5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dr. Wilhelm-Kniest-Straße
Stadt: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bzgl. Wärmeversorgung Bildungscampus
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Stadt: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bzgl. Wärmeversorgung Landratsamt Burgenlandkreis
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Broche-Straße 3
Stadt: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bzgl. Wärmeversorgung Käthe-Kruse-Schule, Naumburg
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 527241-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: 1. Für die Wertung des Angebotspreises wird die Gesamtsumme des anzugebenden Angebotspreises ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 50 Prozentpunkten (= 500 Punkte) bewertet. Wertungspreise, die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten (= 0 Punkte) bewertet. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen liegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel: P = 1500 - (1000 x [X/N]) P = zu ermittelnde Punktzahl N = niedrigster Wertungspreis aller eingegangenen Angebote X = zu bewertender Wertungspreis Negative Ergebnisse gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein Zur Ermittlung des Wertungspreises sollen die Bieter Ihren Angebotspreis aufteilen in Grundpreis und Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis beinhaltet die kalkulierten investiven Aufwendungen inkl. Wartung/Betrieb über die Vertragslaufzeit. Der jährliche Arbeitspreis beinhaltet die laufenden Kosten insbesondere in Bezug auf die eigentliche Wärmelieferung bzw. den Brennstoffeinsatz. Diese Angebotspreise werden mit entsprechend verursachungsgerechten Preisgleitklauseln durch die Bieter untersetzt, welche über den Einsatz von Indizes eine perspektivische Preisentwicklung abbilden (dies ist jeweils abhängig vom gewählten Versorgungskonzept/-Strategie). Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote trotz ggf. unterschiedlicher Preisgleitklauseln und somit unterschiedlicher Indizes gilt Folgendes: 1. Für die Vertragslaufzeit wird eine konkrete jährliche Wärmemenge und -Leistung definiert anhand der Angaben in der Projektbeschreibung. 2. Ausgehend von den Vorgaben in Ziffer 1 wird die durchschnittliche Preissteigerung der letzten 5 Jahre der vom Bieter verwendeten Indizes zur Abbildung der Preissteigerung über die Vertragslaufzeit und im Ergebnis Berechnung des Wertungspreises herangezogen. (Der Bieter ist angehalten nur öffentlich zugängliche Indizes zu verwenden). 3. Neben der Abbildung des jährlichen Grund- und Arbeitspreises über die Vertragslaufzeit erfolgt einmalig die Berücksichtigung eines angebotenen Baukostenzuschusses für das Objekt Neubau Bildungscampus Zudem wird einmalig der ausgewiesene Restwert am Ende der Vertragslaufzeit in die Berechnung des Gesamtpreises zur Wertung einbezogen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regelungstechnik und Netzsteuerung (Regelungstechnik und Netzsteuerung)
Beschreibung: 2.1 Im Konzept soll darauf eingegangen werden, in welcher Weise der Einsatz von Fernüberwachung und standardisierter Regler (Übergabestationen) vorgesehen ist. Weiterhin soll das Konzept Aussagen zum automatisierten Betrieb von Anlagen sowie dem Monitoring und der damit verbundenen Datenaufzeichnung enthalten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausfallsicherheit und Redundanzkonzepte (Technische Qualität der Wärmeversorgung)
Beschreibung: 2.2 Im Konzept sollen beschreibende Angaben zur Anzahl und Qualität redundanter Erzeugungsanlagen erfolgen. Es sind weiterhin Maßnahmen zur Vermeidung Netzausfällen darzulegen. Bezüglich kritischer Komponenten sollen Aussagen zu Lebensdauer getroffen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Modularität und Skalierbarkeit (Technische Qualität der Wärmeversorgung)
Beschreibung: 2.3 Im Konzept soll die Möglichkeiten zur Weiterung von Netz- und Erzeugungskapazitäten beschrieben werden. Es sollen zudem beschreibende Aussagen zur Flexibilität des Systems bei steigender Anschlussdichte oder Last gemacht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technologischer Innovationsgrad in Verbindung mit dem Einsatz von Erneuerbare-Energie-Wärmeerzeuger (Technische Qualität der Wärmeversorgung)
Beschreibung: 2.4 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Einsatz von Erneuerbare-Energie-Wärmeerzeugern (Wärmepumpen, Solarthermie etc.), Sektorenkopplung durch Einsatz Power-to-Heat, Photovoltaik etc. sowie zum Grad der Digitalisierung (Smart Metering, Netzmonitoring, u.ä) gemacht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienz/Gesamtenergieeinsatz (Ökologische Aspekte)
Beschreibung: 3.1 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Primärenergieeinsatz pro gelieferter kWh Wärme und dem CO2- Anteil pro gelieferter kWh Wärme (jeweils sekundärseitig) gemacht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lokalität der Energiequellen (Ökologische Aspekte)
Beschreibung: 3.2 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Anteil lokal/regional verfügbarer erneuerbarer Energien (z. B. Biogas, Geothermie, Solarthermie, Abwärme) und der Vermeidung langer Transportwege für Brennstoffe gemacht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lärmschutz und Luftschadstoffe (Ökologische Aspekte)
Beschreibung: 3.3 Im Konzept soll darauf eingegangen werden, wie Emissionen (Feinstaub, Stickoxiden, Schwefelverbindungen und vergleichbare Stoffe und Verbindungen) vermieden bzw. beschränkt werden. Dabei ist insbesondere auf den Einsatz emissionsarmer Technologien wie Brennstoffzellen oder Wärmepumpen einzugehen. Daneben sind Maßnahmen zur Lärmminderung der Erzeugungseinheiten darzustellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktionszeiten und Servicequalität (Betrieb und Wartung)
Beschreibung: 4.1 Im Konzept soll auf die maximal garantierte Wiederherstellungszeit im Störfall und das Zeitfenster für die Erstreaktion auf gemeldete Störungen eingegangen werden. Es sollen weitergehend Angaben zu einem bestehenden Bereitschaftsdienst außerhalb regulärer Geschäftszeiten gemacht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Instandhaltungs- und Havariekonzept (Betrieb und Wartung)
Beschreibung: 4.2 Es soll ein Instandhaltungs- und Havariekonzept vorgestellt werden. Hierbei soll auf die Qualität und den Umfang von Wartungsleistungen eingegangen werden. Weiterhin soll bezüglich des Ausfalls von kritischen Komponenten unter zeitlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten dargestellt werden, wie mit derartigen Havarien umgegangen wird. Das Konzept soll zudem beschreibende Angaben zum Einsatz von Monitoring-Systemen zur Früherkennung von Schäden (z. B. Leckageüberwachung, Temperatur- und Drucksensoren) enthalten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Burgenlandkreis - Bauamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Burgenlandkreis - Bauamt