5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.08.2031. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anpassungen des Reinigungsumfangs erforderlich. Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich im Jahr 2027 und erstrecken sich über einen Zeitraum von etwa 8 bis 10 Jahren. Hierdurch kann sich der Bedarf an Reinigungsleistungen zeitweise ändern. Diese Änderungen sind während der Vertragslaufzeit flexibel umzusetzen. Die Unterhaltsreinigung der hiervon betroffenen Räume mit einer Gesamtfläche von ca. 1.733 m² wird als Bedarfsleistung (Leistung auf Abruf) vereinbart. Zeitpunkt, Dauer, Umfang und konkrete Lage der Leistungserbringung stehen bei Vertragsschluss noch nicht abschließend fest. Die Leistungen werden daher ausschließlich auf ausdrücklichen Abruf durch den AG Vertragsbestandteil. Die Bedarfsleistungen sind im Preisblatt (Anlage 3) als Eventualpositionen ausgewiesen und betreffen die Unterhaltsreinigung folgender Bereiche: a) Nordflügel ca. 629,9 m² Grundfläche b) Südflügel ca. 808,62 m² Grundfläche c) Ostflügel ca. 294,7 m² Grundfläche. Ein Anspruch des AN auf Abruf bestimmter Mengen oder auf vollständige Ausschöpfung der im Preisblatt ausgewiesenen Bedarfspositionen besteht nicht. Der AG ist berechtigt, Bedarfsleistungen ganz oder teilweise abzurufen, zeitweise auszusetzen oder erneut in Anspruch zu nehmen. Die Anpassung des Leistungsumfangs erfolgt entsprechend dem Fortschritt der Baumaßnahmen sowie der hiermit verbundenen organisatorischen Veränderungen und Nutzungsänderungen der Räumlichkeiten. Änderungen des Reinigungsbedarfs werden dem AN rechtzeitig mitgeteilt. Die Abrechnung der Bedarfsleistungen erfolgt ausschließlich nach tatsächlichem Abruf und auf Grundlage der im Preisblatt (Anlage 3) ausgewiesenen Einheitspreise.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Jahre.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Leistungserbringung betreffend Personal, Maschinen, Werkzeuge und Materialien gemäß Bieterauskunft
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des (Bieter-)Unternehmens (nicht der übergeordneten Unternehmensgruppe) der letzten drei Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über Qualitätsmanagement gemäß Bieterauskunft
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenzobjekts o der Jahresreinigungsfläche o des Auftraggebers o des Ausführungsortes sowie o des Leistungszeitraums Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Jahresreinigungsfläche) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Unterhalts- und Sonderreinigungen handelt. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 80% und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 60% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reinigungsstunden
Beschreibung: Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (100 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Jahresreinigungsstunden".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Objektleiterstunden
Beschreibung: Die Objektleiterstunden setzen sich aus der Summe der für die einzelnen Reinigungsobjekte angebotenen unproduktiven Anwesenheitsstunden pro Monat laut der Anlage 6 (Konzepte) zusammen. Der Bieter mit den höchsten monatlichen unproduktiven Stunden für den Objektleiter erhält die höchste Punktzahl, danach werden durch einen einfachen Dreisatz die niedrigeren Stunden bewertet. Die Punktermittlung erfolgt mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Objektleiterstunden".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Kontrollmaßnahmen Objektleiter
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Kontrollmaßnahmen Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): Beschreiben Sie die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen des Objektleiters. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: - Kontrollhäufigkeit - Auswahl der zu kontrollierenden Räume per Stichprobe (Raumgruppen, Anteil, Umfang) - Mängelerfassung Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Berichterstattung Objektleiter
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Berichterstattung Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Erläutern Sie, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Ausgestaltung die Resultate der regelmäßig durchgeführten Qualitätsprüfungen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Geben Sie dabei möglichst präzise an, wann und über welchen Übermittlungsweg die entsprechenden Prüfberichte eigenständig und ohne gesonderte Aufforderung eingereicht werden (z.B. per E-Mail an jedem zweiten Dienstag etc.)." Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalausfallkonzept
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Personalausfallkonzept" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Es ist darzulegen, wie Krankheitsfälle kompensiert werden und wie eine mögliche Vertretungsregelung ausgestaltet ist. Beschreiben Sie, wie Sie bei erkrankten Reinigungskräften die Reinigung aufrecht erhalten können. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: - Ablaufstruktur - Informationskette - Reaktionszeiten - Kompensationsstrategien" Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Mitarbeitermotivation
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Für das Kriterium "Konzept Mitarbeitermotivation" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6): "Beschreiben Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsmoral der zur Auftragserfüllung einzusetzenden Mitarbeiter zu fördern und zu unterstützen, und wie diese dazu beitragen, die Arbeitsbereitschaft langfristig zu erhalten und sogar zu steigern." Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: 100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden. 50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können. 0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Angebotspreis" erteilt. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen. Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des AG Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt. Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des AG, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des AG überwacht und dokumentiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/05/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg