1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Reinigungsleistungen verschiedene Gebäude im LK Anhalt-Bitterfeld (4 Lose)
Beschreibung: Reinigungsleistungen verschiedene Gebäude im LK Anhalt-Bitterfeld (4 Lose)
Kennung des Verfahrens: c7a4eb1a-2dcd-45e9-b5aa-72340bcaf84a
Interne Kennung: O/VgV/68/203-25/mü
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Nachweis ECO-Label von den von Ihnen angebotenen Produkten c) Anlage 5 Stundenverrechnungssatz zu den jeweiligen Losen d) Los 1: Anlagen 1a bis 1d, Anlage 1 Zusammenfassung Los 2: Anlage 2 Los 3: Anlage 3a bis 3e, Anlage 3 Zusammenfassung Los 4: Anlage 4 e) Formblatt 234 Bieter /Arbeitsgemeinschaft f) Formblatt 235 Verzeichnis Unternehmerleistungen 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: g) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. h) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei vergleichbaren Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum h) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren i) Erklärungen TVergG (Eigenerklärung Bieter und zum Nachunternehmereinsatz) j) Liste über die zum Einsatz kommenden Mittel mit Fabrikatsangabe in Form einer Anlage einschließlich der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter k) Formblatt 236 Verpflichtungserklaerung Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bestbieter vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. § 8 Abs. 2 Nr. 3 TVergG LSA weist darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Einreichung der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten. Werden die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA zwingend von der Wertung auszuschließen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertra-gung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 1: Reinigung Objekte Bitterfeld: hier nur den Gesamtangebotspreis eintragen
Beschreibung: Objekte in Bitterfeld: 1. Jugendwohnheim Landkreis Anhalt-Bitterfeld Hahnenstückenweg 29, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Nutzfläche: 2.149,58 m² 2. Kreisverwaltung - Standort Bitterfeld-Wolfen Röhrenstraße 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bittefeld Nutzfläche: 3.872,55 m² 3. Kreisverwaltung - Standort Bitterfeld-Wolfen (BKR) Richard-Schütze-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Nutzfläche: 2.298,63 m² 4. Sekundarschule Raguhn mit Turnhalle und Flachbau Gartenstraße 34, 06779 Raguhn-Jessnitz OT Raguhn Nutzfläche: 3.789,76 m² 5. Lager Friedrich-Wöhler-Straße 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Nutzfläche: 91,31 m²
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der allgemeine Vertragsbeginn für Los 1 und für Los 2 ist der 01.10.2025. Der Vertragszeitraum endet am 30.09.2027. Der Auftraggeber nimmt die erste Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2026 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Weiter nimmt der Auftraggeber die zweite Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2027 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Bei Inanspruchnahme der ersten Verlängerungsoption endet der Vertrag am 30.09.2028 und mit der Inanspruchnahme der zweiten Verlängerungsoption entet der Vertrag am 30.09.2029. Die Reinigung für die Leistelle beginnt, vorausgesetzt ist tatsächliche Fertigstellung, am 01.01.2026. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten hier entsprechend.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis fließt zu 70 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6a Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Reinigungszeit
Beschreibung: Die Reinigungszeit fließt zu 30 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6a Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen in Anlehnung an § 57 (1) Nr. 2 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 2: Glasreinigung Bitterfeld: bitte hier nur den Gesamtangebotspreis eintragen
Beschreibung: Objekte in Bitterfeld: 1. Jugendwohnheim Landkreis Anhalt-Bitterfeld Hahnenstückenweg 29, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Glasfläche: 356,67 m² 2. Kreisverwaltung - Standort Bitterfeld-Wolfen Röhrenstraße 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen / OT Bittefeld Glasfläche: 502,65 m² 3. Kreisverwaltung - Standort Bitterfeld-Wolfen (BKR) Richard-Schütze-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Glasfläche: 161,40 m² 4. Sekundarschule Raguhn Gartenstraße 34, 06779 Raguhn-Jessnitz OT Raguhn Glasfläche: 831,00 m² 5. Lager Friedrich-Wöhler-Straße 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen /OT Bitterfeld Glasfläche: 11,40 m²
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der allgemeine Vertragsbeginn für Los 1 und für Los 2 ist der 01.10.2025. Der Vertragszeitraum endet am 30.09.2027. Der Auftraggeber nimmt die erste Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2026 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Weiter nimmt der Auftraggeber die zweite Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2027 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Bei Inanspruchnahme der ersten Verlängerungsoption endet der Vertrag am 30.09.2028 und mit der Inanspruchnahme der zweiten Verlängerungsoption entet der Vertrag am 30.09.2029. Die Reinigung für die Leistelle beginnt, vorausgesetzt ist tatsächliche Fertigstellung, am 01.01.2026. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten hier entsprechend.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis fließt zu 70 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6b Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Reinigungszeit
Beschreibung: Die Reinigungszeit fließt zu 30 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6b Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen in Anlehnung an § 57 (1) Nr. 2 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: 3: Reinigung Objekte Köthen: bitte hier nur den Gesamtangebotspreis eintragen
Beschreibung: Objekte in Köthen: 1. Gemeinschaftsschule "J.F.Walkhoff" Gröbzig mit Turnhalle Hallesche Straße 72, 06388 Stadt Südliches Anhalt / OT Gröbzig Nutzfläche: 5.864,83 m² 2. KVHS - Kreisvolkshochschule Standort Köthen Siebenbrünnenpromenade 31 06366 Köthen (Anhalt) Nutzfläche: 925,93 m² 3. FÖS (GB) Förderschule "Angelika Hartmann" Goethestraße 21, 06366 Köthen (Anhalt) Nutzfläche: 3.284,44 m² 4. FÖS (L) Basisförderschule "Dr. Samuel Hahnemann" Lelitzer Straße 27 a, 06366 Köthen (Anhalt) Nutzfläche: 5.327,70 m² 5. FÖS (L) Basisförderschule "Dr. Samuel Hahnemann" Turnhalle Lelitzer Straße 27 a, 06366 Köthen (Anhalt) Nutzfläche: 1.856,13 m² 6. Sekundarschule "Völkerfreundschaft" mit Turnhalle Am Wasserturm 36, 06366 Köthen (Anhalt) Nutzfläche: 4.324,26 m²
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der allgemeine Vertragsbeginn für Los 3 und für Los 4 ist der 01.10.2025. Der Vertragszeitraum endet am 30.09.2027. Der Auftraggeber nimmt die erste Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2026 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Weiter nimmt der Auftraggeber die zweite Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2027 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Bei Inanspruchnahme der ersten Verlängerungsoption endet der Vertrag am 30.09.2028 und mit der Inanspruchnahme der zweiten Verlängerungsoption entet der Vertrag am 30.09.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Köthen (Anhalt)
Postleitzahl: 06366
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis fließt zu 70 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6c Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Reinigungszeit
Beschreibung: Die Reinigungszeit fließt zu 30 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6c Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen in Anlehnung an § 57 (1) Nr. 2 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: 4: Glasreinigung Objekte Köthen:bitte hier nur den Gesamtangebotspreis eintragen
Beschreibung: Objekte in Köthen: 1. Gemeinschaftsschule "J.F.Walkhoff" Gröbzig mit Turnhalle Hallesche Straße 72, 06388 Stadt Südliches Anhalt / OT Gröbzig Glasfläche: 2.134,96 m² 2. KVHS - Kreisvolkshochschule Standort Köthen Siebenbrünnenpromenade 31, 06366 Köthen (Anhalt) Glasfläche: 273,96 m² 3. FÖS (GB) Förderschule "Angelika Hartmann" Goethestraße 21, 06366 Köthen (Anhalt) Glasfläche: 1.183,47 m² 4. FÖS (L) Basisförderschule "Dr. Samuel Hahnemann" Lelitzer Straße 27 a, 06366 Köthen (Anhalt) Glasfläche: 1.754,48 m² 5. FÖS (L) Basisförderschule "Dr. Samuel Hahnemann" Turnhalle Lelitzer Straße 27 a, 06366 Köthen (Anhalt) Glasfläche: 246,68 m² 6. Sekundarschule "Völkerfreundschaft" mit Turnhalle Am Wasserturm 36, 06366 Köthen (Anhalt) Glasfläche: 1.992,00 m²
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der allgemeine Vertragsbeginn für Los 3 und für Los 4 ist der 01.10.2025. Der Vertragszeitraum endet am 30.09.2027. Der Auftraggeber nimmt die erste Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2026 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Weiter nimmt der Auftraggeber die zweite Verlängerungsoption in Anspruch, wenn spätestens zum 30.09.2027 eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgt. Bei Inanspruchnahme der ersten Verlängerungsoption endet der Vertrag am 30.09.2028 und mit der Inanspruchnahme der zweiten Verlängerungsoption entet der Vertrag am 30.09.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Köthen (Anhalt)
Postleitzahl: 06366
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis fließt zu 70 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6d Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Reinigungszeit
Beschreibung: Die Reinigungszeit fließt zu 30 Prozent in die Bewertung ein. Siehe Anlage 6d Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen in Anlehnung an § 57 (1) Nr. 2 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Registrierungsnummer: keine vorhanden
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Stadt: Köthen (Anhalt)
Postleitzahl: 06366
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 349660-1191
Fax: +49 349660-1193
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: nicht vorhanden 1
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Registrierungsnummer: keine vorhanden 2
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bd6eafc5-8f09-4644-a869-4b6d5f90f229 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2025 10:10:16 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 331546-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/05/2025