1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Änderung -B-Plan
Beschreibung: Planungsleistungen für die Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße"
Kennung des Verfahrens: 57e28e1e-2228-42fa-b3d1-3736a2bf63c5
Interne Kennung: 159_SSB_01-2025-0001
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Plangebiet
Stadt: Brehna
Postleitzahl: 06796
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Bewerberbogen (Bitte im Format XLSX und PDF beifügen!) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Bitte im Format XML und PDF beifügen!) gem. Anlage 01 und Anlage 02 2. Angebotsschreiben gem. Anlage 08 3. Honorarangebot gem. Anlage 09 4. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, falls zutreffend gem. Anlage 04 5. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, falls zutreffend gem. Anlage 03 6. Eigenerklaerung Tariftreue gem. Anlage 7. Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG, falls zutreffend 8. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket gem. Anlage 12 9. Referenznachweise Personal gem. Anlage 11 10. Übersicht über den geplanten Personaleinsatz gem. Anlage 10/10a 11. Terminkonzept 12. Lebensläufe des Projektteams Als vorläufigen Nachweis der Eignung haben Bieter für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder den ausgefüllten Bewerberbogen gem. Anlage 01 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gem. Anlage 02, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen, vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Bewerberbogen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formblatt III.7 einzureichen sowie für jedes Mitglied ein ausgefüllter Bewerberbogen oder EEE. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Die in dem Präqualifizierungssystem niedergelegten Erklärungen und Nachweise müssen den nachstehenden Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Sind geforderte Erklärungen oder Nachweise im Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt oder belegen die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend, sind vom Bieter entsprechende Angaben im Bewerberbogen oder in der EEE zu machen. Auf Verlangen des AG sind diese Erklärungen oder Nachweise vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben auf Verlangen gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahme. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Vorliegende Bestandsunterlagen, die nicht den Ausschreibungsunterlagen beiliegen, können vom Bieter nach vorheriger Anmeldung beim AG während der Angebotsphase bis eine Woche vor Submissionstermin in den Räumlichkeiten des AGs eingesehen werden. Hierfür sind dem AG zwei Terminvorschläge unter vergabestelle@sandersdorf-brehna.de zu unterbreiten und eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 13) zum Termin unterzeichnet mitzubringen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Änderung -B-Plan
Beschreibung: Mit der Ausschreibung werden die Planungsleistungen für die Bauleitplanung für die 1. Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" angefragt. Um den Bedarf weiterer ansiedlungswilliger Unternehmen gerecht zu werden, wurde im Jahr 2020 ein Beschluss erlassen, das "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" mit einer Fläche von ca. 182 ha für die gewerbliche Nutzung zu erschließen. Die räumliche Lage des zu erschließenden Plangebietes befindet sich im Nordwesten der Gemarkung Brehna, unmittelbar an der BAB 9 (Berlin - München) und weist somit eine logistisch hervor-ragende Lage für national und international agierende Unternehmen auf. Der Bebauungsplan für das Gebiet westl. der Münchener Straße ist 2020 in Kraft getreten. Der vorläufige Geltungsbereich des B-Planes wird ca. 199,1 ha umfassen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sandersdorf
Postleitzahl: 06792
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 13/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Sandersdorf-Brehna
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 233 673,27 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ICL Ingenieur Consult GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 233 673,27 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 26/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
Registrierungsnummer: 15082340-0000-87
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Stadt: Sandersdorf-Brehna
Postleitzahl: 06792
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3493-801180
Fax: +49 3493-80434
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 03493 801-180
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 0000
Fax: +49 345-5141-115
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ICL Ingenieur Consult GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE812564600
Postanschrift: Diezmannstr. 5
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04207
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3414154110
Fax: +49 341-4154111
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 86dbc187-f2ca-453d-8474-51bafdb64f11 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/06/2025 10:53:28 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 420265-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 122/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/06/2025