1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mansfeld-Südharz
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr im Landkreis MSH
Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen im Landkreis Mansfeld-Südharz im Freistellungsverkehr mit Taxen und Kleinbussen
Kennung des Verfahrens: 01686ff0-7f5c-4da0-9e21-2cbf79e58b19
Interne Kennung: 01/Schülerbeförderung/M005837684/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet/ Stadt Halle
Stadt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 26
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 26
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Förderschule für Körperbehinderte / Förderschule für Hörgeschädigte
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06130
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Sprachheilschule
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06132
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Förderschule für Blinde und Sehbehinderte/ Förderschule Astrid Lindgren
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06124
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06132
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Sekundarschule Röblingen/ Grundschule Wansleben
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: OT Röblingen
Stadt: Seegebiet Mansfelder Land
Postleitzahl: 06137
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: OT Wansleben
Stadt: Seegebiet Mansfelder Land
Postleitzahl: 06137
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Sekundarschule Röblingen
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: OT Röblingen
Stadt: Seegebiet Mansfelder Land
Postleitzahl: 06137
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Grundschule Erdeborn
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: OT Erdeborn
Stadt: Seegebiet Mansfelder Land
Postleitzahl: 06317
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Förderschule für Lernbehinderte Lutherstadt Eisleben
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lutherstadt Eisleben
Postleitzahl: 06295
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Förderschule für Lernbehinderte Lutherstadt Eisleben
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lutherstadt Eisleben
Postleitzahl: 06295
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Förderschule "Levana-Schule" für Geistigbehinderte
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lutherstadt Eisleben
Postleitzahl: 06295
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: LBZ für Körperbehinderte/ LBZ für Hörgeschädigte/ Sprachheilschule
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06130
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06132
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: LBZ für Blinde und Sehbehinderte
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06124
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: OT Sandersleben
Stadt: Arnstein
Postleitzahl: 06456
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: OT Sandersleben
Stadt: Arnstein
Postleitzahl: 06456
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0014
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: OT Sanderlebven
Stadt: Arnstein
Postleitzahl: 06456
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Förderschule für Geistigbehinderte Hettstedt
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0015
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hettstedt/ OT Großörner
Stadt: Hettstedt
Postleitzahl: 06333
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Sprachheilschule/LBZ Hörgeschädigte/LBZ Körperbehinderte/LBZ Blinde u. Sehbeh.
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0016
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06130
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06132
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06124
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: CJD Christopherusschule/ Förderschule für Geistigbehinderte
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0017
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: CJD Christopherusschule/ Förderschule für Geistigbehinderte
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0018
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Föderzenrum Sangerhausen/ Sekundarschule Heinrich Heine
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0019
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0020
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0021
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung/Förderzentrum Sangerhausen
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0022
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: Grundschule Großleinungen
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: OT Großleinungen
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: GS Goethe/ GS Am Rosarium/ SKS Thomas Müntzer/ G.-Scholl-Gymnasium
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0025
Titel: Grundschule Rottleberode
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: OT Rottleberode
Stadt: Südharz
Postleitzahl: 06536
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0026
Titel: Grundschule Holdenstedt
Beschreibung: Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne Kennung: LOT-0026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: OT Holdenstedt
Stadt: Allstedt
Postleitzahl: 06542
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Den Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Mansfeld-Südharz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mansfeld-Südharz
Registrierungsnummer: 15087000052
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Stadt: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land, Gliederung (NUTS): Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabsstelle - Amt für Recht und Vergabe
Telefon: +49 3464535-2234
Fax: +49 3464535-2290
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 15087000053
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fc591e3d-648c-4e1a-8099-e34a9e516ee3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/02/2025 07:26:33 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 102234-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 32/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/02/2025