Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für Bereitstellung der Testnotrufnummer 113 und des Leitstellensprachdienstes für die Notrufnummern 110/112

849339-2025 - Planung
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für Bereitstellung der Testnotrufnummer 113 und des Leitstellensprachdienstes für die Notrufnummern 110/112
OJ S 245/2025 19/12/2025
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bereich Landrat/Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für Bereitstellung der Testnotrufnummer 113 und des Leitstellensprachdienstes für die Notrufnummern 110/112
Beschreibung: Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Der Auftrag kann gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Interne Kennung: O/VgV/38/39-25/we
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: R.-Schütze-Str. 6
Stadt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 271,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da hier gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

3. Teil

3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0000
Titel: Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für Bereitstellung der Testnotrufnummer 113 und des Leitstellensprachdienstes für die Notrufnummern 110/112
Beschreibung: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat zur Notrufabfrage, Alarmierung und Nachrichtenübermittlung eine ständig besetzte Einsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2 BrSchG). Zudem ist durch den Landkreis Anhalt- Bitterfeld eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereiches einzurichten. Sie ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung als integrierte Leitstelle zu betreiben (§ 9 Absatz 1 RettDG LSA). Für die Interimsleitstelle der ILS ABI wird temporär ein DeutschlandLAN Connect IP100 Anschluss als Telefonanschluss benötigt. Die Interimsleitstelle ist eine Zwischenlösung als Behelfsleitstelle bis zur Inbetriebnahme des Neubaues der ILS. Für die Realisierung wurde durch die Dt. Telekom ein entsprechendes Angebot erstellt. Zur Gewährleistung des täglichen arbeitsbetriebes ist eine technische Konfigurationen der Technik und vorab eine Funktionalitätsprüfung notwendig. Dies wird durch eine Testnotrufnummer gewährleistet. Die deutsche Telekom ist Netzbetreiberin mit eigener Infrastruktur und stellt als Einzige den Testnotruf 113/ LSSD Testnotruf im öffentlichen Festnetz mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen für Notrufeinrichtungen sicher. Dies erfolgt in der Regel durch separate Callcenter, welche ausschließlich den BOS-Leitstellen als 24/7 Ansprechpartner dienen, sobald Störungen im System und bei der Anwendung auftreten. Die Telekom unterhält zudem ein eigenes Techniker-Netz, welches mit den speziellen Anforderungen von BOS Behörden vertraut ist. Die Telekom hat als zugelassener Anbieter für sicherheitsrelevante Telekommunikation besondere Berechtigungen. Gemäß § 11 TKG unterliegt die Telekom der Pflicht als Betreiber eines öffentlich zugänglichen Telefonnetzes, verlässliche Kommunikation im Katastrophenfall sicherzustellen. Letztlich sind die Anschlüsse der Telekom untrennbar mit der Netzinfrastruktur verbunden und es existiert kein anderer Anbieter, der die aufgeführten Eigenschaften vollständig in einem Angebot vereinen kann. Daher beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit der Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn einen Vertrag über die vorgenannten Dienstleistungen abzuschließen.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
3.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: R.-Schütze-Str. 6
Stadt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
3.1.3.
Dauer
Laufzeit: 3 Monate
3.1.4.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 271,00 EUR
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bereich Landrat/Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bereich Landrat/Vergabestelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bereich Landrat/Vergabestelle
Registrierungsnummer: keine vorhanden
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Stadt: Köthen
Postleitzahl: 06366
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bereich Landrat/Vergabestelle
Telefon: +49 349660-1194
Fax: +49 349660-1193
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aa66912d-2f5c-489a-8954-2b86d4832d22 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2025 11:20:34 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 849339-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 19/12/2025