1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2.1.
Verfahren
Titel: NB SW Esack - örtliche Bauüberwachung
Beschreibung: Der vom Auftraggeber mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat gemäß AHO Heft Nr. 2 (2014) folgende Leistungen zu erbringen, die durch weitere Angaben präzisiert sind: . + Plausibilitätsprüfung der Absteckung + Überwachen der vertragskonformen Ausführung der Bauleistungen o Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung im Juni 2025) o Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers (Hinweis: Bestandteil des Bauvertrages sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen Vorschriften) o Prüfen und Werten der Berechtigung von Nachträgen sowie Leitung der Nachtragsverhandlungen und Nachtragsgestaltung (Hinweis: In Korrespondenz mit der Bauoberleitung sofern notwendig) nach dem Muster des LHW (Anlage 4) o Veranlassen und Mitwirkung bei der Auswertung von Kontrollprüfungen (Hinweis: vermessungstechnische und geotechnische Überwachung der Bauausführung) o Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel o Dokumentation des Bauablaufes (Hinweis: durch Führen eines digitalen Baudossier mit Fotodokumentation. Die Fotos sind mit Datum als Dateiname „Y-MD“ abzulegen.), Übergabe nach Bauende an die BOL und dem AG in digitaler sowie der BOL für die Bauakte analoger Form + Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen und soweit vorhanden seinen Nachauftragnehmern und Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen (Hinweis: für digitale Mengenermittlungen erstellt die vermessungstechnische Bauüberwachung die Prüfgrundlage mit Ausweisung von Soll/Ist -> Defizite) + Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der Archäologischen Dokumentation von Bodendenkmalen + Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen + Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme, Aufzeigen von Mehr- Mindermengen, Endsummenprognosen + Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage + Verfassen von Mangel- und Verzugsanzeigen auf Weisung der BOL und oder des AG während der Bauausführung + Teilnahme/Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) und Bauprotokollversandt via E-Mail binnen 24 Std. an den AG sowie Verteiler + Teilnahme an öffentlichen Terminen (2x) + Prüfung der Bestandspläne . Für die örtliche Bauüberwachung ist im Mittel von zwei Werktagen pro Woche bei Bautätigkeit einschließlich deren Vor- und Nachbereitung auszugehen (ca. 4h pro Tag ohne An- und Abreise). Unter Berücksichtigung von Feiertagen und keine Bautätigkeit infolge der Witterung ist in dem Bauzeitraum gemäß Bauvertrag vom 06/2025 bis 11/2026 zzgl. Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit vorläufig von 70 Wochen Überwachungstätigkeit auszugehen. . Besondere Leistungen 1) Prüfen von Nachträgen gemäß Vorlage des LHW (Anlage 4), je Nachtragsangebot ist eine Nachtragsprüfung durchzuführen Hinweise zum Leistungsumfang: Die Nachtragsprüfung hat umgehend nach Eingang des Nachtrages und die Bearbeitung zügig zu erfolgen, sodass die baulichen Aktivitäten nicht beeinträchtigt oder verzögert werden und die geplante Bauzeit eingehalten wird. Die Prüfung eines Nachtragsangebotes beinhaltet folgende Arbeitsschritte: - Prüfung der Berechtigung dem Grunde nach mit Erstellung und Versendung entsprechender Schriftsätze - Benennung und Nachforderung von Unterlagen zur Prüfung - Ausweisung eines Verhandlungsziels für die Nachtragsverhandlung auf Basis des Nachtragsangebotes (Prüfung der Höhe nach) - Leitung und Dokumentation der Nachtragsverhandlung o Verfassen und Übergabe des Nachtragsprüfungsvermerks einschließlich zugehöriger Anlagen / Dokumente
Kennung des Verfahrens: 953287a8-8dbb-456c-80cd-8187b37da20b
Interne Kennung: 25/N/0031/OB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Esack
Postleitzahl: 39615
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Esack, Hansestadt Seehausen (Altmark)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: NB SW Esack - örtliche Bauüberwachung
Beschreibung: Der vom Auftraggeber mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat gemäß AHO Heft Nr. 2 (2014) folgende Leistungen zu erbringen, die durch weitere Angaben präzisiert sind: . + Plausibilitätsprüfung der Absteckung + Überwachen der vertragskonformen Ausführung der Bauleistungen o Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung im Juni 2025) o Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers (Hinweis: Bestandteil des Bauvertrages sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen Vorschriften) o Prüfen und Werten der Berechtigung von Nachträgen sowie Leitung der Nachtragsverhandlungen und Nachtragsgestaltung (Hinweis: In Korrespondenz mit der Bauoberleitung sofern notwendig) nach dem Muster des LHW (Anlage 4) o Veranlassen und Mitwirkung bei der Auswertung von Kontrollprüfungen (Hinweis: vermessungstechnische und geotechnische Überwachung der Bauausführung) o Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel o Dokumentation des Bauablaufes (Hinweis: durch Führen eines digitalen Baudossier mit Fotodokumentation. Die Fotos sind mit Datum als Dateiname „Y-MD“ abzulegen.), Übergabe nach Bauende an die BOL und dem AG in digitaler sowie der BOL für die Bauakte analoger Form + Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen und soweit vorhanden seinen Nachauftragnehmern und Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen (Hinweis: für digitale Mengenermittlungen erstellt die vermessungstechnische Bauüberwachung die Prüfgrundlage mit Ausweisung von Soll/Ist -> Defizite) + Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der Archäologischen Dokumentation von Bodendenkmalen + Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen + Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme, Aufzeigen von Mehr- Mindermengen, Endsummenprognosen + Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage + Verfassen von Mangel- und Verzugsanzeigen auf Weisung der BOL und oder des AG während der Bauausführung + Teilnahme/Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) und Bauprotokollversandt via E-Mail binnen 24 Std. an den AG sowie Verteiler + Teilnahme an öffentlichen Terminen (2x) + Prüfung der Bestandspläne . Für die örtliche Bauüberwachung ist im Mittel von zwei Werktagen pro Woche bei Bautätigkeit einschließlich deren Vor- und Nachbereitung auszugehen (ca. 4h pro Tag ohne An- und Abreise). Unter Berücksichtigung von Feiertagen und keine Bautätigkeit infolge der Witterung ist in dem Bauzeitraum gemäß Bauvertrag vom 06/2025 bis 11/2026 zzgl. Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit vorläufig von 70 Wochen Überwachungstätigkeit auszugehen. . Besondere Leistungen 1) Prüfen von Nachträgen gemäß Vorlage des LHW (Anlage 4), je Nachtragsangebot ist eine Nachtragsprüfung durchzuführen Hinweise zum Leistungsumfang: Die Nachtragsprüfung hat umgehend nach Eingang des Nachtrages und die Bearbeitung zügig zu erfolgen, sodass die baulichen Aktivitäten nicht beeinträchtigt oder verzögert werden und die geplante Bauzeit eingehalten wird. Die Prüfung eines Nachtragsangebotes beinhaltet folgende Arbeitsschritte: - Prüfung der Berechtigung dem Grunde nach mit Erstellung und Versendung entsprechender Schriftsätze - Benennung und Nachforderung von Unterlagen zur Prüfung - Ausweisung eines Verhandlungsziels für die Nachtragsverhandlung auf Basis des Nachtragsangebotes (Prüfung der Höhe nach) - Leitung und Dokumentation der Nachtragsverhandlung o Verfassen und Übergabe des Nachtragsprüfungsvermerks einschließlich zugehöriger Anlagen / Dokumente
Interne Kennung: 25/N/0031/OB
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Esack
Postleitzahl: 39615
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Esack, Hansestadt Seehausen (Altmark)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Hochwasserschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 1
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 56 857,50 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: WSTC GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot der WSTC GmbH zu 25/N/0031/OB
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 56 857,50 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag mit WSTC GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 26/05/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2021/2027)
Kennung der EU-Mittel: ELER
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 15-1809-86
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391 5810
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: --
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: WSTC GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE277852516
Postanschrift: Heydeckstr. 12
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ba61210c-85d6-4604-8f48-0956bff1bb4b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/06/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 427560-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 124/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/07/2025