Deutschland – Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien – Service-/Wartungsvertrag Blutgasanalyse inkl. Verbrauchsmaterial

169698-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien – Service-/Wartungsvertrag Blutgasanalyse inkl. Verbrauchsmaterial
OJ S 49/2026 11/03/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Service-/Wartungsvertrag Blutgasanalyse inkl. Verbrauchsmaterial
Beschreibung: Service-/Wartung für Blutgasanalysatoren zur Bestimmung der BGA und weiterer Metabolite; inkl. Verbrauchsmaterial für mindestens 266.000 Analysen am UKMD Es wird ein Vertrag über 60 Monate (5 Jahre) geschlossen.
Kennung des Verfahrens: c73e999b-fb40-4214-885d-4d2d43a2ea5d
Interne Kennung: 24/2026/EU/E15
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7, V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebs und Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Das benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Service-/Wartungsvertrag Blutgasanalyse inkl. Verbrauchsmaterial
Beschreibung: Die Beschaffung von Blutgasanalysatoren ist aus medizinischer, qualitativer und struktureller Sicht erforderlich.Blutgasanalysen ermöglichen die zeitnahe Bestimmung von Sauerstoffversorgung, Ventilationsstatus sowie Säure-Basen-Haushalt und stellen insbesondere in der Intensivmedizin, Anästhesie, Notfallversorgung und bei beatmeten Patientinnen und Patienten ein unverzichtbares diagnostisches Instrument dar. Die unmittelbare Verfügbarkeit der Messergebnisse erlaubt eine schnelle Therapieanpassung und trägt maßgeblich zur Erhöhung der Patientensicherheit bei.Die Bereitstellung von Point-of-Care-Blutgasanalytik reduziert Transport- und Wartezeiten, beschleunigt klinische Entscheidungsprozesse und kann durch frühzeitige Interventionen Komplikationen sowie verlängerte Liegezeiten vermeiden.Darüber hinaus ist die Möglichkeit zur zeitnahen Blutgasanalyse Bestandteil leitliniengerechter Versorgungskonzepte und häufig Voraussetzung für Zertifizierungen, insbesondere im Bereich Intensivmedizin, Notfallmedizin sowie für spezialisierte Zentren. Die Ausstattung mit entsprechenden Analysegeräten sichert somit die Einhaltung qualitativer Standards und struktureller Anforderungen. Die Investition ist daher sowohl aus medizinischer als auch aus qualitätssichernder und wirtschaftlicher Perspektive gerechtfertigt. 1. Technische Systembindung (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV) Die derzeit eingesetzten Blutgasanalysatoren sind integraler Bestandteil der bestehenden POCT-Infrastruktur. Sie sind vollständig eingebunden in:  das Krankenhausinformationssystem (KIS),  das Laborinformationssystem (LIS),  die bestehende POCT-Datenmanagementsoftware (Aqure der Fa. Radiometer),  die qualitätssichernden Dokumentations- und Kontrollprozesse Ein Herstellerwechsel würde umfangreiche Schnittstellenanpassungen, Neuvalidierungen, Vergleichsmessungen sowie eine erneute Integration in die IT- und Qualitätsstruktur erforderlich machen. Dies würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führen, sondern auch zu organisatorischen Risiken im laufenden klinischen Betrieb. Eine technische Austauschbarkeit ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand ist daher nicht gegeben. 2. Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (§ 97 GWB) Teile der bestehenden Analysatoren können durch ein herstellerspezifisches Upgrade (CPU-Update) weiterverwendet werden. Dies ermöglicht:  Nutzung vorhandener Hardwarekomponenten,  Weiterverwendung bestehender IT-Anbindungen,  Vermeidung vollständiger Neuanschaffungen,  Reduktion von Schulungs- und Implementierungskosten,  Minimierung von Betriebsunterbrechungen. Ein Systemwechsel würde hingegen eine vollständige Neubeschaffung einschließlich Peripherie und Infrastruktur erfordern. Das Upgrade stellt somit die wirtschaftlichste und ressourcenschonendste Lösung dar. 3. Sicherstellung der Ergebnisvergleichbarkeit und Qualitätssicherung Die bestehende Geräteplattform ist in zertifizierte Versorgungsstrukturen (z. B. Intensivmedizin, Notfallversorgung) eingebunden. Ein Herstellerwechsel würde nach sich ziehen:  erneute methodische Vergleichsstudien,  Anpassungen der SOPs,  erneute Schulung sämtlicher Anwender/-innen am UKMD,  zusätzliche Audit- und Dokumentationsaufwände Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Ergebnisvergleichbarkeit sowie zur Vermeidung qualitätsrelevanter Umstellungsrisiken ist die Fortführung innerhalb der bestehenden Systemumgebung sachlich geboten. 4. Verhältnismäßigkeit Ein alternatives Fabrikat wäre nur unter unverhältnismäßigem technischem und wirtschaftlichem Mehraufwand einsetzbar. Die Beschränkung auf den bisherigen Hersteller erfolgt daher ausschließlich aus objektiv technischen und wirtschaftlichen Gründen und nicht mit dem Ziel der Marktverengung.
Interne Kennung: 24/2026/EU/E15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Menge: 1
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional soll der Vertrag um 1 weiteres Jahr verlängert werden können.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die folgenden Dokumente stehen dem Verfahren nach Einreichung der unterschriebenen Vertrauklichkeitsvereinbarung zur Verfügung: A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes eu A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05_Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen 003_07.2025 B-03_Leistungsbeschreibung B-07_Formblatt Angebotsschreiben UKMD B-08_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD B-09_Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen B-10_Formblatt Erklärung zur BG B-11_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter C-03_Bewerbererklärung-Anlage1a-EU-Vergaberichtlinie 2004-148-EG C-04_Eigenerklärung_Sanktionspaket Russland C-05_TVergG_Eigenerklärung_Tariftreue_260101 C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz C-07_Eigenerklärung ILO Kernarbeitsnormen C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100%
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Aufträge gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2014/24/EU, die nicht in den Geltungsumfang der Richtlinie 2014/25/EU fallen
Sonstige Begründung: ...

8. Organisationen

8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Registrierungsnummer: DE 811 640 443
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391-6715152
Internetadresse: http://intranet.med.ovgu.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 5141529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Radiometer GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE83885690
Stadt: Krefeld
Postleitzahl: 47807
Land, Gliederung (NUTS): Krefeld, Kreisfreie Stadt (DEA14)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ccb2dffd-30a6-453f-8534-d2c967e78126 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/03/2026 13:12:30 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 169698-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2026