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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beförderung und Zustellung von Wahlbriefen einschließlich Sonntagszustellung zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026
Beschreibung: Vergabe von „Beförderung und Zustellung von Wahlbriefen einschließlich Sonntagszustellung zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026“
Kennung des Verfahrens: baa56339-3b4d-4035-97fb-bc99fefb66a1
Interne Kennung: 13.12-VV-2026-01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beförderung und Zustellung von Wahlbriefen einschließlich Sonntagszustellung zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026
Beschreibung: Entgegennahme, Beförderung und Zustellung der amtlichen Wahlbriefe anlässlich der Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt einschließlich einer eventuell erforderlichen Nachwahl (§ 42 LWG) und einer eventuell erforderlichen Wiederholungswahl (§ 46 LWG). Ergänzender Auftragsgegenstand ist die Sonntagszustellung für die Wahlbriefe, die bis Freitag vor der Wahl im Wahlgebiet in den Briefkästen und Filialen/Partnerfilialen des Postunternehmens eingehen und noch nicht im Regelbetrieb zugestellt werden konnten, sowie Wahlbriefe, die am Samstag vor der Wahl im Wahlgebiet in den Briefkästen bis zur angegebenen letzten Tagesleerung und in Filialen/Partnerfilialen des Postunternehmens bis zur regulären Abholung der Briefsendungen eingehen. Diese sind aus der Regelzustellung auszusortieren und den Adressaten (vereinbarten Wahlstellen) am Wahltag im Zeitraum von 10:00 bis 18:00 Uhr zuzustellen (sog. Sonntagszustellung). Die Übergabe der Sendungen erfolgt gegen Empfangsbestätigung. Eingeschlossen sind auch die im Zusammenhang mit den anfallenden Postdienstleistungen stehenden Tätigkeiten für den Rücklauf von nicht zustellbaren Sendungen sowie Pflichten, die sich aus den hohen Anforderungen des Wahlrechts hinsichtlich Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Termintreue an die Behandlung von Wahlunterlagen ergeben.
Interne Kennung: 13.12-VV-2026-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/07/2026
Laufzeit: 2 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Leistungszeitraum der Wahlbriefbeförderung ist auf den Briefwahlzeitraum der Wahl beschränkt. Er beginnt etwa Ende Juli 2026 und endet nach Ablauf der Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt bzw. nach Abschluss einer etwaigen Nachwahl oder Wiederholungswahl, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Wirksamkeit des Vertrags gem. § 135 GWB erfolgt eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB würde dann nicht eintreten, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Vertragsschluss erfolgt nach der Wartefrist. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter an die Nachprüfungsbehörde wenden. Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig und kann Kosten von 100 bis 1.000 Euro verursachen.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 328 002,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Gegenstand der Leistung ist die deutschlandweite Entgegennahme der Wahlbriefe an Filialen oder Briefkästen, Beförderung und Übermittlung der amtlichen Wahlbriefe für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 an die Zielkommunen, Zustellung aller bis Samstag im Regelbetrieb in den Briefkästen befindlichen Wahlbriefe am Wahlsonntag, Wahlunterlagen sollen bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden. Dies setzt zwingend voraus, dass für den Rücklauf der Wahlbriefe von den Wahlberechtigten zu den verschiedenen Wahlbriefempfängern ein bundesweit flächendeckendes Netz von Stellen zur Entgegennahme der Wahlbriefe vorhanden sein muss. Ein solches Netz, das den Wahlberechtigten im gesamten Bundesgebiet und auch in ländlichen Regionen die Einlieferung des Wahlbriefs ermöglicht, bietet lediglich die Deutsche Post AG. Auch die Anforderung der gesonderten Zustellung aller bis Samstag im Regelbetrieb in den Briefkästen befindlichen Wahlbriefe am Wahlsonntag kann nur in einem einheitlichen Netzwerk, wie das der Deutschen Post AG abgewickelt werden. Die Sonntagszustellung ist unabdingbarer Bestandteil der Postdienstleistungen und steht im Einklang mit dem Bestreben, möglichst keine Hürden für die Teilnahme an der (Brief-)Wahl aufzustellen. Im derzeit aktuellen Tätigkeitsbericht Post 2024/2025 der Bundesnetzagentur ist festgehalten, dass es zum Stichtag 30. Juni 2025 bundesweit rund 12.500 stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG (Partnerfilialen und Eigenbetriebe) gab. Hinzu kommen rund 107.900 von der Deutschen Post AG betriebene Briefkästen. Damit verfügt die Deutschen Post AG über das mit Abstand größte Annahme- und Transportnetzwerk der Postdienstleister in Deutschland. Ein bundesweit engmaschiges Netz an Einlieferungsmöglichkeiten für Wahlbriefe ist zwingend erforderlich, um den Briefwählern eine Stimmabgabe und damit die Wahrnehmung ihres nach der Verfassung zustehenden Rechts ohne großen Aufwand zu ermöglichen. Nach § 18 Abs. 4 Postgesetz gelten besondere Laufzeitvorgaben, wonach Wahlunterlagen bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden sollen. Darüber hinaus muss innerhalb des Briefwahlzeitraums werktäglich eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für die Landeswahlleiterin, die Kreiswahlleiter der 41 Wahlkreise und die Kommunen erreichbar sein, die Störungen zeitnah aufklären und beheben kann. Dies ist unver-zichtbar, da Fehler im Zusammenhang mit der Rücksendung der Briefwahlunterlagen Wahlfehler sind, die bei einer Ergebnisrelevanz zur Ungültigkeit und damit zu einer Wiederholung der Wahl führen können. Eine Aufteilung in Fach- oder Gebietslose ist aufgrund der regionalen Beschränkungen, geringen Kapazitäten sowie einem erheblichen Koordinierungsaufwand und den Nachteilen einer wirtschaftlichen Zersplitterung nicht praktikabel und umsetzbar. Aufgrund der o.g. Gründe kann die erforderlichen Leistung mit den genannten Anforderungen ausschließlich von der Deutschen Post AG erbracht werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 15-1200-70
Abteilung: Referat 13
Postanschrift: Halberstädter Str. 2/am „Platz des 17. Juni“
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +493915675546
Fax: +493915675191
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Abteilung: 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +493455141529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Post AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 6792 Amtsgericht Bonn
Postanschrift: Charles-de-Gaulle-Str. 20
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a02f814-9853-4025-a3d7-aa41e049d061 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2026 19:11:57 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 197077-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 57/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/03/2026