2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heltauer Platz 2
Stadt: Wernigerode
Postleitzahl: 38855
Land, Gliederung (NUTS): Harz (DEE09)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Haus Wilhelm Raabe
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Betrug: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.