2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Korruption: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Betrug: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Zahlungsunfähigkeit: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Gründe zum Ausschluss vom Verfahren ergeben sich maßgeblich aus den § 123 ff. GWB. Entsprechend liegt den Vergabeunterlagen die Eigenerklärung 124 LD bei, mit der der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.