2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabestelle empfiehlt, regelmäßig die Versionsnummern zu prüfen. Angebote mit veralteten Unterlagen werden ausgeschlossen. 2. Bitte prüfen Sie die Unterlagen auf Richtigkeit. Bei Unklarheiten oder Fehlern fordern Sie rechtzeitig zusätzliche Informationen an. Anfragen sind anonym, und die Antworten werden allen Bietern zugänglich gemacht. Bei Zuschlag werden wichtige Hinweise zum Verfahren Vertragsbestandteil. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 04.09.2025. 3. Sämtliche Kommunikation erfolgt über die angegebene E-Mail-Adresse des Bieters. Es ist eine Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Bieter sicherzustellen. 3. Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Bietern keine Kosten erstattet. 4. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). 5. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters sind im Fragenbogen zur Eignung einzutragen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in den Eigenerklärungen angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. 6. Im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise müssen den Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich vorzulegen. 7. Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formular entsprechend Anlage 8 einzureichen sowie für jedes Mitglied eine Eigenerklärung zur Eignung. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. 8. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. 9. Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen. 10. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Achten Sie bitte darauf, dass diese nicht beigefügt werden. 11. Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit dem Angebot sind die Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (FB 234). Zudem sind mit Angebotsabgabe die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft. Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft werden einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. mit § 129 StGB und § 126 GWB
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 GWB i. V. mit den §§ 299, 299a, 299b, 333, 334 und 335a StGB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. mit §§ 129, 129a und 129 b StGB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB i. V. mit § 261 StGB und § 89c StGB
Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. mit § 264 StGB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i. V. mit §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. mit §§ 129, 129a und 129 b StGB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Unternehmen werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn Ausschlussgründe nach: - § 21 Abs. 1 AEntG, - § 98 c) AufenthG, - § 19 Abs. 1 MiLoG oder - § 1 SchwarzArbG vorliegen oder - sie einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022 /576 DES RATES DER EU haben oder - Ausschlussgründe nach den §§ 123 bis 126 GWB vorliegen (siehe vorgeannte Punkte). Das Nichtvorliegen der o.g. Ausschlussgründe ist mittels Eigenerklärungen (siehe Anlage 7) zu bestätigen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.