2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Dürrenberg
Postleitzahl: 06231
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 42 VgV i. V. m. § 122 GWB. Danach werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Entsprechende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach den § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es folgende Eignungskriterien erfüllt und nachweisen kann: 1. über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, 2. über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und 3. über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. --- Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. --- Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. --- In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen. Zu beachten ist insbesondere die Übersicht zur Wertung der Zuschlagskriterien, siehe dazu den Vergabeunterlagen beigefügte Datei: "Wertungsmatrix - Zuschlagskriterien.pdf". --- Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, werden an die vorgenannten Unternehmen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen bzgl. der Eignung, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind - gestellt. Die Einreichung der geforderten Nachweise erfolgt in elektronischer Form über das Dienstprogramm der eVergabe (AnaWeb) oder per E-Mail, dazu sind die Bestimmungen in der Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen zu beachten. --- Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten oder nicht mehr gültig sind. --- Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. --- Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Korruption: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Betrug: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB