1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Burgenlandkreis
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) im Zuge Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie Unterweisung für eine Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage
Beschreibung: Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) Die Beauftragung der nachträglichen Leistungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Der Auftraggeber ist nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass sie keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB darstellt, da weder ein Beispielsfall nach § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB gegeben ist. Zudem liegen die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vor. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Beauftragung führt daher zu einer Vervollständigung der erforderlichen Leistungen im Zuge der notwendigen technische Ausstattung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Gefahrenabwehrzentrum des Burgenlandkreises. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei einer Einbeziehung der Leistungen in ein anderes Vergabeverfahren bzw. bei ihrer Vergabe in einem isolierten Vergabeverfahren mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen wäre. Denn in diesen Fällen wären die Produktionskosten aufgrund des fehlenden Zusammenhangs mit den Leistungen im Zuge der notwendigen technische Ausstattung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Gefahrenabwehrzentrum des Burgenlandkreises deutlich höher, was zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung führen würde. Eine Beauftragung der Leistungen im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Vertrag mit der Dräger Safety AG & Co.KG überschreitet auch die Obergrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht, wonach der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf.
Kennung des Verfahrens: e55b3df4-a7d7-4f2e-bba5-529938b5f6f5
Interne Kennung: B38 / 02 / 2024 (L)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35111100 Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung, 43800000 Werkstattausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gefahrenabwehrzentrum Burgenlandkreis Gewerbegebietsstraße 1
Stadt: Wethau
Postleitzahl: 06618
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: Der Auftraggeber und die Dräger Safety AG & Co.KG sind Vertragspartner des am 12.06.2024 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossenen Liefervertrages (Auftragsbekanntmachung vom 21.03.2024, OJ S 58/2024 171620-2024). Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer mit einer Nachtragsvereinbarung beauftragt, weitere Liefer- und Montageleistungen zu erbringen. Die Beauftragung der nachträglichen Leistungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Der Auftraggeber ist nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass sie keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB darstellt, da weder ein Beispielsfall nach § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB gegeben ist. Zudem liegen die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vor. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Beauftragung führt daher zu einer Vervollständigung der erforderlichen Leistungen im Zuge der notwendigen technische Ausstattung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Gefahrenabwehrzentrum des Burgenlandkreises. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei einer Einbeziehung der Leistungen in ein anderes Vergabeverfahren bzw. bei ihrer Vergabe in einem isolierten Vergabeverfahren mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen wäre. Denn in diesen Fällen wären die Produktionskosten aufgrund des fehlenden Zusammenhangs mit den Leistungen im Zuge der notwendigen technische Ausstattung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Gefahrenabwehrzentrum des Burgenlandkreises deutlich höher, was zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung führen würde. Eine Beauftragung der Leistungen im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Vertrag mit der Dräger Safety AG & Co.KG überschreitet auch die Obergrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht, wonach der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) im Zuge Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie Unterweisung für eine Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage
Beschreibung: Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) Die Beauftragung der nachträglichen Leistungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Der Auftraggeber ist nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass sie keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB darstellt, da weder ein Beispielsfall nach § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB gegeben ist. Zudem liegen die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vor. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Beauftragung führt daher zu einer Vervollständigung der erforderlichen Leistungen im Zuge der notwendigen technische Ausstattung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Gefahrenabwehrzentrum des Burgenlandkreises. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei einer Einbeziehung der Leistungen in ein anderes Vergabeverfahren bzw. bei ihrer Vergabe in einem isolierten Vergabeverfahren mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen wäre. Denn in diesen Fällen wären die Produktionskosten aufgrund des fehlenden Zusammenhangs mit den Leistungen im Zuge der notwendigen technische Ausstattung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Gefahrenabwehrzentrum des Burgenlandkreises deutlich höher, was zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung führen würde. Eine Beauftragung der Leistungen im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Vertrag mit der Dräger Safety AG & Co.KG überschreitet auch die Obergrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht, wonach der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf.
Interne Kennung: B38 / 02 / 2024 (L)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35111100 Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gefahrenabwehrzentrum Burgenlandkreis Gewerbegebietsstraße 1
Stadt: Wethau
Postleitzahl: 06618
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Burgenlandkreis
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Burgenlandkreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Burgenlandkreis
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 100 831,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dräger Safety AG & Co.KG aA
Angebot:
Kennung des Angebots: Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) im Zuge Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie Unterweisung für eine Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 100 831,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024 000 166
Datum der Auswahl des Gewinners: 19/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 21/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Burgenlandkreis
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 378993-2024
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Lieferung einer MFC-Kabine nebst Zubehör Im Zuge des Projektes Gefahrenabwehrzentrum wird die Atemschutzwerkstatt Naumburg in das Gefahrenabwehrzentrum integriert. Hierfür wurde im Rahmen der Projektphase die Installation einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) vorgesehen, um benutzte Atemschutzgeräte, Masken, Lungenautomaten und Flaschen reinigen zu können. Im Rahmen der Projektplanung wurde jedoch die Beschaffung der MFC-Kabine in den zweiten Bauabschnitt verschoben. Nach Freigabe des Haushaltes 2025 und den hier geplanten Mitteln für die Beschaffung der MFC-Kabine kann nunmehr die Realisierung erfolgen. Nunmehr liegt ein Nachtragsangebot der Firma Dräger zur Lieferung der MFC-Kabine inkl. Zubehör und Optionen vor, welches sich auf 100.813,00 € (netto) beläuft. Beim Nachtrag handelt es sich um einen zusätzlichen Leistungsgegenstand, der die Reinigungstechnik, welche bereits beauftragt wurde, ergänzt. Eine Vergabe ist nur an die Firma Dräger möglich, da diese den Hauptauftrag für die Ausstattung der Atemschutzwerkstatt erhalten hat. Nur die Technik der Firma Dräger ist mit der in der Atemschutzwerkstatt genutzten Software kompatibel. Die Beauftragung von Technik anderer Anbieter (die es unseres Wissens nicht in vergleichbarer Spezifikation gibt) würde theoretisch Anpassungskosten für die Programmierung der Schnittstellen zur in der Werkstatt genutzten Software erfordern. Eine Beauftragung kann daher nur an die Firma Dräger aus wirtschaftlicher und technischer Sicht erfolgen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Im Rahmen der Projektphase ist die Installation einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) vorgesehen, um benutzte Atemschutzgeräte, Masken, Lungenautomaten und Flaschen reinigen zu können. Nunmehr liegt ein Nachtragsangebot der Firma Dräger zur Lieferung der MFC-Kabine inkl. Zubehör und Optionen vor, welches sich auf 100.813,00 € (netto) beläuft.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Burgenlandkreis
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 15084-0000-36
Stadt: Naumburg (Saale)
Postleitzahl: 06618
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
Telefon: 000
Fax: +49 3445731755
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Registrierungsnummer: t:0345 514-0
Stadt: Halle/S.
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 514-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Dräger Safety AG & Co.KG aA
Registrierungsnummer: UStID.DE812128834
Stadt: Markkleeberg
Postleitzahl: 04416
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +40 341 35031167
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b4edbbc4-7385-41c1-a361-b14837c05902 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/06/2025 11:38:21 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 413485-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/06/2025