1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung eines Umschlagbaggers
Beschreibung: Lieferung eines Umschlagbaggers
Kennung des Verfahrens: 013969b0-5b35-4344-84bf-b9283c7c2e81
Interne Kennung: O/VgV/ABI KW/220-25/li
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06803
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Formblatt 234 Bieter /Arbeitsgemeinschaft c) Formblatt 235 Verzeichnis Unternehmerleistungen 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: d) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. e) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei vergleichbaren Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum f) TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz g) technische Unterlagen, Datenblätter, Prospektmaterial h) Formblatt 236 i) Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bestbieter vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Lieferung eines Umschlagbaggers
Beschreibung: Lieferung eines Umschlagbaggers
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz ) anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der "Einfachen Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag.
Beschreibung: Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt. Die Bewertungskriterien sind mit 71 Punkten voll erfüllt. Die Bewertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB IV. Formel zur Ermittlung der Kennzahl (Z) = P : L (Leistungspunkte : Preis) Leistungspunkte entsprechen den Bewertungspunkten gem. Leistungsbeschreibung. Aus einer Gegenüberstellung aller noch in der Auswahl befindlichen Angebote wird dann auf Basis der Kennzahl Z (Angebot) das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Dieses ist das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z (Angebot). Bei Punktgleichheit entscheidet der geringere Preis. Zur einfacheren Ablesbarkeit wird Z mit 1.000 multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 25 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen in Anlehnung an § 57 (1) Nr. 2 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH
Registrierungsnummer: keine vorhanden
Postanschrift: Salegaster Chaussee 10
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06803
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 3496 60-1197
Fax: +49 3496 60-1193
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 22732fce-d150-4058-8471-60a16333c236 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/05/2025 09:58:33 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 324768-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 96/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/05/2025