Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Geförderter Breitbandausbau nach Gigabit RL 2.0 des Bundes vom 30.04.2024 Los 1: 633 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin Los 1a: 244 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin, Ortslage Mützel Los 2: 516 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Möckern

394849-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Geförderter Breitbandausbau nach Gigabit RL 2.0 des Bundes vom 30.04.2024 Los 1: 633 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin Los 1a: 244 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin, Ortslage Mützel Los 2: 516 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Möckern
OJ S 115/2025 18/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Jerichower Land
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Geförderter Breitbandausbau nach Gigabit RL 2.0 des Bundes vom 30.04.2024 Los 1: 633 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin Los 1a: 244 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin, Ortslage Mützel Los 2: 516 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Möckern
Beschreibung: Im Anschluss an das Markterkundungsverfahren des Landkreises Jerichower Land vom 16.07.2024 bis 13.09.2024, unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.01.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024, - der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024. beabsichtigt der Landkreis Jerichower Land, eine Versorgung noch unterversorgter Adressen in den Einheitsgemeinden Genthin und Möckern zu erreichen. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, für den Anschluss der in den Anlagen dargestellten Adressen ein verbindliches Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüssen mit mind. 1 Gigabit/s) abzugeben. Das Ausbaugebiet wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: 633 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin, Los 1a: 244 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin - Ortslage Mützel Los 2: 516 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Möckern.
Kennung des Verfahrens: cfd4ba1c-7d33-43eb-b8d2-4879bfd89dce
Interne Kennung: ZVS/23/018/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Jerichower Land (DEE06)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 VgV - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: 633 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin
Beschreibung: Eine Auftragsvergabe ist als Einzellos, für 3 Lose oder als Gesamtauftrag möglich. Ein Angebot muss für mindestens ein Los eingereicht werden. Es besteht keine Angebotspflicht für alle Lose. Das Angebot muss folgende Angaben enthalten: a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen) und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster (Anlage 3) darzustellen ist. b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit. c) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes.
Interne Kennung: ZVS/23/018/25 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Jerichower Land (DEE06)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. 3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird. 4. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 (Anlagen 4, 4a bis 4c) 5. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 5). 6. Bei Bedarf: Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt (Anlage 6). 7. Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise (Anlage 9). 8. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 10).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: - Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Rechnung: Punkte des jeweiligen Bieters = (günstigster Preis × 60 Punkte)/(Preis des jeweiligen Bieters). Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag. Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: - Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit: Qualität der Backboneanbindung Service-Konzept und Entstörungszeiten Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit. Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip: - Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte). - Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte). - Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte). - Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte) - Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte) - Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben. Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag. Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/07/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=779931
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Im Falle des Zuschlages ist dem Landkreis die Erklärung „Erklärungen des ausgewählten Betreibers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und zur Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen – Wirtschaftlichkeitslückenmodell/Betreibermodell“ (Anlage 7) abzugeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landkreis Jerichower Land - 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 GWB gilt Folgendes: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Jerichower Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Jerichower Land
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 244 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Genthin - Ortslage Mützel
Beschreibung: Eine Auftragsvergabe ist als Einzellos, für 3 Lose oder als Gesamtauftrag möglich. Ein Angebot muss für mindestens ein Los eingereicht werden. Es besteht keine Angebotspflicht für alle Lose. WICHTIG: Die Förderung des Ausbaus der unterversorgten Adressen im Los 1a wurde bisher nicht beantragt. Daher wird eine Bezuschlagung für dieses Los nur in dem Fall erfolgen, wenn die auf Basis der vorläufigen Bewilligungsbescheide verfügbare Fördersumme für den Ausbau aller 3 Lose auskömmlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird eine Bezuschlagung nur für die Lose 1 und 2 erfolgen. Daher ist es zwingend erforderlich – sollte der Bieter ein Angebot für den Ausbau von Los 1a abgeben – die Angebotssumme/Wirtschaftlichkeitslücke für Los 1a separat auszuweisen. Sollte ein Gesamtangebot auf alle 3 Lose abgegeben werden, so muss auch hier der Anteil der Wirtschaftlichkeitslücke für das Los 1a separat ausgewiesen werden. Das Angebot muss folgende Angaben enthalten: a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen) und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster (Anlage 3) darzustellen ist. b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit. c) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes.
Interne Kennung: ZVS/23/018/25 - Los 1a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Jerichower Land (DEE06)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Folgende Eignungskriterien kommen als Nachweis der Eignung zum Tragen: 1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. 3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird. 4. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022. (Anlagen 4, 4a bis 4c). 5. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorlie-gen (Anlage 5). 6. Bei Bedarf: Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt (Anlage 6). 7. Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise (Anlage 9). 8. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 10)
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: - Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Rechnung: Punkte des jeweiligen Bieters = (günstigster Preis × 60 Punkte)/(Preis des jeweiligen Bieters). Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag. Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: - Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit: Qualität der Backboneanbindung Service-Konzept und Entstörungszeiten Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit. Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip: - Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte). - Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte). - Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte). - Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte) - Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte) - Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben. Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag. Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/07/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=779931
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Im Falle des Zuschlages ist dem Landkreis die Erklärung „Erklärungen des ausgewählten Betreibers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und zur Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen – Wirtschaftlichkeitslückenmodell/Betreibermodell“ (Anlage 7) abzugeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landkreis Jerichower Land - 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 GWB gilt Folgendes: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Jerichower Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Jerichower Land
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 2: 516 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Möckern
Beschreibung: Eine Auftragsvergabe ist als Einzellos, für 3 Lose oder als Gesamtauftrag möglich. Ein Angebot muss für mindestens ein Los eingereicht werden. Es besteht keine Angebotspflicht für alle Lose. Das Angebot muss folgende Angaben enthalten: a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen) und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster (Anlage 3) darzustellen ist. b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit. c) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes.
Interne Kennung: ZVS/23/018/25 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Jerichower Land (DEE06)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Folgende Eignungskriterien kommen als Nachweis der Eignung zum Tragen: 1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. 3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird. 4. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022. (Anlagen 4, 4a bis 4c). 5. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 5). 6. Bei Bedarf: Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt (Anlage 6). 7. Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise (Anlage 9). 8. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 10).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: - Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Rechnung: Punkte des jeweiligen Bieters = (günstigster Preis × 60 Punkte)/(Preis des jeweiligen Bieters). Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag. Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: - Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit: Qualität der Backboneanbindung Service-Konzept und Entstörungszeiten Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit. Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip: - Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte). - Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte). - Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte). - Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte) - Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte) - Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben. Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: Redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag. Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt, mit allen gemäß o. g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o. g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/07/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=779931
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Im Falle des Zuschlages ist dem Landkreis die Erklärung „Erklärungen des ausgewählten Betreibers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und zur Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen – Wirtschaftlichkeitslückenmodell/Betreibermodell“ (Anlage 7) abzugeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landkreis Jerichower Land - 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 GWB gilt Folgendes: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Jerichower Land
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Jerichower Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Jerichower Land
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Jerichower Land
Registrierungsnummer: 0204-15086-0000-79
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Stadt: Burg
Postleitzahl: 39288
Land, Gliederung (NUTS): Jerichower Land (DEE06)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3921 9493060
Fax: +49 3921 9499531
Internetadresse: http://www.lkjl.de
Profil des Erwerbers: https://www.lkjl.de
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Telefon: +49 345 514-1529
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7b3356a8-bfc1-410c-9afe-051d80238f78-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8e7e43b1-78da-4a8b-a595-85f82fc556f3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/06/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 394849-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2025