2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72263000 Software-Implementierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 630 200,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2. Da bei einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich zu erwarten ist,gilt: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenentgelt das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 15,67 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. 3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen allgemein zum TVergG LSA) 4. Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: entfällt
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe §§ 123, 124 GWB
Korruption: siehe §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe §§ 123, 124 GWB
Betrug: siehe §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123, 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe §§ 123, 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: siehe §§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe §§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe §§ 123, 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: siehe §§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: siehe §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: siehe §§ 123, 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe §§ 123, 124 GWB