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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen
Beschreibung: Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen
Kennung des Verfahrens: 89d522f3-2d0b-4797-9469-97d2f6ee0f19
Interne Kennung: 2025-0030-EU-OV-G
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144510 Fahrzeuge für Abfall
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge, 34144512 Müllverdichtungsfahrzeuge, 34139000 Fahrgestelle
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Die Gesamtfahrzeuge sind an die Zweigniederlassung Wolmirstedt/Elbeu des Auftraggebers zu liefern.
Stadt: Wolmirstedt
Postleitzahl: 39326
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: — Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal evergabe.de. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt. — Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren rechtzeitig sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen. — Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann. — Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2 Fahrgestelle (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)
Beschreibung: Lieferung von 2 Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) für Hausmüll, Bioabfälle und PPK. Lieferung zum Ort des Aufbauherstellers (Auftragnehmer zu Los 2).
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34139000 Fahrgestelle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144510 Fahrzeuge für Abfall, 34144511 Müllfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Die Fahrgestelle sind zum Aufbauhersteller (Auftragnehmer zu Los 2) zu liefern.
Stadt: Ort des Aufbauherstellers Los 2
Postleitzahl: PLZ des Aubauherstellers Los 2
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Liefertermin
Beschreibung: Ein Angebot mit einem Liefertermin gemäß Ende der Lieferfrist Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung (Teil D.) erhält 0 Punkte, ein Angebot mit einem früheren Liefertermin erhält je Werktag (Mo-Fr ohne Feiertage) Unterschreitung des Termins 2 Wertungspunkte. Es werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Funktionalität der Fahrgestelle
Beschreibung: Höhe des Einstiegs für Fahrer/Beifahrer, Nutzlast, Wendigkeit, Eigengewicht, Kraftstoffverbrauch, u.a. gemäß Anforderungskatalog im Fragebogen zum Leistungsverzeichnis, Teil D.1
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: mobile Serviceleistung für 2 Fahrgestelle
Beschreibung: Verfügbarkeit innerhalb von 24 Stunden, Ersatzteilversand innerhalb von 24 Stunden, Werkstattnähe
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 100 Punkte, ein Angebot mit einem doppelt so hohen Preis erhält 0 Punkte. Die Punkte dazwischenliegender Angebote werden über lineare Interpolation auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Angebote mit einem Angebotspreis von mehr als dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK
Beschreibung: Lieferung von 2 Hecklader-Abfallsammelaufbauten inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK. In Los 2 ist einer der beiden Abfallsammelaufbauten mit Ergänzungseinrichtungen für die Bioabfallsammlung auszurüsten.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144512 Müllverdichtungsfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge, 34144510 Fahrzeuge für Abfall
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Die Gesamtfahrzeuge sind an die Zweigniederlassung Wolmirstedt/Elbeu des Auftraggebers zu liefern
Stadt: Wolmirstedt/ Elbeu
Postleitzahl: 39326
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/10/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Liefertermin
Beschreibung: Ein Angebot mit einem Liefertermin gemäß Ende der Lieferfrist Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung (Teil D.) erhält 0 Punkte, ein Angebot mit einem früheren Liefertermin erhält je Werktag (Mo-Fr ohne Feiertage) Unterschreitung des Termins 2 Wertungspunkte. Es werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Funktionalität der Sammelaufbauten inkl. Lifter
Beschreibung: Volumen, Nutzlast, Eignung für das vorgesehenen Behälterspektrums, u.a. gemäß Anforderungskatalog im Fragebogen zum Leistungsverzeichnis, Teil D.2
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: mobile Serviceleistung für 2 Sammelaufbauten
Beschreibung: Verfügbarkeit innerhalb von 24 Stunden, Ersatzteilversand innerhalb von 24 Stunden, Werkstattnähe / Einsatzstützpunkt mobiler Service
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 100 Punkte, ein Angebot mit einem doppelt so hohen Preis erhält 0 Punkte. Die Punkte dazwischenliegender Angebote werden über lineare Interpolation auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Angebote mit einem Angebotspreis von mehr als dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH Center Berlin Verkauf Magdeburg
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 19/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Zöller-Kipper
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses: 19/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Registrierungsnummer: USt-ID. DE309278279
Postanschrift: Schwimmbadstraße 2a
Stadt: Wolmirstedt
Postleitzahl: 39326
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +4939201-7033113
Fax: +49 392017033285
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Zöller-Kipper
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE149065095
Postanschrift: Hans-Zöller-Straße 50 - 68
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55130
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH Center Berlin Verkauf Magdeburg
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE811125407
Postanschrift: In der Lehmkuhlenbreite 10
Stadt: Barleben
Postleitzahl: 39179
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1e4f6f8d-0d23-4515-8c75-92180bdcdac1 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/03/2026 13:10:38 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 168225-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2026