Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung der Lizenzen und Module des Bestandsystems Orbis, sowie Implementierungs- und Projektmanagementleistungen der IT-Lösungen zur Erweiterung um Medication und Abos MMI / FlyCicle Vision sowie Komponenten zur Medikationsplanverarbeitung mit drei Jahren Softwarewartung zur Erfüllung der Musskriterien des KHZF - Fördertatbestands 5

539209-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung der Lizenzen und Module des Bestandsystems Orbis, sowie Implementierungs- und Projektmanagementleistungen der IT-Lösungen zur Erweiterung um Medication und Abos MMI / FlyCicle Vision sowie Komponenten zur Medikationsplanverarbeitung mit drei Jahren Softwarewartung zur Erfüllung der Musskriterien des KHZF - Fördertatbestands 5
OJ S 157/2025 19/08/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Krankenhaus St. Marienstift Magdeburg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung der Lizenzen und Module des Bestandsystems Orbis, sowie Implementierungs- und Projektmanagementleistungen der IT-Lösungen zur Erweiterung um Medication und Abos MMI / FlyCicle Vision sowie Komponenten zur Medikationsplanverarbeitung mit drei Jahren Softwarewartung zur Erfüllung der Musskriterien des KHZF - Fördertatbestands 5
Beschreibung: Beschaffung eines digitalen Medikationsmanagements Beschreibung: Zur Realisierung des digitalen Medikationsmanagements sind die folgenden Leistungen zu erbringen: • Lieferung der notwendigen Lizenzen und Module zur Umsetzung des digitalen Medikationsmanagement im Bestandsystem Dedalus ORBIS •Projektmanagement zur Organisation der Einführung und Integration in das Bestandssystem • Dienstleistungen zur Implementierung • Betreuungspauschale. Die Beschaffung des digitalen Medikationsmanagements erfolgt im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes im Fördertatbestand nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV. Das zu beschaffende digitale Medikationsmanagement muss daher alle Voraussetzungen für die Förderung nach dem KHZG erfüllen. Dies beinhaltet insbesondere die sog. MUSS-Kriterien nach der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV. Wegen der weiteren vom Auftraggeber gestellten Leistungsanforderungen und -eigenschaften wird auf die nachfolgende Darstellung der Gründe für die Zulässigkeit der Direktvergabe verwiesen. Zusätzlich zum eigentlichen digitalen Medikationsmanagement beschafft die Krankenhaus St. Marienstift Magdeburg GmbH eine sog. API-Schnittstelle. Die Krankenhaus St. Marienstift Magdeburg GmbH beschafft mit dem vorliegenden Vergabeverfahren außerdem zugleich Leistungen der Wartung und Softwarepflege des digitalen Medikationsmanagements für die Dauer von drei Jahren.
Kennung des Verfahrens: cc757812-1624-4d89-a592-55a36ba287a5
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung der Lizenzen und Module des Bestandsystems Orbis, sowie Implementierungs- und Projektmanagementleistungen der IT-Lösungen zur Erweiterung um Medication und Abos MMI / FlyCicle Vision sowie Komponenten zur Medikationsplanverarbeitung mit drei Jahren Softwarewartung zur Erfüllung der Musskriterien des KHZF - Fördertatbestands 5
Beschreibung: Beschaffung der Lizenzen und Module des Bestandsystems Orbis, sowie Implementierungs- und Projektmanagementleistungen der IT-Lösungen zur Erweiterung um Medication und Abos MMI / FlyCicle Vision sowie Komponenten zur Medikationsplanverarbeitung mit drei Jahren Softwarewartung zur Erfüllung der Musskriterien des KHZF - Fördertatbestands 5
Interne Kennung: IK-Kennzeichen: 261530183
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 100%
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB). Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB). § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Krankenhaus St. Marienstift Magdeburg GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Krankenhaus St. Marienstift Magdeburg GmbH

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Um allen Musskriterien des KHZF - Fördertatbestands 5 „Digitales Medikationsmanagement“ gerecht zu werden ist das digitale Medikationsmanagement als integrierter Bestandteil des Krankenhausinformationssystems (KIS) zu realisieren. Bei dem im St. Marienstift zum Einsatzkommenden KIS handelt es sich um ein Orbis System der Firma Dedalus. Gemäß der Bedarfsermittlung im Rahmen der Muss Kriterien des Fördertatbestands 5 bietet einzig und allein Dedalus als Hersteller von Orbis eine Lösung an, die den Muss Kriterien in Gänze genügt

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Krankenhaus St. Marienstift Magdeburg GmbH
Registrierungsnummer: USt-ID Nr.: DE 289737751
Postanschrift: Harsdorfer Straße 30
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39110
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +3917262115
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 15-1900-07
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +493946905754
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Registrierungsnummer: UStID.DE 172711289
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 2668 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 73fa0727-5533-4f4f-b5b1-728cf03de879 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/08/2025 07:45:56 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 539209-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2025