1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Landesweite Tarifauskunft
Beschreibung: Die NASA GmbH möchte in ihrem Fahrplanauskunftssystem zukünftig sämtliche Tarife des ÖPNV in Sachsen-Anhalt beauskunften. Dafür müssen Tarife verschiedener Verkehrsunternehmen erstmalig erfasst, die erhobenen Daten pflegbar vorgehalten und in einem dedizierten Serversystem der Fahrplanauskunft zugeführt werden.
Kennung des Verfahrens: f48fc3fa-a7db-4aa8-9bad-13e23cf1c75d
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Landesweite Tarifauskunft
Beschreibung: Die NASA GmbH möchte in ihrem Fahrplanauskunftssystem zukünftig sämtliche Tarife des ÖPNV in Sachsen-Anhalt beauskunften. Dafür müssen Tarife verschiedener Verkehrsunternehmen erstmalig erfasst, die erhobenen Daten pflegbar vorgehalten und in einem dedizierten Serversystem der Fahrplanauskunft zugeführt werden.
Interne Kennung: Landesweite Tarifauskunft
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 39 Abs.6 Nr.3 VgV kann der öffentliche Auftraggeber von Angaben absehen, wenn die berechtigten Geschäftsinteressen eines Unternehmens durch die Weitergabe geschädigt würden. Die Schädigung von berechtigten Unternehmensinteressen ist stets bei der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu bejahen. Also all diejenigen Informationen, die produkt- oder verfahrensbezogene sowie kaufmännische Tatsachen, Umstände und Vorgänge betreffen, an deren Nichtverbreitung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat. Darunter sind beispielsweise Kalkulationen, Bezugsquellen, Wettbewerbsstrategien sowie technische und kaufmännische Konzepte zu fassen. Aus diesem Grunde unterbleibt die Preisgabe des endgültigen Gesamtauftragswerts.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Vergabe gemäß § 14 Abs.4 Nr.2 lit.b VgV
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Vergabe gemäß § 14 Abs.4 Nr.2 lit.b VgV
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Im Rahmen der geplanten Abbildung sämtlicher im Land Sachsen-Anhalt zur Anwendung kommenden Tarife im ÖPNV hat sich die NASA GmbH dazu entschlossen, die entsprechenden Tarifdaten zukünftig in dem Standard der Produkt- und Kontrollmodule (PKM) vorhalten zu lassen. Dieser ist im Rahmen der VDV-Kernapplikation branchenoffen und herstellerunabhängig. Mithilfe von PKM-Tarifdaten soll zukünftig insbesondere eine durchgängige tarifübergreifende Berechnung von Fahrpreisen ermöglicht werden. Ferner beabsichtigt die NASA GmbH, sich an der Kooperation „Mitteldeutschland Mobil“ zu beteiligen. Diese hat den Aufbau einer überregionalen, homogenen IT- und Datenstruktur zum Ziel, wodurch die Komplexität der Systeme reduziert und Schnittstellenübergänge vermieden werden sollen. Die technischen Anforderungen an das Vorhaben der NASA GmbH lassen sich somit im Wesentlichen aus den im Rahmen der Kooperation Mitteldeutschland Mobil getroffenen Vorgaben ableiten. Sämtliche Prozesse sollen zukünftig auf PKM-Tarifdaten aufbauen bzw. mittels dieser algorithmisch gesteuert werden. Für die Tarifgrenzen überschreitende Beauskunftung und einem sich möglicherweise anschließenden Vertrieb wird zwingend eine einheitliche Datenbasis im PKM-Format benötigt. Eine europaweite Markterkundung (veröffentlicht https://ted.europa.eu/TED: OJ/S S118 21/06/2021 310258-2021-EN) ergab, dass gegenwärtig nur ein Unternehmen dazu in der Lage ist, das PKM-Format durchgehend zu implementieren und ein auf dieser Basis arbeitendes Server-Auskunftssystem im Dauerbetrieb anzubieten. Alternativ angebotene Produkte und Lösungen unterstützen Tarifdaten im Format PKM allenfalls mittels eines Datenimportes, setzen letztlich jedoch immer die Beistellung PKM-fähiger Software durch die NASA GmbH voraus. Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein Wettbewerb somit aus technischen Gründen nicht gegeben ist. Um hinsichtlich angewandter Konzepte und Arbeitsweisen eine maximale Kompatibilität mit der Kooperation Mitteldeutschland Mobil zu gewährleisten und mögliche Fehlerquellen durch systemische Übergänge zu vermeiden, hält es die NASA GmbH daher für geboten, alle zu bewerkstelligenden Aufgaben in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs.4 Nr. 2b VgV i.V.m. § 119 Abs. 5 GWB an das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme zu vergeben.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Angebot:
Kennung des Angebots: Landesweite Tarifauskunft
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag-01
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 17/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Registrierungsnummer: UStID. DE 175783014
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Abteilung: Abteilung: 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 514-1529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: UStID. DE 129515865
Postanschrift: Hansastraße 27c
Stadt: München
Postleitzahl: 80686
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b8a3bda3-73e4-420e-a8bd-4fc35dd72283 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 19069-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2025