1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Epithesen
Beschreibung: Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für die Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 35 - Epithesen einen Vertrag nach § 33 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 127 Abs. 1 und 2 SGB V abzuschließen. Inhalt des Vertrages sind alle im Folgenden näher bezeichneten und im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten sowie im Versorgungszusammenhang erforderlichen Hilfsmittel, unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Aufschlüsselung der Produktarten erfolgt gemäß Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zu entnehmen https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home . Die vom Vertrag umfassten Hilfsmittel sind nachstehend aufgeführt.
Interne Kennung: AOK SAN 2025 Himi 001
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33184000 Körperersatzstücke
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Bundesland Sachsen-Anhalt
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA5FEW Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht. Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet. Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend zertifizierte Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüsse zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner dem Vertrag jederzeit beitreten, soweit sie - bzw. die (Verbands-)Mitglieder - nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind. Demnach können auch nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist die Vertragsunterlagen angefordert werden. Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, finden unter https://www.aok.de/gp/ausschreibung/hilfsmittelversorgung/orthopaedie-rehatechnik weitere Informationen bzw. können sich an den angegebenen Ansprechpartner im Fachbereich wenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0001
Titel: Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Epithesen
Beschreibung: Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 35 - Epithesen werden im Folgenden aufgeführt: 35.17.02.0001 Stirn-Epithese, 35.17.01.0001 Wangen-Epithese, 35.17.03.0001 Lippen-Epithese, 35.19.01.0001 Ohr-Epithese, 35.21.01.1001 Orbita-Epithesen offen, 35.21.01.0001 Orbita-Epithesen geschlossen, 35.27.01.0001 Penis-Hoden-Epithesen, 35.42.01.0001 Nasen-Epithese, 35.00.42.0100 Nasenseptum-Epithese, 35.00.99.9901 Abschlag pro Kombination, 35.00.99.9902 Abschlag für Folgeversorgung, 35.00.99.9903 Abschlag für beidseitige Versorgung, 35.99.99.0001 Einarbeitung von Sekundärmagneten bei Implantatverankerungen Verbindung zum Obturator bei Gesichtsepithesen, 35.99.99.1001 Verbindung zur Brille bei Brillenfixierungen, 35.99.99.2001 Verbindung zum Obturator bei Gesichtsepithesen, 35.99.99.3001 Fixier- und Reinigungsmittel für Befestigungen mit medizinischem Hautkleber, 35.99.99.4001 Anpassung von Epithesen an Formveränderungen im Defektbereich, 17.17.01.1000 Keloid-Kompressionsschienen (Ohr) Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich, für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen, zwingend. Dies umfasst die Präqualifizierung für den vertragsrelevanten Versorgungsbereich der PG 35 die 35A11 sowie die 17D für die Keloid-Kompressionsschienen (Ohr) . Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht. Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet. Der Vertrag beginnt nach Abschluss der Verhandlungen - frühestens zum 01.07.2025. Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend zertifizierte Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüsse zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner dem Vertrag jederzeit beitreten, soweit sie - bzw. die (Verbands-)Mitglieder - nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind. Demnach können auch nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist die Vertragsunterlagen angefordert werden. Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, finden unter https://www.aok.de/gp/ausschreibung/hilfsmittelversorgung/orthopaedie-rehatechnik weitere Informationen.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33184000 Körperersatzstücke
3.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Bundesland Sachsen-Anhalt
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Sachsen - Anhalt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer: DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3912878-44503
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3eaaa62-faf4-4e70-8db9-9037262293f5 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/04/2025 14:00:45 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 220273-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 67/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/04/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 01/07/2025