BIM” insgesamt die höchsten BewertungsPkt.e erreicht hat. Die Beschreibung der Referenzen darf jeweils maximal 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Bei längeren Beschreibungen werden lediglich die ersten 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen bei der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Textteile werden nicht berücksichtigt. Das Krit. „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ wird wie folgt gewertet: keine Erfahrung 0 Pkt.e wenig Erfahrung 10 Pkt.e durchschnittliche Erfahrung 20 Pkt.e viel Erfahrung 30 Pkt.e sehr viel Erfahrung 40 Pkt.e Zunächst wird jede vom Bew./der Bew.gemeinschaft eingereichte Referenz für sich anhand der o.g. Pkt.e bewertet und für jede Referenz die jew.e Pkt.zahl vergeben. Basis hierfür ist die Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft zur jew.en Referenz in der Unterl. 05 Anlage Referenzen. Die Bewertung erfolgt anhand der Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft für die jew.e Referenz und des dort beschriebenen Vertragsabwicklungsmodells sowie der für dieses Vertragsabwicklungsmodell beschriebenen Mechanismen zur Förderung eines kooperativen Miteinanders zwischen dem Bew., dem Auftraggeber und den übrigen am Projekt maßgeblich beteiligten anderen Auftragnehmern. Vertragsabwicklungsmodelle, die nicht in bilateralen Vertragsbeziehungen bestehen (wie z. B. Mehrparteienverträge) werden höher bewertet als bilaterale Vertragsverhältnisse (wie z. B. der klassische Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer). Bewertet wird aber auch, ob (was grundsätzlich auch in bilateralen Vertragsmodellen möglich ist) und welche besonderen Mechanismen/Maßnahmen zur Förderung einer kooperativen Vertragsabwicklung in der jew.en Referenz angewendet/durchgeführt wurden (z. B. gemeinsame Teambuildingmaßnahmen mit Bauherrn und anderen Auftragnehmern, besondere Moderationsverfahren); übliche Bau(stellen)besprechungen zählen nicht hierzu. In der Wertung wird auch die Anzahl der vom Bew./der Bew.gemeinschaft angegebenen Referenzen, in denen einschlägige Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen nachgewiesen wurde, berücksichtigt. Dies geschieht dergestalt, dass die in den einzelnen Referenzen jeweils erreichten Pkt.e zu einer GesamtPkt.zahl addiert werden. Diese GesamtPkt.zahl wird dann durch fünf (5) geteilt, da bis zu fünf Referenzen vorgelegt werden können. Dies gewährleistet, dass ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der in fünf Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat, besser bewertet wird als ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der lediglich in drei Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese durch fünf geteilte GesamtPkt.zahl wird auf die nächstliegende Pkt.zahl (Erfahrung) der o. g. Pkt.e auf- oder abgerundet (ergibt das Ergebnis des Rechenweges „GesamtPkt.zahl: 5“ einen Wert von 10,01 bis 10,49 wird auf die Pkt.zahl 10 Pkt.e „wenig Erfahrung“ abgerundet; bei einem Ergebnis ab 10,50 bis 10,99 wird auf die Pkt.zahl 20 Pkt.e „durchschnittliche Erfahrung“ aufgerundet). Die so erreichte Pkt.zahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Pkt.zahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Krit. „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ erreichte Pkt.zahl mit dem Faktor 1,0 multipliziert wird, die so gewichtete Pkt.zahl stellt die WertungsPkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ dar (erreichte Pkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ x 1,0 = WertungsPkt.zahl). Im Krit. „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ ist demnach eine WertungsPkt.zahl von maximal 40 WertungsPkt.en möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bew. hat im Rahmen der Selbstauskunft anzugeben, ob und in welcher Form er im Rahmen der Planung von Bauvorhaben bereits Erfahrungen mit der frühzeitigen Einbindung der bauausführenden Unternehmen in den Planungsprozess der Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI hatte. Als Beispiele für solch eine frühzeitige Einbindung der bauausführenden Unternehmen können neben Projektabwicklungen im Rahmen von Mehrparteienverträgen wie dem vorliegenden, auch Tätigkeiten des Bew.s für einen mit Planungsaufgaben beauftragten Generalunternehmer, Vertragsmodelle mit Planungsoptimierungsmöglichkeiten der bauausführenden Unternehmen oder ähnliches genannt werden. Der Bieter hat hierbei das jew.e Vertragsabwicklungsmodell sowie seine Aufgaben und Tätigkeiten innerhalb des jew.en Modells, welche nach seiner Ansicht seine Erfahrungen nachweisen, kurz zu beschreiben. Hierzu hat der Bew. an der entsprechenden Stelle der Unterl. 05 Referenzen Teilnahmeantrag Angaben zu tätigen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen. Die entsprechenden Angaben können (müssen aber nicht) sowohl für die „Mindestreferenzen“ als auch die drei (3) weiteren Referenzen getätigt werden. Die Abgabe von (inkl. der „Mindestreferenzen“) mehr als fünf (5) Referenzen ist nicht gewünscht. Sollten mehr Referenzen angegeben werden, werden neben den Mindestreferenzen lediglich die drei (3) weiteren Referenzen gewertet, in welchen der Bew. in den Unterkriterien “Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess”, “Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen”, “Erfahrung mit Lean-Construction“ und „Erfahrung mit BIM” insgesamt die höchsten BewertungsPkt.e erreicht hat. Die Beschreibung der Referenzen darf jeweils maximal 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Bei längeren Beschreibungen werden lediglich die ersten 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen bei der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Textteile werden nicht berücksichtigt. Das Krit. „Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess“ wird wie folgt gewertet: keine Erfahrung 0 Pkt.e wenig Erfahrung 10 Pkt.e durchschnittliche Erfahrung 20 Pkt.e viel Erfahrung 30 Pkt.e sehr viel Erfahrung 40 Pkt.e Zunächst wird jede vom Bew./der Bew.gemeinschaft eingereichte Referenz für sich anhand der o. g. Pkt.e bewertet und für jede Referenz die jew.e Pkt.zahl vergeben. Basis hierfür ist die Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft zur jew.en Referenz in der Unterl. 05 Anlage Referenzen. Die Bewertung erfolgt anhand des Grades/Maßes der aus der Selbstauskunft für die jew.e Referenz ersichtlichen, ableitbaren Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess. Hierbei wird berücksichtigt, in welchem Stadium des Planungsprozesses die Ausführung in die Planung involviert wurde. Eine Einbindung der Ausführung bereits in den frühen Planungsstadien der Leistungsphasen (Lph) 1 oder 2 (oder vergleichbar) wird höher bewertet als eine spätere Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess, da in diesen frühen Leistungsphasen das Optimierungspotenzial im Hinblick auf die Planung noch am stärksten vorhanden ist. Positiv gewertet wird auch, wenn diese Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess nicht nur in diesen frühen Planungsstadien, sondern darauf aufbauend fortlaufend auch in späteren Planungsphasen stattgefunden hat. Eine Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess bspw. erst im Planungsstadium der Lph 3 (oder vergleichbar) wird deshalb weniger hoch bewertet. Eine Einbindung der Ausführung in die Planung lediglich im Rahmen der Lph 5 (oder vergleichbar) wird zwar berücksichtigt, im Vergleich zu den vorhergehenden Leistungsphasen jedoch wesentlich geringer bewertet, da Optimierungspotenziale in der Ausführungsplanung in der Regel nur äußerst eingeschränkt bestehen. Berücksichtigt wird zudem der Umfang der Einflussmöglichkeiten der Ausführung in den Planungsprozess. Eine vollumfängliche Einbeziehung der Ausführung in die Planung wird wesentlich höher bewertet als die Einbindung der Ausführung für lediglich einzelne oder sogar nur einen Sachverhalt. In der Wertung wird auch die Anzahl der vom Bew./der Bew.gemeinschaft angegebenen Referenzen, in denen einschlägige Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess nachgewiesen wurde, berücksichtigt. Dies geschieht dergestalt, dass die in den einzelnen Referenzen jeweils erreichten Pkt.e zu einer GesamtPkt.zahl addiert werden. Diese GesamtPkt.zahl wird dann durch fünf (5) geteilt, da bis zu fünf Referenzen vorgelegt werden können. Dies gewährleistet, dass ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der in fünf Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat, besser bewertet wird als ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der lediglich in drei Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese durch fünf geteilte GesamtPkt.zahl wird auf die nächstliegende Pkt.zahl (Erfahrung) der o. g. Pkt.e auf- oder abgerundet (ergibt das Ergebnis des Rechenweges „GesamtPkt.zahl: 5“ einen Wert von 10,01 bis 10,49 wird auf die Pkt.zahl 10 Pkt.e „wenig Erfahrung“ abgerundet; bei einem Ergebnis ab 10,50 bis 10,99 wird auf die Pkt.zahl 20 Pkt.e „durchschnittliche Erfahrung“ aufgerundet). Die so erreichte Pkt.zahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Pkt.zahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Krit. „Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess“ erreichte Pkt.zahl mit dem Faktor 1,0 multipliziert wird, die so gewichtete Pkt.zahl stellt die WertungsPkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess“ dar (erreichte Pkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess“ x 1,0 = WertungsPkt.zahl). Im Krit. „Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess“ ist demnach eine WertungsPkt.zahl von maximal 40 WertungsPkt.en möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ERFAHRUNG MIT KOOPERATIVEN VERTRAGSABWICKLUNGSMODELLEN Der Bew. hat im Rahmen der Selbstauskunft anzugeben, ob und in welcher Form er bereits Erfahrungen mit kooperativen Vertragsmodellen nachgewiesen hat. Als Beispiele für solche kooperativen Vertragsmodelle zählen neben Mehrparteienverträgen auch Allianzmodelle oder sonstige (ggfs. Auch bilaterale Vertragsmodelle), in denen eine kooperative Zusammenarbeit mit anderen Vertragspartnern stattgefunden hat. Der Bew. hat hierbei das jew.e Vertragsabwicklungsmodell und hierbei insbesondere die Mechanismen, die in dem jew.en Vertragsmodell die Besondere kooperative Zusammenarbeit darstellten und förderten, näher zu beschreiben. Hierzu hat der Bew. an der entsprechenden Stelle der Unterl. 05 Anlage Referenzen Angaben zu tätigen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen. Die entsprechenden Angaben können (müssen aber nicht) sowohl für die „Mindestreferenzen“ als auch die drei (3) weiteren Referenzen getätigt werden. Die Abgabe von (inkl. der „Mindestreferenzen“) mehr als fünf (5) Referenzen ist nicht gewünscht. Sollten mehr Referenzen an-gegeben werden, werden neben den Mindestreferenzen lediglich die drei (3) weiteren Referenzen gewertet, in welchen der Bew. in den Unterkriterien “Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess”, “Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen”, “Erfahrung mit Lean-Construction“ und „Erfahrung mit BIM” insgesamt die höchsten BewertungsPkt.e erreicht hat. Die Beschreibung der Referenzen darf jeweils maximal 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Bei längeren Beschreibungen werden lediglich die ersten 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen bei der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Textteile werden nicht berücksichtigt. Das Kriterium „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ wird wie folgt gewertet: keine Erfahrung 0 Punkte wenig Erfahrung 10 Punkte durchschnittliche Erfahrung 20 Punkte viel Erfahrung 30 Punkte sehr viel Erfahrung 40 Punkte Zunächst wird jede vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichte Referenz für sich anhand der o.g. Punkte bewertet und für jede Referenz die jeweilige Punktzahl vergeben. Basis hierfür ist die Selbstauskunft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur jeweiligen Referenz in der Vergabeunterlage 05 Anlage Referenzen. Die Bewertung erfolgt anhand der Selbstauskunft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die jeweilige Referenz und des dort beschriebenen Vertragsabwicklungsmodells sowie der für dieses Vertragsabwicklungsmodell beschriebenen Mechanismen zur Förderung eines kooperativen Miteinanders zwischen dem Bewerber, dem Auftraggeber und den übrigen am Projekt maßgeblich beteiligten anderen Auftragnehmern. Vertragsabwicklungsmodelle, die nicht in bilateralen Vertragsbeziehungen bestehen (wie z. B. Mehrparteienverträge) werden höher bewertet als bilaterale Vertragsverhältnisse (wie z. B. der klassische Vertrag zwischen Auf-traggeber und Auftragnehmer). Bewertet wird aber auch, ob (was grundsätzlich auch in bilateralen Vertragsmodellen möglich ist) und welche besonderen Mechanismen/Maßnahmen zur Förderung einer kooperativen Vertragsabwicklung in der jeweiligen Referenz angewendet/durchgeführt wurden (z. B. gemeinsame Teambuildingmaßnahmen mit Bauherrn und anderen Auftragnehmern, besondere Moderationsverfahren); übliche Bau(stellen)besprechungen zählen nicht hierzu. In der Wertung wird auch die Anzahl der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft angegebenen Referenzen, in denen einschlägige Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen nachgewiesen wurde, berücksichtigt. Dies geschieht dergestalt, dass die in den einzelnen Referenzen jeweils erreichten Punkte zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden. Diese Gesamtpunktzahl wird dann durch fünf (5) geteilt, da bis zu fünf Referenzen vorgelegt werden können. Dies gewährleistet, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft, der in fünf Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat, besser bewertet wird als ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft, der lediglich in drei Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese durch fünf geteilte Gesamtpunktzahl wird auf die nächstliegende Punktzahl (Erfahrung) der o. g. Punkte auf- oder abgerundet (ergibt das Ergebnis des Rechenweges „Gesamtpunktzahl: 5“ einen Wert von 10,01 bis 10,49 wird auf die Punktzahl 10 Punkte „wenig Erfahrung“ abgerundet; bei einem Ergebnis ab 10,50 bis 10,99 wird auf die Punktzahl 20 Punkte „durchschnittliche Erfahrung“ aufgerundet). Die so erreichte Punktzahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kriterium „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ erreichte Punktzahl mit dem Faktor 1,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ x 1,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 40 Wertungspunkten möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/07/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Vorschriften der VOB/A-EU.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: IPS Immobilien- und Projektmanagament Gesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: IPS Immobilien- und Projektmanagament Gesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: IPS Immobilien- und Projektmanagament Gesellschaft Sachsen-Anhalt mbH