Deutschland – Fahrräder mit Hilfsmotor – Rahmenvereinbarung Fahrradleasing

300318-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Fahrräder mit Hilfsmotor – Rahmenvereinbarung Fahrradleasing
OJ S 90/2025 12/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mansfeld-Südharz
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Fahrradleasing
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings
Kennung des Verfahrens: 56c139b6-1399-40ea-91e0-be1fc88c9e59
Interne Kennung: 01/Fahrradleasing/M005911752/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing, 66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Erklärungen einzureichen und Informationen zu beachten: - Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 LD, EEE oder Präqualifizierungsnachweis - Eigenerklärung EU-Sanktionspaket - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA - Eigenerklärung Tariftreue/Mindeststundenentgelt/Entgeltgleichheit gem. TVergG LSA - Bewerbererklärung gem. RdErl. MW - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft), sofern zutreffend - Verzeichnis der Unterauftragnehmer), sofern zutreffend Insbesondere müssen dem Angebot beigefügt sein: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und Preisblatt. Eine Übersicht bzw. Auflistung der einzureichenden Unterlagen (mit dem Angebot und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle) ist in den Vergabeunterlagen enthalten, siehe Formblatt "Aufforderung Angebotsabgabe". Die Vergabestelle wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) und/oder aus dem Wettbewerbsregister Bundeskartellamt (§ 6 WRegG) anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Beantwortung von Bieterfragen wird durch die Vergabestelle vorgenommen, sie präzisiert - falls erforderlich - die Vergabeunterlagen. Die Bieter haben die anonymisierten veröffentlichten Antworten auf die Bieterfragen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eventuelle Bieteranfragen sind möglichst bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Alle Unterlagen, das Angebot, die Kommunikation sind in deutscher Sprache zu erstellen und zu führen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung Fahrradleasing
Beschreibung: Dem Landkreis Mansfeld-Südharz liegen keine Erfahrungswerte über eine mögliches Nutzungsverhalten vor, weswegen keine konkrete Abnahmemenge genannt werden kann. Ein durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren hat ergeben, dass circa 120 Beschäftigte ihr unverbindliches Interesse am Fahrradleasing hinterlegt haben. Recherchen haben ergeben, dass ein Dienstfahrrad aktuell im Durchschnitt einen Auftragswert von circa 4.000 € netto (inklusive aller Leistungen mit Leasing-, Versicherungs- und Serviceraten) hat.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing, 66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und die Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen gem. § 56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alle Vorgaben des Leistungsverzeichnisses müssen erfüllt werden. Nach Eignungsfeststellung erhält der Bieter mit dem günstigsten Leasingangebot den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Weitere Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabstelle Haus 1, Zi. 306 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Landkreis Mansfeld-Südharz möchte für seine Beschäftigten ein Fahrradleasingangebot über die freiwillige Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung einführen. Rechtsgrundlage für die Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 und das Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung. Diese gesetzlichen Grundlagen sind für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landkreises Mansfeld-Südharz zu unterbreiten. Insbesondere der Vergleichsrechner bzw. Vorteilsrechner (siehe Punkt 1.2.1 LV), die Portalführung (siehe Punkt 3.1 LV), die Musterverträge (siehe Punkt 2 LV) und der Prozess müssen so gestaltet sein, dass alle Personengruppen in ihren Besonderheiten darstellbar sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 30
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt § 160 GWB. Dieser lautet: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Darüber hinaus gilt § 135 GWB. Dieser lautet: "§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mansfeld-Südharz
Registrierungsnummer: 15087000052
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabsstelle - Amt für Recht und Vergabe
Telefon: +49 3464535-2235
Fax: +49 3464535-2290
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 37c0d02f-6689-482a-90f4-41a194111ca4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/05/2025 07:33:24 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 300318-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 90/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/05/2025