5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: .
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land, Gliederung (NUTS): Wittenberg (DEE0E)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungen der Stufe 1. Sie beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung (Lph. 1) bis zur Genehmigungsplanung (Lph. 4). Die Beauftragung weiterer Stufen und der besonderen Leistungen kann, soweit projektspezifisch erforderlich, auch teilweise, gegebenenfalls auch in mehreren Teilen erfolgen. Auf die Beauftragung weiterer und besonderer Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Matrix der Eignungs- und Zuschlagskriterien mit Unterpunkten ist den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen auf evergabe.de zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt:in" oder "Ingenieur:in" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt:in beziehungsweise Ingenieur:in tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Es ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen (Der Nachweis ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen). Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt:in" bzw. "Ingenieur:in" gemäß § 75 (1) VgV bzw. für juristische Personen nach § 75 (3) VgV vorzulegen. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend und zulässig.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister: Es ist der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Nachweis wie folgt: - bei Kapitalgesellschaften Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, - bei Partnerschaftsgesellschaften Auszug aus dem Partnerschaftsregister, - bei Rechtsform GbR Nachweis der Gewerbeanmeldung oder vergleichbar und je Gesellschafter, - Freiberuflich Tätige haben eine Eigenerklärung über Ihre freiberufliche Tätigkeit unter Angabe ihrer Steuernummer vorzulegen, - Wirtschaftsteilnehmer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können gleichwertige Nachweise einreichen (§ 44 (1) VgV, - Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen können z. B. durch ein aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen erfolgen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 VgV: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis und bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen, Versicherungsunternehmen einzureichen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist zusätzlich durch Eigenerklärung gem. Bewerberformular zu bestätigen. Auch ausreichend ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert (= verbindliche Absichtserklärung). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt. Das Ausstelldatum der Kopie der Versicherungspolice / Erklärung der Versicherung, dass die Versicherung in genannter Deckung für die zu erbringenden Planungsleistungen im Auftragsfall abgeschlossen wird, darf nicht vor dem 01.11.2024 liegen. Die Vorlage der vor beschriebenen Berufshaftpflichtversicherung ist eine Mindestanforderung.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: 10 Punkte erhält der Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Gesamtjahresumsatz für vergleichbare Planungs- und Beratungsleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 / 2023 / 2024) in Höhe von mindestens 65.000 EUR (netto). Ist der mittlere jährliche Gesamtjahresumsatz < 65.000 EUR (netto) erhält der Bewerber hier 0 Punkte. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden. Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Referenz 1: Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen). Als Anlagen bitte zusätzliche bebilderte Projektbeschreibungen beifügen. Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 8 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 55 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 8 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, zurückliegen. Es muss zwingend die Planungsleistung Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 ff. HOAI, Anlagengr. 4-5 erbracht worden sein. Die Leistungsphasen 1-8 i.S.d. § 55 ff. HOAI und in der Honorarzone II gem. HOAI, Anlage 15.2 oder höher müssen erfüllt worden sein. Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau oder Umbau oder Sanierung bzw. eine Erweiterung handeln. Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 400 betragen mindestens 400.000 EUR brutto. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn die vor genannten Bedingungen (Mindestanforderungen) erfüllt sind. Darüber hinaus wird wie folgt bepunktet: Die Referenz erfüllt alle Mindestanforderungen (20 Pkt.); die Referenz erfüllt zusätzlich das Kriterium der Nutzung: Tagesklinik bzw. Tagespflege mit Therapieraumangebot, ambulante Wohngruppen bzw. vergleichbare sonstige Einrichtungen (20 Pkt.). Bei der Referenz handelt es sich um eine Baumaßnahme mit angrenzendem Campusbetrieb (10 Pkt.). Bei der Referenz wurde technisch an die bestehende Campus- und Betriebsstruktur angeschlossen (10 Pkt.). Im Zuge der Referenz wurde die Leistungsphase 9 i.S.d. § 55 ff. HOAI erbracht (5 Pkt.). Das Referenzprojekt wird mit bis zu 65 Pkt. bewertet. Angaben zu den Referenzen sind im Bewerberbogen vorzunehmen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden. Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Referenz 2: Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen). Als Anlagen bitte zusätzliche bebilderte Projektbeschreibungen beifügen. Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 8 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 55 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 8 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, zurückliegen. Es muss zwingend die Planungsleistung Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 ff. HOAI, Anlagengr. 4-5 erbracht worden sein. Die Leistungsphasen 1-8 i.S.d. § 55 ff. HOAI und in der Honorarzone II gem. HOAI, Anlage 15.2 oder höher müssen erfüllt worden sein. Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau oder Umbau oder Sanierung bzw. eine Erweiterung handeln. Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 400 betragen mindestens 400.000 EUR brutto. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn die vor genannten Bedingungen (Mindestanforderungen) erfüllt sind. Darüber hinaus wird wie folgt bepunktet: Die Referenz erfüllt alle Mindestanforderungen (20 Pkt.); die Referenz erfüllt zusätzlich das Kriterium der Nutzung: Tagesklinik bzw. Tagespflege mit Therapieraumangebot, ambulante Wohngruppen bzw. vergleichbare sonstige Einrichtungen (20 Pkt.). Bei der Referenz handelt es sich um eine Baumaßnahme mit angrenzendem Campusbetrieb (10 Pkt.). Bei der Referenz wurde technisch an die bestehende Campus- und Betriebsstruktur angeschlossen (10 Pkt.). Das Referenzprojekt wird mit bis zu 60 Pkt. bewertet. Angaben zu den Referenzen sind im Bewerberbogen vorzunehmen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden. Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Referenz 3: Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen). Als Anlagen bitte zusätzliche bebilderte Projektbeschreibungen beifügen. Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 8 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 55 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 8 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, zurückliegen. Es muss zwingend die Planungsleistung Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 ff. HOAI, Anlagengr. 4-5 erbracht worden sein. Die Leistungsphasen 1-8 i.S.d. § 55 ff. HOAI und in der Honorarzone II gem. HOAI, Anlage 15.2 oder höher müssen erfüllt worden sein. Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau oder Umbau oder Sanierung bzw. eine Erweiterung handeln. Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 400 betragen mindestens 400.000 EUR brutto. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn die vor genannten Bedingungen (Mindestanforderungen) erfüllt sind. Darüber hinaus wird wie folgt bepunktet: Die Referenz erfüllt alle Mindestanforderungen (20 Pkt.); die Referenz erfüllt zusätzlich das Kriterium der Nutzung: Tagesklinik bzw. Tagespflege mit Therapieraumangebot, ambulante Wohngruppen bzw. vergleichbare sonstige Einrichtungen (20 Pkt.). Bei der Referenz handelt es sich um eine Baumaßnahme mit angrenzendem Campusbetrieb (10 Pkt.). Bei der Referenz wurde technisch an die bestehende Campus- und Betriebsstruktur angeschlossen (10 Pkt.). Das Referenzprojekt wird mit bis zu 60 Pkt. bewertet. Angaben zu den Referenzen sind im Bewerberbogen vorzunehmen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden. Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Das Büro kann Referenzprojekte vorweisen, an denen Planungsleistungen der Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 ff. HOAI, Anlagengruppe 6 - Förderanlagen erbracht worden sind: < 1 Projekt = 0 Punkte 1 Projekt = 10 Punkte 2 Projekte = 20 Punkte Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden. Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: I.a Qualifikation/Erfahrung der Gesamtprojektleitung
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und die Vorstellung/Darstellung der persönlichen Referenzen vergleichbarer Projekte. Vergleichbar sind die Projekte, wenn sie den Anforderungen an die geforderten Referenzen aus dem Teilnahmewettbewerb des Verfahrens entsprechen. Insbesondere die Erfahrung in der technischen Einbindung in eine bestehende Campus- und Betriebsstruktur (gemäß Auftragsbekanntmachung) ist hervorzuheben. 0 Punkte = es liegt keine zu beurteilende Unterlage vor. 1 Punkt = Projektleitung verfügt über > gleich 6 Jahre Berufserfahrung. Projektreferenz ist jedoch nicht vergleichbar. 2 Punkte = Projektleitung weist Erfahrung mit einem fertiggestellten vergleichbaren Projekt auf und hat > 10 Jahre Berufserfahrung. 3 Punkte = Projektleitung weist Erfahrung mit zwei fertiggestellten vergleichbaren Projekten auf und hat > 12 Jahre Berufserfahrung 4 Punkte = Projektleitung weist Erfahrung mit 3 und mehr fertiggestellten vergleichbaren Projekten auf [es werden max. 3 Referenzen gewertet] und hat > 12 Jahre Berufserfahrung. 5 Punkte = Projektleitung erfüllt die Voraussetzungen für den Erhalt von 4 Punkten und kann einen besonderen Erfolg in der Einhaltung der Projektziele einer vorgestellten Referenz vorweisen. Einzelheiten zur Bewertung sind den Vergabeunterlagen "16_ALEX_KWB FTK ELT_VgV_Matrix Zuschlagskriterien.pdf" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: I.b Qualifikation/Erfahrung der stellvertretenden Projektleitung
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Projektleitung. Es können 5 Punkte erreicht werden, wenn die stellvertretende Projektleitung über größer gleich 4 Jahre Berufserfahrung verfügt. 0 Punkte erhält der Bewerber, dessen stellvertretende Projektleitung über weniger als 4 Jahre Berufserfahrung verfügt. Einzelheiten zur Bewertung sind den Vergabeunterlagen "16_ALEX_KWB FTK ELT_VgV_Matrix Zuschlagskriterien.pdf" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: II.a Konzept zur Organisation, Planung und Realisierung der Maßnahme ("Termin- und Umsetzungskonzept")
Beschreibung: Hier ist der Bieter aufgefordert, anhand der vorgegebenen Termin-, Kosten- und Qualitätsziele (siehe Leistungsbeschreibung) darzustellen, wie er das Gesamtprojekt umsetzen würde. Hierbei sollten folgende Punkte erörtert, bzw. dargestellt werden: - Plausibilisierung und Bewertung der aufgestellten Terminziele für Planung, Förderung, Genehmigung und Realisierung bis zum Zieltermin des spätesten Abrufes der Fördermittel - Darstellung, des planerischen und baulichen Ablaufs der Gesamtmaßnahme - Plausibilisierung der Kostenziele - Darstellung der wesentlichen Besonderheiten und Schwierigkeiten der Maßnahme. Bei allen Ausarbeitungen sind grundsätzlich die Projekteigenschaften, die Nutzung sowie die Rahmenbedingungen des angrenzenden Campusbetriebes auf dem Gelände des Klinikums Bosse in Wittenberg zu beachten und bei Erfordernis besonders hervorzuheben. 0 Punkte = Auf das Kriterium wurde nicht eingegangen. 1 Punkt = Der Bieter kann die Projekteigenschaften und - ziele mit o.g. Anforderungen gar nicht oder nur fehlerhaft analysieren und einschätzen, was ggf. auf fehlende Fachkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit vergleichbaren Projekten hinweisen kann. 2 Punkte = Der Bieter kann die Projekteigenschaften und -ziele mit o.g. Anforderungen nur mäßig analysieren und einschätzen, was auf ggf. wenig Fachkenntnis und Erfahrung im Umgang mit vergleichbaren Projekten hinweisen kann. 3 Punkte = Der Bieter kann die Projekteigenschaften und -ziele mit o.g. Anforderungen durchschnittlich analysieren und einschätzen. 4 Punkte = Der Bieter kann die Projekteigenschaften und -ziele mit o.g. Anforderungen gut analysieren und einschätzen. 5 Punkte = Der Bieter kann die Projekteigenschaften und -ziele mit o.g. Anforderungen sehr gut analysieren und einschätzen. Er wendet seine sehr guten Erfahrungen bei der Ausarbeitung des Konzeptes an. Im Vergleich zu den anderen Bietern kann die Konzeption am meisten überzeugen. Einzelheiten zur Bewertung sind den Vergabeunterlagen "16_ALEX_KWB FTK ELT_VgV_Matrix Zuschlagskriterien.pdf" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: III.a Gesamteindruck Konzeptausarbeitung / Angebotsunterlagen (Präsentationsunterlage)
Beschreibung: Bewertet wird der Gesamteindruck der Angebots- bzw. Präsentationsunterlage. Es wird die Auffassung vertreten, dass sich auf Basis der inhaltlichen, strukturellen und ordentlichen Ausarbeitung der Angebotsunterlage Rückschlüsse auf die spätere Ausarbeitung von Ergebnisdokumenten im Planungs- und Bauablauf schließen lassen. 0 Punkte = Es liegt keine vollständige Angebotsunterlage mit der Ausarbeitung der Zuschlagskriterien vor. 1 Punkt = Die Angebotsunterlage ist für den Auftraggeber nicht nachvollziehbar, lückenhaft, stark abweichend von den Vorgaben. 2 Punkte = Die Angebotsunterlage ist für den Auftraggeber schwer nachvollziehbar, wesentliche Aspekte wurden nicht dargestellt, der "rote Faden" fehlt. 3 Punkte = Die Angebotsunterlage ist nachvollziehbar, weitgehend vollständig, der "rote Faden" erkennbar. 4 Punkte = Die Angebotsunterlage ist gut nachvollziehbar, mit "rotem Faden", vollständig und lässt eine gutes Ergebnis erwarten. 5 Punkte = Voraussetzungen für die Vergabe von 4 Punkten sind erfüllt. Im direkten Vergleich mit den anderen Bietern lässt die Angebotsunterlage ein hervorragendes Ergebnis erwarten. Einzelheiten zur Bewertung sind den Vergabeunterlagen "16_ALEX_KWB FTK ELT_VgV_Matrix Zuschlagskriterien.pdf" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: IV.a Honorar
Beschreibung: Grundlage der Bewertung ist die Gesamthonorarberechnung in brutto und einschließlich der Zuschläge, den Besonderen Leistungen, den Zeithonoraren und Nebenkosten, die mit dem Angebot in Stufe 2 des Verfahrens eingereicht wird. Das Angebot, welches nach rechnerischer Prüfung den niedrigsten Preis hat, erhält 5 Punkte. 1 Punkt erhält das Angebot, welches das niedrigste Angebot um bis zu einschließlich 30 % überschreitet. 0 Punkte erhält das Angebot, welches das niedrigste Angebot um mehr als 30 % überschreitet. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln wird der Preis anhand der Gewichtung ins Verhältnis zur Leistung gesetzt. Einzelheiten zur Bewertung sind den Vergabeunterlagen "16_ALEX_KWB FTK ELT_VgV_Matrix Zuschlagskriterien.pdf" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/05/2025 10:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen. Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Leistungsbeschreibung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BLOME + JARZEMBOWSKI Ingenieure im Bauprojektmanagement PartGmbB
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Alexianer Sachsen-Anhalt GmbH, Klinik Bosse Wittenberg