Deutschland – Operationstechnik – OP-Tischtechnik

134588-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Operationstechnik – OP-Tischtechnik
OJ S 42/2025 28/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: OP-Tischtechnik
Beschreibung: Der Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle verfügt zum heutigen Zeitpunkt über 21 OP-Säle, in denen ausschließlich OP-Tischsysteme des Herstellers Getinge Deutschland installiert sind. Gemäß aktuellem Anlagenverzeichnis der Medizintechnik verfügt das Haus demnach über 21 aktive OP-Säulen, 55 Transporter und 49 Aufleger. Eine aktuelle Bestandsliste ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale) ist jährlich ein OP-Tischdurchlauf von 23.000 – 25.000 Prozeduren zu verzeichnen. Um diese Vielzahl an Eingriffen durchführen zu können, werden täglich pro Saal mehrere unmittelbar nacheinander folgende Operationen durchgeführt. Um diesen Betrieb nahtlos zu organisieren, werden mehr OP-Tische als Säle (bzw. Säulen) benötigt, um ein funktionierendes Rotationssystem zu gewährleisten. Fehlen Transporter und/oder Aufleger, um eine Verortung der Patienten zu sichern, so kommt es zu verlängerten Warte- bis hin zu Standzeiten, in denen ein OP-Saal nicht voll ausgelastet ist und somit keine Erlöse erzielen kann. Auf Grund des vorhandenen Gerätebestands an Tischelementen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH, werden im Rahmen dieses Verfahrens ausschließlich Tischsysteme ebendieses Herstellers beschafft. Da die Etablierung eines herstellerfremden OP-Tischsystems die innerklinische Krankenhauslogistik und die Aufbereitungsprozesse des Universitätsklinikums Halle (Saale) einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand aussetzen würde, wird vom generellen Grundsatz einer produktneutralen Ausschreibung zwingend abgewichen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Sicherung des Bestandes an OP-Tischsystemen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale). Zu dessen Gewährleistung wird der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung forciert. Der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung beträgt 2.551.318,91 EUR (inkl. MwSt.) Der oben genannte Wert basiert auf der derzeit maximalen Menge der OP-Tischsysteme mit einem kurzfristigen Ersatzbedarf und einem mittelfristigen Ersatzbedarf innerhalb der anvisierten Vertragslaufzeit, sowie dem geschätzten Bedarf der optionalen Komponenten. Dieser Wert und die im Preisblatt vorgenommenen Angaben der einzelnen Stückzahlen beziehen sich auf den vollständigen kurz- bis mittelfristig auszutauschenden Gerätebestand; diese dienen jedoch lediglich der Orientierung und bilden keine festen Mengenzusagen ab.
Kennung des Verfahrens: 0933b23d-b208-429f-bf3f-d348bca1e040
Interne Kennung: HAL_UK_2025_07
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33192230 Operationstische
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Halle (Saale) Zentraler Dienst 10 – Zentral OP FG 1 / U01
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 143 965,47 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind 2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen) 1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform) 3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform) 4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie) 5. [0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. [0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. [X] vollständig ausgefüllte Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit folgenden Mindestangaben: a) Auftraggeber (Bezeichnung und Anschrift) b) Zeitraum der Leistungserbringung c) Ansprechpartner (Name, Telefonnummer), d) Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem/Umfang 9. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation“, „Lieferung/Installation/Einweisung“, „Technische Serviceleistungen“ 10. [X] vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform) 11. [X] vollständig ausgefüllte Rahmenvereinbarung (in Textform) 12. [X] vollständig ausgefüllte Gheimhaltungsverpflichtungserklärung (in Textform) 13. [X] Eigenerklärung über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit mindestens einer Deckungssumme von 3.000.000 Euro mind. 2-fach maximiert für Personenschäden und mit 1.000.000 Euro, mind. 2-fach maximiert im Versicherungsjahr für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). [Hinweis: bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.] 14. [X] Preisliste des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer (siehe Preisblatt Teil B) 15. [X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) 16. [X] vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild 17. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 18. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) 19. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 20. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) 21. X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 22. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 23. [X] Insofern eine Mitwirkung des UKH erforderlich ist: Liste mit den umfassend und abschließend benannten Mitwirkungspflichten des UKH Die folgenden Dokumente müssen dem Angebot nicht beigefügt werden. Diese werden bei Angebotsabgabe automatisch Vertragsbestandteil. - Vergabeinformationen - Leistungsbeschreibung - VOL/B (nicht übermittelt, weil für jeden Bewerber-/Bieter bekannt bzw. öffentlich einsehbar) - Allgemeine Einkaufs- und Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Halle (Saale) (AEVB UKH) Das folgende Dokument ist nach Zuschlagserteilung auszufüllen. - Allgemeinen Angaben zu Medizinprodukten vor Erstinbetriebnahme
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Betrugsbekämpfung: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Korruption: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: OP-Tischtechnik
Beschreibung: Der Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle verfügt zum heutigen Zeitpunkt über 21 OP-Säle, in denen ausschließlich OP-Tischsysteme des Herstellers Getinge Deutschland installiert sind. Gemäß aktuellem Anlagenverzeichnis der Medizintechnik verfügt das Haus demnach über 21 aktive OP-Säulen, 55 Transporter und 49 Aufleger. Eine aktuelle Bestandsliste ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale) ist jährlich ein OP-Tischdurchlauf von 23.000 – 25.000 Prozeduren zu verzeichnen. Um diese Vielzahl an Eingriffen durchführen zu können, werden täglich pro Saal mehrere unmittelbar nacheinander folgende Operationen durchgeführt. Um diesen Betrieb nahtlos zu organisieren, werden mehr OP-Tische als Säle (bzw. Säulen) benötigt, um ein funktionierendes Rotationssystem zu gewährleisten. Fehlen Transporter und/oder Aufleger, um eine Verortung der Patienten zu sichern, so kommt es zu verlängerten Warte- bis hin zu Standzeiten, in denen ein OP-Saal nicht voll ausgelastet ist und somit keine Erlöse erzielen kann. Auf Grund des vorhandenen Gerätebestands an Tischelementen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH, werden im Rahmen dieses Verfahrens ausschließlich Tischsysteme ebendieses Herstellers beschafft. Da die Etablierung eines herstellerfremden OP-Tischsystems die innerklinische Krankenhauslogistik und die Aufbereitungsprozesse des Universitätsklinikums Halle (Saale) einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand aussetzen würde, wird vom generellen Grundsatz einer produktneutralen Ausschreibung zwingend abgewichen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Sicherung des Bestandes an OP-Tischsystemen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale). Zu dessen Gewährleistung wird der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung forciert. Der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung beträgt 2.551.318,91 EUR (inkl. MwSt.) Der oben genannte Wert basiert auf der derzeit maximalen Menge der OP-Tischsysteme mit einem kurzfristigen Ersatzbedarf und einem mittelfristigen Ersatzbedarf innerhalb der anvisierten Vertragslaufzeit, sowie dem geschätzten Bedarf der optionalen Komponenten. Dieser Wert und die im Preisblatt vorgenommenen Angaben der einzelnen Stückzahlen beziehen sich auf den vollständigen kurz- bis mittelfristig auszutauschenden Gerätebestand; diese dienen jedoch lediglich der Orientierung und bilden keine festen Mengenzusagen ab.
Interne Kennung: HAL_UK_2025_07
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33192230 Operationstische
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Laufzeit: 48 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 143 965,47 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 143 965,47 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden mit folgender Begründung nicht berücksichtigt
Begründung: Entfällt, da nichtzutreffend. Es handelt sich hierbei um ein Spezialgerät, dessen Benutzung einem sehr eingeschränkten Benutzerkreis vorbestimmt ist. Hierbei gibt es keine relevanten Zugänglichkeitsbarrieren, die mit Maßnahmen hinterlegt werden müssen.
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand
Beschreibung: vollständig ausgefüllte Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit folgenden Mindestangaben: a) Auftraggeber (Bezeichnung und Anschrift) b) Zeitraum der Leistungserbringung c) Ansprechpartner (Name, Telefonnummer), d) Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem/Umfang
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Preis fließt zu 100 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 100 Punkten. Im Preisblatt sind alle im geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens bildet der Preis des wertungsrelevanten Teils A des Preisblattes zu 100% das einzige Zuschlagskriterium ab. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Preisblattes Teil A mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*max. 100 Punkte Preis. Der Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=754147
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Registrierungsnummer: DE 811 574983
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internetadresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Registrierungsnummer: t:03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a36ab170-d18e-4b02-a98e-a48dd2ed4bec - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 134588-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 42/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/02/2025