Deutschland – Computeranlagen und Zubehör – Transparenzbekanntmachung: Anlagenkauf des installierten Einsatzleitstellensystems für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

348853-2025 - Planung
Deutschland – Computeranlagen und Zubehör – Transparenzbekanntmachung: Anlagenkauf des installierten Einsatzleitstellensystems für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
OJ S 103/2025 30/05/2025
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bereich Landrat/Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Transparenzbekanntmachung: Anlagenkauf des installierten Einsatzleitstellensystems für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Beschreibung: Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV). Begründung: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat zur Notrufabfrage, Alarmierung und Nachrichtenübermittlung eine ständig besetzte Einsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2 BrSchG). Zudem ist durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereiches einzurichten. Sie ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung als integrierte Leitstelle zu betreiben (§ 9 Absatz 1 RettDG LSA). Für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer Integrierten Leitstelle ist es zwingend erforderlich entsprechende Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) vorzuhalten und einzusetzen, welche den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Hierzu hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld einen Mietvertrag mit der Firma Siemens AG geschlossen, welcher am 30.06.2025 vertragsgemäß ausläuft. Es wurde zwischenzeitlich bereits ein neuer Mietvertrag über die Anmietung eines Leistellensystems geschlossen, welches spätestens ab März 2026 zum Einsatz kommen soll. Für die Zeit nach dem 30.06.2025 besteht derzeit noch eine zeitliche Lücke bis zur Inbetriebnahme der Leitstellentechnik des neuen Vertragspartners (Übergansphase). Die Übergangsphase wird voraussichtlich den Zeitraum 01.07.2025 bis 31.03.2026 umfassen. Eine Vertragsverlängerung zur Miete des aktuell genutzten Leitstellensystems über den 30.06.2025 hinaus, ist durch die Firma Siemens auusgeschlossen. Um die gesetzlichen Vorgaben einer betriebsbereiten und leistungsfähigen Integrierten Leitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld vorzuhalten und zu betreiben kommt ausschließlich die Firma Siemens AG für einen Kauf mit ihrer derzeit im Einsatz befindlichen Leitstellentechnik gemäß dem derzeit geschlossenen Mietvertrag in Frage, da diese Technik, mit ihren diversen Schnittstellen zu den einzelnen Leitstellenkomponenten, den Datenbanken und insbesondere den Anbindungen an den Notruf, den BOS-Digitalfunk und die digitale Alarmierung, die Gewähr bietet, die erforderliche IuK technisch betriebsbereit und inhaltlich mit allen erforderlichen Daten bereitzustellen. Das Kaufangebot der Firma Siemens vom 19.05.2025 beinhaltet den Verkauf des gesamten gemieteten Leitstellensystems (inklusive Hard- und Software) für die ILS ABI an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Aus genannten Gründen ist es für keinen Bieter möglich hier ein alternatives Angebot zu unterbreiten. Ein unterbrechungsfreier Übergang zum neuen System (ab 03/2026) ist ohne eine Weiternutzung des aktuellen Leitstellensystems sowohl technisch, als auch wirtschaftlich unmöglich. Die Beauftragung eines Dritten zur Überbrückung des Übergangszeitraumes ist folglich ausgeschlossen. Das im Betrieb befindliche Leistellensystem kann ausschließlich von Siemens (Eigentümer) erworben werden.
Interne Kennung: B/VgV/ILS/38/12-25/we
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: R.-Schütze-Str. 6
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 36 209,38 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0000
Titel: Transparenzbekanntmachung: Anlagenkauf des installierten Einsatzleitstellensystems für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Beschreibung: Der Kauf beinhaltet die gesamte Leitstellentechnik der ILS ABl, insofern inklusive Hard- und Software. D.h. die derzeit komplette genutzte Leitstellentechnik aus dem Mietvertrag der Firma Siemens geht mit dem Kauf auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld über. Seitens des Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist beabsichtigt am 13.06.2025 den Vertrag mit der Firma Siemens AG, RC-DE SIBASM A4 S TER1, Talstr. 1-5, 04103 Leipzig, Deutschland abzuschließen.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bereich Landrat/Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bereich Landrat/Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bereich Landrat/Vergabestelle
Registrierungsnummer: keine vorhanden
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Stadt: Köthen
Postleitzahl: 06366
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 349660-1194
Fax: +49 349660-1193
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e9c856a1-8d00-4b82-855e-d310b5dc2646 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2025 09:38:21 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 348853-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/05/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 29/05/2025