2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: August-Bebel-Straße 15
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Postleitzahl: 06809
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist (siehe Hinweise im Formblatt 212EU unter Nr. 7) oder Europäische Eigenerklärung 2. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket RUS-Sanktionen 3. Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG) 4. Angebotsschreiben 5. eingepreistes Leistungsverzeichnis im PDF-Format sowie im GAEB-Format 6. Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckung oder Erklärung eines Versicherungsunternehmens bzw. des Bieters, dass bis zur Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird 7. Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe: - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß Formblatt 235 mit Angabe von Art und Umfang der Leistungen - Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG) je Nachunternehmer/Eignungsverleiher -Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist (siehe Hinweise im Formblatt 212EU unter Nr. 7) oder Europäische Eigenerklärung je Nachunternehmer/Eignungsverleiher Bei vorgesehener Bildung einer Bietergemeinschaft: - Erklärung gemäß Formblatt 234 - Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das jeweilige Mitglied nicht präqualifiziert ist - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket RUS-Sanktionen je Mitglied - Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit je Mitglied - Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG) je Mitglied Hinweise zur Eignungsfeststellung: Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis (Angabe Zertifikatsnummer) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in den Eigenerklärungen angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise müssen den Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich vorzulegen. Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formblatt 235 einzureichen sowie für jedes Mitglied eine Eigenerklärung zur Eignung. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Darüber hinaus sind die in den Eigenerklärungen angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen je Nachunternehmer vorzulegen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit dem Angebot sind die Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (FB 234). Zudem sind mit Angebotsabgabe die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft. Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft werden einzureichen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Für sämtliche Bescheinigungen /Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Hinweise zum Verfahren: Bitte vergewissern Sie sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 01.07.2025. Sämtliche Kommunikation erfolgt über die angegebene E-Mail-Adresse des Bieters. Es ist eine Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Bieter sicherzustellen. Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil. Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Bietern keine Kosten erstattet. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. mit § 129 StGB und § 126 GWB
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 GWB i. V. mit den §§ 299, 299a, 299b, 333, 334 und 335a StGB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. mit §§ 129, 129a und 129 b StGB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB i. V. mit § 261 StGB und § 89c StGB
Betrugsbekämpfung: § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. mit § 264 StGB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i. V. mit §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Schweres berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. mit §§ 129, 129a und 129 b StGB