2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Brockenstr. 1
Stadt: Oberharz am Brocken
Postleitzahl: 38875
Land, Gliederung (NUTS): Harz (DEE09)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Korruption: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Betrugsbekämpfung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Zahlungsunfähigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.