Deutschland – Beratungsdienste – Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öffentlichen Krankenhausbetrieb

731803-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Beratungsdienste – Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öffentlichen Krankenhausbetrieb
OJ S 213/2025 05/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Städtisches Klinikum Dessau
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öffentlichen Krankenhausbetrieb
Beschreibung: Gegenstand der Beratungsleistungen ist die weitere Umsetzung eines bereits laufenden Sanierungsprogramms sowie die Operationalisierung weiterer geeigneter Konzepte für das Städtische Klinikum Dessau. Die derzeitige Reorganisation umfasst folgende Schwerpunkte: • Abbau des Defizites von 25 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren • Steigerung der Fallzahlen stationärer Patientinnen und Patienten • Umsetzung der Krankenhausreform auf Bundesebene in das Klinikum sowie zukunftssichere Navigation durch die Transformation im Gesundheitswesen • Umsetzung der Medizinstrategie 2030 zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des medizinischen Portfolios: Sektorenverbindender Maximalversorger als Leitprämisse • Erlössteigerung durch Ausbau von Marketingmaßnahmen, Einweisermanagement und der grundsätzlichen Stärkung der Fähigkeit der Einrichtung Wachstum zu generieren • Kostenoptimierung durch Effizienzsteigerungen und eine nachhaltige Personalstruktur • Sachkostenreduktion durch verbesserte Steuerung von Beschaffung, Materialwirtschaft und Ressourcennutzung • Steigerung der Produktivität in medizinischen und administrativen Bereichen, • Verbesserung der Marktpositionierung als führender Gesundheitsversorger in der Region • Automatisierung und Digitalisierung zur Etablierung einer modernen Patientenbehandlung und Serviceangebote • Projektmanagement zur Sicherstellung der zielorientierten Umsetzung des gesamten Sanierungsprogrammes. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durch. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, welches sich in zwei größere Verfahrensstufen gliedert: Die Bewerbungsphase im Rahmen des öffentlichen Teilnahme-wettbewerbs (Stufe 1) und die Angebots- und Verhandlungsphase mit Durchführung der Verhandlungen (Stufe 2), die mit der Zuschlagsentscheidung abschließen soll. Derzeit findet der Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) statt. Er dient dazu, die unternehmensbe-zogenen Daten der Bewerber auszuwerten und so geeignete – d. h. fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige – Bewerber zu ermitteln, die in einem zweiten Schritt zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Die Leistung wurde in nachfolgende zwei Lose aufgeteilt: Los 1 Strategisch-wirtschaftliche Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öf-fentlichen Krankenhausbetrieb Los 2 Operativ-prozessuale Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öffentlichen Krankenhausbetrieb Die Bewerber können sich auf ein oder beide Lose bewerben. In der sich anschließenden Angebotsphase (Stufe 2) wird der Auftraggeber bis zu vier geeignete Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben. Ein Angebot dürfen nur diejenigen Bewerber einreichen, die von dem Auftraggeber nach Prüfung des übermittelten Teilnahmeantrags dazu aufgefordert werden.
Kennung des Verfahrens: a1706b47-d122-42b6-9c50-6bbe5c65dd6d
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312320 Beratungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen nebst Anlagen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich, aber zulässig. 2. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Die Auftraggeberin erhält - unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers - sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 4. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und bei Auftragsvergabe der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er /sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilungaufzufordern, seine sonstigen Nachunternehmer benennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Fall der Auftragsvergabe dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen. 7. Jeder Bewerber/ Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die der Auftraggeberin aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und die Auftraggeberin von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Diese Verpflichtung gilt verschuldensunabhängig. Jeder Bewerber/ Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig sicherzustellen. 8. Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss in Textform über die Vergabeplattform Subreport (www.subreport.de/E44424915) erfolgen. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich, aber zulässig. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. 9. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Teilnahmeanträge vor. Ebenso genügt die Übersendung der Bewerbung per Telefax, EMail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 10. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern. 11. Teilnahmeanträge oder Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/ Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/ Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 12. Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in diesem Verfahren der Auftraggeberin bzw. ihren Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers erfolgt. 14. Die Auftraggeberin wird die nicht berücksichtigen Bewerber entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. 14. Die Bewerber erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 15. Fragen durch die Bewerber zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 24. November 2025, 12:00 Ortszeit mit dem Betreff "Fragen zum Vergabeverfahren" über die Nachrichtenfunktion unter https://subreport-elvis.de zu stellen. Dies ist keine Ausschlussfrist, bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung aber nicht sichergestellt werden. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform veröffentlicht, soweit sie für alle Bewerber von Interesse sind. Andernfalls erfolgt eine Beantwortung individuell für den jeweiligen Bewerber. Die Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Registrierte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden durch die Vergabeplattform informiert. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind über die Bieterkommunikation des elektronischen Vergabeportals an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten. Die Anzahl der Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf bis zu vier Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien (vgl. Anlage B_Bewertungsmatrix_Eignungskriterien_a zum 1. Verfahrensbrief).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 125 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung nachweisen Sofern zutreffend: Eigenerklärung und dazugehörige Erläuterungen, dass eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB stattgefunden hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Strategisch-wirtschaftliche Beratungsdienstleistungen
Beschreibung: Strategisch-wirtschaftliche Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öf-fentlichen Krankenhausbetrieb
Interne Kennung: LOT-0001 E44424915
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#,
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gewertet wird der jährliche spezifische Umsatz, den der Bewerber im Durchschnitt der abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (2022 bis 2024) durch mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Beratungsleistungen erzielt hat. Es handelt sich um eine Mindestanforderung: Die Bewerber müssen durch Eigenerklärung einen spezifischen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 4,0 Mio. EUR netto für die Jahre 2022 bis 2024 nachweisen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt dazu, dass eine Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden kann. Berücksichtigt werden nur die Bewerber, die Mindestanforderungen kumulativ erfüllen. Die Punkte werden wie folgt verteilt: 1 Punkt: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mehr als 4 Mio. EUR netto; 2 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 4,5 Mio. EUR netto pro Jahr; 3 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 5 Mio. EUR netto pro Jahr; 4 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 5,5 Mio. EUR netto pro Jahr; 5 Punkte:Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 6 Mio. EUR netto pro Jahr.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestanforderung: es sind mindestens drei einschlägige Referenzen einzureichen, die die Anforderungen erfüllen. Anforderungen an eine einschlägige Referenz: 1) Nachweis eines bestehenden oder abgeschlossenen Sanierungsauftrages eines bestehenden* oder abgeschlossenen Sanierungsauftrages eines Großkrankenhaus** innerhalb der letzten drei Jahre oder 2) - Nachweis von zwei bestehenden* oder abgeschlossenen Beratungsprojekten zum Thema Medizinstrategie und/oder Wachstum in Großkrankenhäusern** inklusive nachweislicher Projektumfänge im Bereich Kostensenkung innerhalb der letzten drei Jahre. *“Bestehend“ im vorstehendem Sinne bedeutet, dass mindestens 50 % der beauftragten Leistungen erbracht sein müssen. Diesbezüglich kann z.B. auf das vereinbarte Honorar oder die Laufzeit des Vertrages verweisen werden. **Großkrankenhäuser im vorstehenden Sinne sind: Maximalversorger, Universitätsklinika oder Schwerpunktversorger mit mehr als 500 Betten. Andernfalls ist die Referenz nicht einschlägig. Hinweis: Zu Wertungszwecken wird 1 (ein) Sanierungsauftrag mit 2 (zwei) Beratungsprojekten gleichgesetzt. Für die Mindestanforderung von 3 (drei) einschlägigen Referenzen bedarf es demnach z.B. 3 Sanierungsaufträgen oder 6 Beratungsprojekten (Mischformen sind auch mög-lich). Für die Erfüllung der Mindestanforderung gibt es keine Punkte. Je weiterer einschlägiger Referenz gibt es einen Punkt. Das ergibt 5 Punkte bei insgesamt 8 einschlägigen Referenzen. Mehr als 8 Referenzen bringen keine weiteren Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 55

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Gewertet wird die Anzahl der Berater, die dem Bewerber zur Verfügung stehen. Herangezogen wer-den die Referenzwerte aus den Jahren 2023 – 2025. Es handelt sich um Berater insgesamt und um solche in folgenden Fachgebieten: (1) Labor und Pathologie: Mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung in der wirtschaftlichen Bewertung sowie Reorganisation. (2) Technologiemanagement: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der wirtschaftlichen Bewertung von Medizin- und Telekommunikationstechnologie. (3) Digitalisierung: Mindestens fünf Jahre Beratungserfahrung in der Entwicklung von Digitalisierungs- und IT-Projekten für Krankenhäuser sowie in der wirtschaftlichen Bewertung digitaler Infrastruktur. (4) Medizinstrategie: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung und Umset-zung von Strategieprogrammen in Krankenhäusern. (5) Wachstum: Expertise in der Konzeption und erfolgreichen Umsetzung von Marketing-, Ein-weiser- und Wachstumsprogrammen in Krankenhäusern. (6) KHVVG/KHAG/Transformationsfonds: Mindestens ein Jahr Beratungserfahrung zur Um-setzung der Reformvorhaben auf Bundesebene, einschließlich der Beantragung von Förder-mitteln nach dem Transformationsfonds. (7) Prozessoptimierung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Optimierung der gesamten Prozesskette im Krankenhaus inklusive nachweislicher Expertise in der Gestaltung patientennaher (Behandlungs-)Prozesse. (8) Reduktion von Personalkosten: Expertise in der Umsetzung von Programmen zur Senkung von Personalkosten in Krankenhäusern. (9) Reduktion von Sachkosten: Expertise in der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Sachkosten in Krankenhäusern. Einzelne Berater können mehrere Fachgebiete abdecken, maximal jedoch zwei Fachgebiete. Berater sind Mitarbeiter des Bewerbers, die eigenständige Beratungsleistungen gegenüber dessen Kunden erbringen. Assistenzen, Sekretarinnen, (Werk)-Studenten, Praktikanten oder wissenschaft-liche Mitarbeiter oder vergleichbar zählen nicht dazu. Mindestanforderung: In den Jahren 2023-2025: (i) Mindestens 20 Berater jahresdurchschnittlich standen zur Verfügung und (ii) jeweils mindestens zwei Berater pro Fachgebiet mit der entsprechenden Berufserfahrung (soweit gefordert) in den Nr. (1) bis (8), und (iii) mindestens ein Berater im Fachgebiet Reduktion von Sachkosten in der Nr. (9) Die Punkte werden wie folgt verteilt: 1 Punkt: Anzahl der Berater liegt bis zu 10 % über der Mindestanforderung (>20 bis 22 Bera-ter/jahresdurchschnittlich) und in den Fachgebieten steht jeweils mindestens ein zusätzlicher Berater über die Mindestanzahl hinaus zur Verfügung. 2 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >10 % und 25 % über der Mindestanforderung (>22 bis 25 Berater/jahresdurchschnittlich) und in mindestens der Hälfte der Fachgebiete doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus. 3 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >25 % und 50 % über der Mindestanforderung (>25 bis 30 Berater/jahresdurchschnittlich) und in allen genannten Fachgebieten doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus. 4 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >50 % und 75 % über der Mindestanforderung (>30 bis 35 Berater/jahresdurchschnittlich), in mindestens der Hälfte der Fachgebiete dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus. 5 Punkte: Anzahl der Berater liegt bei mehr als 75 % über der Mindestanforderung (>35 Berater/jahresdurchschnittlich), in allen Fachgebieten dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus. Hinweis: „Doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus“ bedeutet bei mindestens zwei Beratern pro Fachgebiet (Nr. 1-8) den Nachweis von vier Beratern pro Fachgebiet und bei mindestens einem Berater pro Fachgebiet (Nr. 9) den Nachweis von zwei Beratern pro Fachgebiet. „Dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus“ bedeutet bei mindestens zwei Beratern pro Fachgebiet (Nr. 1-8) den Nachweis von sechs Beratern pro Fachgebiet und bei mindestens einem Berater pro Fachgebiet (Nr. 9) den Nachweis von drei Beratern pro Fachgebiet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de/E44424915
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/12/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E44424915
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/12/2025 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der ekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Operativ-prozessuale Beratungsdienstleistungen
Beschreibung: Operativ-prozessuale Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öffentlichen Krankenhausbetrieb
Interne Kennung: LOT-0002 E44424915
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312320 Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#,
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gewertet wird der jährliche spezifische Umsatz, den der Bewerber im Durchschnitt der abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (2022 bis 2024) durch mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Beratungsleistungen erzielt hat. Es handelt sich um eine Mindestanforderung: Die Bewerber müssen durch Eigenerklärung einen spezifischen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 4,0 Mio. EUR netto für die Jahre 2022 bis 2024 nachweisen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt dazu, dass eine Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden kann. Berücksichtigt werden nur die Bewerber, die Mindestanforderungen kumulativ erfüllen. Die Punkte werden wie folgt verteilt: 1 Punkt: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mehr als 4 Mio. EUR netto; 2 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 4,5 Mio. EUR netto pro Jahr; 3 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 5 Mio. EUR netto pro Jahr; 4 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 5,5 Mio. EUR netto pro Jahr; 5 Punkte:Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 6 Mio. EUR netto pro Jahr.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestanforderung: es sind mindestens drei einschlägige Referenzen einzureichen, die die Anforderungen erfüllen. Anforderungen an eine einschlägige Referenz: 1) Nachweis eines bestehenden oder abgeschlossenen Sanierungsauftrages eines bestehenden* oder abgeschlossenen Sanierungsauftrages eines Großkrankenhaus** innerhalb der letzten drei Jahre oder 2) - Nachweis von zwei bestehenden* oder abgeschlossenen Beratungsprojekten zum Thema Medizinstrategie und/oder Wachstum in Großkrankenhäusern** inklusive nachweislicher Projektumfänge im Bereich Kostensenkung innerhalb der letzten drei Jahre. *“Bestehend“ im vorstehendem Sinne bedeutet, dass mindestens 50 % der beauftragten Leistungen erbracht sein müssen. Diesbezüglich kann z.B. auf das vereinbarte Honorar oder die Laufzeit des Vertrages verweisen werden. **Großkrankenhäuser im vorstehenden Sinne sind: Maximalversorger, Universitätsklinika oder Schwerpunktversorger mit mehr als 500 Betten. Andernfalls ist die Referenz nicht einschlägig. Hinweis: Zu Wertungszwecken wird 1 (ein) Sanierungsauftrag mit 2 (zwei) Beratungsprojekten gleichgesetzt. Für die Mindestanforderung von 3 (drei) einschlägigen Referenzen bedarf es demnach z.B. 3 Sanierungsaufträgen oder 6 Beratungsprojekten (Mischformen sind auch mög-lich). Für die Erfüllung der Mindestanforderung gibt es keine Punkte. Je weiterer einschlägiger Referenz gibt es einen Punkt. Das ergibt 5 Punkte bei insgesamt 8 einschlägigen Referenzen. Mehr als 8 Referenzen bringen keine weiteren Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 55

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Gewertet wird die Anzahl der Berater, die dem Bewerber zur Verfügung stehen. Herangezogen wer-den die Referenzwerte aus den Jahren 2023 – 2025. Es handelt sich um Berater insgesamt und um solche in folgenden Fachgebieten: (1) Labor und Pathologie: Mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung in der wirtschaftlichen Bewertung sowie Reorganisation. (2) Technologiemanagement: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der wirtschaftlichen Bewertung von Medizin- und Telekommunikationstechnologie. (3) Digitalisierung: Mindestens fünf Jahre Beratungserfahrung in der Entwicklung von Digitalisierungs- und IT-Projekten für Krankenhäuser sowie in der wirtschaftlichen Bewertung digitaler Infrastruktur. (4) Medizinstrategie: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung und Umset-zung von Strategieprogrammen in Krankenhäusern. (5) Wachstum: Expertise in der Konzeption und erfolgreichen Umsetzung von Marketing-, Ein-weiser- und Wachstumsprogrammen in Krankenhäusern. (6) KHVVG/KHAG/Transformationsfonds: Mindestens ein Jahr Beratungserfahrung zur Um-setzung der Reformvorhaben auf Bundesebene, einschließlich der Beantragung von Förder-mitteln nach dem Transformationsfonds. (7) Prozessoptimierung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Optimierung der gesamten Prozesskette im Krankenhaus inklusive nachweislicher Expertise in der Gestaltung patientennaher (Behandlungs-)Prozesse. (8) Reduktion von Personalkosten: Expertise in der Umsetzung von Programmen zur Senkung von Personalkosten in Krankenhäusern. (9) Reduktion von Sachkosten: Expertise in der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Sachkosten in Krankenhäusern. Einzelne Berater können mehrere Fachgebiete abdecken, maximal jedoch zwei Fachgebiete. Berater sind Mitarbeiter des Bewerbers, die eigenständige Beratungsleistungen gegenüber dessen Kunden erbringen. Assistenzen, Sekretarinnen, (Werk)-Studenten, Praktikanten oder wissenschaftliche Mitarbeiter oder vergleichbar zählen nicht dazu. Mindestanforderung: In den Jahren 2023-2025: (i) Mindestens 20 Berater jahresdurchschnittlich standen zur Verfügung und (ii) jeweils mindestens zwei Berater pro Fachgebiet mit der entsprechenden Berufserfahrung (soweit gefordert) in den Nr. (1) bis (8), und (iii) mindestens ein Berater im Fachgebiet Reduktion von Sachkosten in der Nr. (9) Die Punkte werden wie folgt verteilt: 1 Punkt: Anzahl der Berater liegt bis zu 10 % über der Mindestanforderung (>20 bis 22 Bera-ter/jahresdurchschnittlich) und in den Fachgebieten steht jeweils mindestens ein zusätzlicher Berater über die Mindestanzahl hinaus zur Verfügung. 2 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >10 % und 25 % über der Mindestanforderung (>22 bis 25 Berater/jahresdurchschnittlich) und in mindestens der Hälfte der Fachgebiete doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus. 3 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >25 % und 50 % über der Mindestanforderung (>25 bis 30 Berater/jahresdurchschnittlich) und in allen genannten Fachgebieten doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus. 4 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >50 % und 75 % über der Mindestanforderung (>30 bis 35 Berater/jahresdurchschnittlich), in mindestens der Hälfte der Fachgebiete dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus. 5 Punkte: Anzahl der Berater liegt bei mehr als 75 % über der Mindestanforderung (>35 Berater/jahresdurchschnittlich), in allen Fachgebieten dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus. Hinweis: „Doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus“ bedeutet bei mindestens zwei Beratern pro Fachgebiet (Nr. 1-8) den Nachweis von vier Beratern pro Fachgebiet und bei mindestens einem Berater pro Fachgebiet (Nr. 9) den Nachweis von zwei Beratern pro Fachgebiet. „Dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus“ bedeutet bei mindestens zwei Beratern pro Fachgebiet (Nr. 1-8) den Nachweis von sechs Beratern pro Fachgebiet und bei mindestens einem Berater pro Fachgebiet (Nr. 9) den Nachweis von drei Beratern pro Fachgebiet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de/E44424915
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E44424915
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/12/2025 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der ekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Sachsen-Anhalt

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Städtisches Klinikum Dessau
Registrierungsnummer: DE254917646
Postanschrift: Auenweg 38
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06847
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 34 05 01 0
Internetadresse: https://klinikum-dessau.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 03455141536
Postanschrift: Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a8c803e9-f25a-494a-a5a4-cf6769d9e236 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/11/2025 19:13:06 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 731803-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 213/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2025