2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Jerichower Land (DEE06)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: siehe Anlage 1 und Anlage 2 der Ausschreibungsunterlagen
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Bekanntmachung
Korruption: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Betrug: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 123 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 124 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gem. § 124 GWB haben, ggf. Nachweis durch Eigenerklärung