1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Servicevertrag Patientenmonitoring
Beschreibung: Im UKMD werden 840 Patientenmonitore der Firma Philips betrieben, davon 39 vernetzte Monitoring-Anlagen auf Intensiv- Wach- und Normalstationen. Aus Gründen der Patienten und Datensicherheit, sowie der Systemstabilität ist es notwendig, die Zentralen und die einzelnen Monitore auf einem aktuellen Softwarestand zu halten. Dazu gibt es als Ergebnis externer Audits auch Auflagen von der Stabstelle lnformationssicherheit. Durch den Abschluss eines Servicevertrages, wird die Gefahr eines Totalausfalls unseres Patientenmonitorings reduziert. Des Weiteren werden damit Auflagen aus dem B3S-Audit erfüllt.
Kennung des Verfahrens: 20e34242-8a86-4b2a-bb4b-d26615833920
Interne Kennung: 29/2025/EU/E15
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7, V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebs und Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Das benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Servicevertrag Patientenmonitoring
Beschreibung: Im UKMD werden 840 Patientenmonitore der Firma Philips betrieben, davon 39 vernetzte Monitoring-Anlagen auf Intensiv- Wach- und Normalstationen. Aus Gründen der Patienten und Datensicherheit, sowie der Systemstabilität ist es notwendig, die Zentralen und die einzelnen Monitore auf einem aktuellen Softwarestand zu halten. Dazu gibt es als Ergebnis externer Audits auch Auflagen von der Stabstelle lnformationssicherheit. Durch den Abschluss eines Servicevertrages, wird die Gefahr eines Totalausfalls unseres Patientenmonitorings reduziert. Des Weiteren werden damit Auflagen aus dem B3S-Audit erfüllt. Es ist geplant einen Servicevertag über 4 Jahre + 2 Jahre optional abzuschließen. Der geplante Servicevertrag für das Patientenmonitoring sollte folgende Anforderungen erfüllen: • Sicherstellen, dass alle Philips-Zentralen auf einem einheitlichen und aktuellen Softwarestand sind. Das vermeidet lnkompatibilitäten zwischen neu gekauften und bereits im Betrieb befindlichen Komponenten und erhöht die Systemstabilität. Falls sich vorhandene Zentralen nicht aufrüsten lassen, werden sie im Rahmen des Vertrages ausgetauscht. Ohne den Vertrag müssten in den nächsten beiden Jahren 51 Zentralen über lnvest-Mittel ausgetauscht werden. • Bereitstellung einer Software-Plattform zur Ferndiagnose und zum Remote-Service an den verteilten Monitoren. Das ist zwingend notwendig zur Fehlerdiagnose und zur Verteilung von Sicherheitspatches für das Windows-Betriebssystem. • Bereitstellung und Installation von Sicherheitspatches für die Monitoring-Zentralen. • Bereitstellung von Sicherheitspatches für die Monitor-Endgeräte, die dann durch eigene Mitarbeiter aufgespielt werden. • Remote-Support und Zusicherung einer Reaktionszeit von 2 Stunden für den Remote-Support und 8 Stunden für Vor-Ort-Support.
Interne Kennung: 29/2025/EU/E15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Menge: 1
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional soll der Vertrag um 2 weitere Jahre verlängert werden können.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die folgenden Dokumente stehen dem Verfahren nach Einreichung der unterschriebenen Vertrauklichkeitsvereinbarung zur Verfügung: A-01_Checkliste-EU A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05_Allgem. Auftrags- u. Zahlungsbedingungen_V1_2021 A-08_Checkliste_DV_Anschluss B-03_Leistungsbeschreibung B-08_Formblatt Angebotsschreiben UKMD B-09_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD B-10_Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen_2.0 B-11_Erfassungsbogen Medizinproduktegesetzt_2021 B-13_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch B-14_AV_Vertrag B-15_Formblatt Erklärung zur BIEGE C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter C-03_Bewerbererklärung-Anlage1a-EU-Vergaberichtlinie 2004-148-EG C-04_Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO C-05_Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz C-07_Eigenerklärung ILO C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100%
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Aufträge gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2014/24/EU, die nicht in den Geltungsumfang der Richtlinie 2014/25/EU fallen
Sonstige Begründung: Technische Ausschließlichkeit
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Registrierungsnummer: DE 811 640 443
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391-6715152
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 5141529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE812927597
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a71b94c1-bdf5-45b9-a08c-b6349c571462 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/09/2025 13:06:28 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 617765-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/09/2025