2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70122200 Kauf von Grundstücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Alle rechtzeitig eingegangenen und wertbaren Teilnahmeanträge werden auf der Grundlage der in 5.1.9 benannten Kriterien (Mindest- und Eignungskriterien) bewertet. Erfüllt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Mindestkriterien nicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die verbleibenden Teilnahmeanträge gehen nach Maßgabe des Nachbenannten in die Wertung ein. 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Als Mindestkriterium gilt ein durchschnittlicher jährlicher Netto-Geschäftsumsatz in Höhe von 1.000.000,00 € in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder/Nachunternehmer) Kriterium 2: Angaben zum Personalstand Als Mindestkriterium gilt eine durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften (ohne Hilfskräfte und Praktikanten) von 15 Mitarbeiter*innen. (bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern zählt die Summe der Mitarbeiterzahl der Mitglieder/Nachunternehmer)) 2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Büroreferenzen Büroreferenzen, die hinsichtlich ihrer Komplexität, ihres Schwierigkeitsgrades und der Aufgabenstellung vergleichbar sind mit den jeweiligen Teilaufgaben des Vorhabens und vom Bewerber selbst erbracht wurden. (Bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern muss ein Mitglied/Nachunternehmer die Referenz selbst erbracht haben). Es handelt sich bei den Büroreferenzen um Auswahlkriterien, die entsprechend der nachfolgenden Bewertungsmatrix gewertet werden. Kriterium 1 Flächenmanagement * Büroreferenz für Leistungen des Flächenmanagements für Kommunen oder kommunale Gesellschaften mit einer Vermittlung des Ankaufs von Grundstücken in einem Umfang von mindestens 1.000.000,00 Euro und mindestens 20 Kaufvorgängen (Gewichtung 20 %, max. 20 Punkte) * Büroreferenz für Leistungen des Flächenmanagements mit der Vermittlung des Ankaufs von Grundstücken in einem Umfang von mindestens 1.000.000,00 Euro und mindestens 50 Hektar (Gewichtung 20 %, max. 20 Punkte) * Büroreferenz für die Bereitstellung von Ersatzflächen für Verkäufer/Pächter/Flächenbewirtschaftung mit einer Mindestgröße von 1 Hektar und mindestens 5 Ersatzgrundstücken (Gewichtung 15 %, max. 15 Punkte) Kriterium 2 Verhandlung mit Pächtern und Flächenbewirtschaftern * Büroreferenz für die erfolgreiche Verhandlung mit landwirtschaftlichen Pächtern und Flächenbewirtschaftern zum Zwecke der Beendigung der entsprechenden Nutzungsverträge (mindestens 10 Pächter/Flächenbewirtschafter und eine Mindestgröße der Grundstücke von je 1 Hektar) (Gewichtung 20 %, max. 20 Punkte) * Büroreferenz für die erfolgreiche Verhandlung mit Pächtern/Nutzern zum Zwecke der Beendigung der entsprechenden Nutzungsverträge (mindestens 5 Pächter/Flächenbewirtschafter und eine Mindestgröße der Grundstücke von je 1 Hektar) (Gewichtung 15 %, max. 15 Punkte) Kriterium 3 Management grundstücksrechtlicher Belange und Bewirtschaftungsverhältnissen * Büroreferenz für das Management grundstücksrechtlicher Belange und Bewirtschaftungsverhältnisse in vergleichbarem Umfang gemäß Punkt 3.3. Unterpunkt A. der Aufforderung wie für dieses Projekt (Gewichtung: 10 %, max. 10 Punkte) Erläuterung Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für mehrere Kriterien angegeben werden. Die Anzahl der benannten Referenzen über die geforderte Menge hinaus ist nicht ausschlaggebend. Sind für die oben benannten Bewertungskriterien Angaben / Nachweise / Erklärungen / Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert. Je Referenz ist anzugeben: a) Kurzbeschreibung des Projektes b) Leistungszeitraum c) Verantwortliche Projektleitung d) Kurzbeschreibung der ausgeführten Tätigkeiten und Darstellung des Leistungsumfangs e) ggf. bei laufenden Projekten der Projektstand f) Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden auf der Grundlage der oben genannten Kriterien bewertet. Für den Teilnahmeantrag können insgesamt 100 Punkte vergeben werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen, die deshalb sorgfältig auszuwählen sind. Die nach Auswertung der Teilnahmeanträge bestplatzierten 3 bis 5 Bewerber werden sodann an der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren beteiligt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit mehrerer Teilnahmeanträge entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Betrug: Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB.
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach VgV.