Deutschland – Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen – Transparenzbekanntmachung zum Abschluss eines Mietvertrages über die technischen Komponenten zum Betrieb einer Integrierten Leitstelle

141829-2025 - Planung
Deutschland – Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen – Transparenzbekanntmachung zum Abschluss eines Mietvertrages über die technischen Komponenten zum Betrieb einer Integrierten Leitstelle
OJ S 44/2025 04/03/2025
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bereich Landrat/Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Transparenzbekanntmachung zum Abschluss eines Mietvertrages über die technischen Komponenten zum Betrieb einer Integrierten Leitstelle
Beschreibung: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger des überörtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes hat gemäß § 9 Absatz 1 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst des Rettungsdienstbereiches des Landkreises Anhalt-Bitterfeld einzurichten. Diese ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) als integrierte Leitstelle zu betreiben. Der Betrieb der Integrierten Leitstelle (ILS) obliegt dem Träger des überörtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes, insofern dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Durch den Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde beschlossen, dass für den Neubau der ILS ABI ein Generalplaner zu binden ist, der Erfahrungen im Bau mit Einsatzleitstellen nachweisen kann. Diesen Beschluss hat die Verwaltung umgesetzt. Durch den gebundenen Generalplaner wurde nicht nur die bauliche Hülle der ILS ABI nach den heute geforderten Normen und Standards geplant. Er hat in seiner Planung darüber hinaus die technische Infrastruktur für den Betrieb der ILS ABI und die Modernisierung des digitalen Alarmierungsnetzes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld entsprechend den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, welche im Zusammenhang mit den Aufgaben der ILS ABI aus dem BrSchG und dem RettDG LSA stehen. Gemäß § 39 Absatz 1 Satz 1 RettDG LSA vereinbaren die Leistungserbringer auf der Grundlage der Kostenermittlung mit der Gesamtheit der Kostenträger Nutzungsentgelte für die nächste Abrechnungsperiode. Kostenträger sind gemäß § 2 Absatz 14 RettDG LSA die Krankenkassen nach dem Ersten Abschnitt des Sechsten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Ersten Abschnitt des Fünften Kapitels des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. Der Betrieb der Rettungsdienstleitstellen obliegt gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 RettDG LSA den Trägern des Rettungsdienstes als Leistungserbringer der Rettungsdienstleitstelle. Die Nutzungsentgelte sind gemäß § 39 Absatz 1 Satz 2 RettDG LSA so zu bemessen, dass sie auf der Grundlage der bedarfsgerechten Strukturen, einer leistungsfähigen Organisation sowie einer wirtschaftlichen Betriebsführung die voraussichtlichen Kosten des Rettungsdienstes decken. In den zurückliegenden Verhandlungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, als Trägers des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, mit den Kostenträgern teilten die Kostenträger mit, dass die künftige Refinanzierung der Kosten für die Integrierte Leitstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld durch die Kostenträger ausschließlich unter der Auflage erfolgen wird, dass künftig ein technischer Leitstellenverbund mit einer anderen Integrierten Leitstelle, vorrangig mit einer benachbarten ILS zur Gebietskörperschaft "Landkreis Anhalt-Bitterfeld", gebildet wird. Hier hat aus Sicht der Kostenträger die gleiche Technik zum Einsatz zu kommen. Beide Leitstellen könnten dann gegenseitig eine Redundanz bilden. Die Anschaffung von unterschiedlicher Technik (insbesondere dem Einsatzleitsystem und dem Kommunikationsmanagementsystem) in den Leitstellen und der Aufbau von Schnittstellen untereinander stellt aus Sicht der Kostenträger keine zufriedenstellende Lösungsoption dar. Zudem würde eine abweichende Beschaffung gegen die im RettDG LSA benannten Grundsätze einer leistungsfähigen Organisation sowie einer wirtschaftlichen Betriebsführung im Rettungsdienst verstoßen. Die Refinanzierung durch die Kostenträger wird insofern nicht erfolgen, sollte künftig kein technischer Leitstellenverbund mit einer anderen Leitstelle in Sachsen-Anhalt und die Nutzung der gleichen Technik (insbesondere dem Einsatzleitsystem und dem Kommunikationsmanagementsystem) zustande kommen. weiter siehe unten Feld BT-24
Interne Kennung: B/VgV/ILS/38/5-25/we
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72700000 Computernetze, 32270000 Digitale Übertragungsgeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: R.-Schütze-Str. 6
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 493 563,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0000
Titel: Transparenzbekanntmachung zum Abschluss eines Mietvertrages über die technischen Komponenten zum Betrieb einer Integrierten Leitstelle
Beschreibung: Auf Grundlage der Auflagen der Kostenträgern wurde mit Kreistagsbeschluss vom 12.12.2024, Drucksache-Nr.: BV/0098/2024 (Bildung eines Leitstellenverbundes in den Gebietskörperschaften Dessau-Roßlau und Anhalt-Bitterfeld), hierfür die Voraussetzungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld geschaffen. Hiernach müssen künftige Beschaffungen zur nutzenden Leitstellentechnik (Einsatzleitsystem und Kommunikationsmanagementsystem) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf die derzeit genutzte Leitstellentechnik der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau ausgerichtet werden. Für dieses Vorgehen sprechen auch die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, welche im öffentlichen Sektor heranzuziehen sind. In der Integrierten Leitstelle Dessau kommt das Einsatzleitsystem der Firma ISE Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung mbH aus 52068 Aachen (COBRA 4) und das Kommunikationsmanagementsystem der Firma Sinus Nachrichtentechnik GmbH aus 22885 Barsbüttel (MECC) zum Einsatz. Die Beschaffung der neuen Leitstellentechnik für die Integrierte Leitstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ist folglich auf diese beiden Systeme auszurichten. Die gemeinsame Absichtserklärung zwischen der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau und dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld zur Bildung eines technischen Leitstellenverbundes für die Bereiche Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz bildet insofern die Grundlage dieser Beschaffung. Darüber hinaus bildet die gemeinsame Absichtserklärung die Grundlage einer auf die Absichtserklärung aufbauenden Zweckvereinbarung gem. § 45 Absatz 2 Nr. 17 KVG LSA, welche insbesondere die organisatorische Zusammenarbeit im Leitstellenverbund regeln soll. Die Inhalte der Zweckvereinbarung baut auf die Festlegungen der gemeinsamen Absichtserklärung auf und kann erst dann zum Abschluss gebracht werden, wenn die Beschaffung der Leitstellentechnik auf den Weg gebracht wurde. Die Leitstellentechnik der Integrierten Leitstelle Dessau wurde von der Firma SINUS Nachrichtentechnik GmbH und der Firma ISE Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung mbH aufgebaut. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat SINUS daher auch als künftigen Generalauftragnehmer vorgesehen. Die Firma SINUS bietet das System als Gesamtlösung an, da sie Echtzeitapplikationen liefert und sämtliche Schnittstellen zu anderen Komponenten definiert. Sämtliche Koordinierungskosten zwischen den Gewerken obliegen dem Generalauftragnehmer. Aufgrund der Komplexität des Projektes, wird alles "aus einer Hand" vergeben. Dadurch wird u.a. sichergestellt, dass das Ziel, der Aufbau eines technischen Leitstellenverbundes mit der gleichen Technik und insbesondere deren Rückfallebenen, auch umgesetzt werden kann. Bei der Möblierung handelt es sich um spezielle Leitstellenmöbel, welche noch durch Komponenten des Kommunikationsmanagementsystems und des Einsatzleitsystems komplettiert werden, auch hier sind diverse Planungen und Abstimmungen von Nöten. Das Projekt ist zügig nach der Beauftragung umzusetzen, daher ist es nicht zielführend diverse Unternehmen, mit erheblichem Koordinierungsaufwand, zu kombinieren. Weiterführend sei betrachtet, dass nur wenige Unternehmen die passenden Zertifizierungen (MECC-Zertifikat, SÜ1, etc.) innehalten. Die Schulung der Leitstellendisponenten und der Administratoren sind in enger Abstimmung zwischen den Gewerken Einsatzleitsystem und Kommunikationsmanagementsystem umzusetzen. Dabei geht es primär nicht nur um die zeitliche, sondern um die Inhaltliche Abstimmung. Das Einsatzleitsystem und das Kommunikationsmanagementsystem sind über eine zentrale Schnittstelle gekoppelt und können daher nur als Gesamtsystem vom Anbieter geschult werden. Gemäß EVB-IT-Systemvertrag fordert der Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom künftigen Auftragnehmer folgende Leistungen: • Miete der Komponenten mit Funktionsgarantie über einen Zeitraum von zehn Jahren, • Wartung und Service, • Rufbereitschaft 24/7 für alle zu beschaffenden Komponenten (einschließlich Kaufkomponenten), • Sofortige Instandsetzung, auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Der vorgesehene Auftragnehmer Sinus Nachrichtentechnik GmbH aus 22885 Barsbüttel übernimmt als Generalauftragnehmer dabei die Gesamtverantwortung für alle von ihr angebotenen Funktionseinheiten. Dies erfordert zwingend verbindliche Lieferverträge zwischen SINUS und bewährten Partnern sowie Herstellern, die diese Zusagen ebenfalls zuverlässig garantieren. Eine Zusammenstellung einzelner, im Prozess nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmter Komponenten, ist in diesem Kontext nicht praktikabel. Die entsprechenden Verträge sind von besonderer Bedeutung, da sie sicherstellen, dass der Auftragnehmer im Fehlerfall unverzüglich die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen ergreift.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72700000 Computernetze
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32270000 Digitale Übertragungsgeräte
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bereich Landrat/Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bereich Landrat/Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bereich Landrat/Vergabestelle
Registrierungsnummer: keine vorhanden
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Stadt: Köthen
Postleitzahl: 06366
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bereich Landrat/Vergabestelle
Telefon: +49 349660-1194
Fax: +49 349660-1193
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 37076882-9982-4e13-aac3-ba5bac3d8d2b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/03/2025 09:52:14 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 141829-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 44/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 03/03/2025