1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vertrag zur Nephelometrie/Proteindiagnostik (48Monate)
Beschreibung: Beschafft wird ein Gerätesystem zur Diagnostik von speziellen Proteinen im Blut/Urin und Liquor Der bestehende endet im November 2024. Es wird erneut ein Mietvertrag angestrebt. Es enstehen Miet-, Service- und Reagenzienkosten. Bereits seit mehreren Jahren erfolgt eine automatisierte Analytik von speziellen Proteinparametern mit den Gerätesystemen der Fa. Siemens Healthineers. Am IKCP wird 1 Gerät Atellica NEPH 630 und ein BN ProSpec genutzt. Dazu besteht ein Vertrag. Bestandteile sind bisher Miete, Service und Reagenzien. Das vorh. Neph-Gerät wird weiterhin Bestandteil der Dialysen sein. Diese Spezialanalytik wird in diesem Umfang ausschließlich von der Fa. Siemens angeboten. Zudem erfolgten bereits umfangreiche Methoden-Valdierungen zu den Leichtketten im Serum ( 2 Jahre), um die Siemens –Assays zu nutzen. Die nun folgendem Leitketten werden ausschließlich durch die Fa. Siemens abgebildet und sind zwingend Bestandteil des zukünftigen Vertrages: Nephelometrie für die freien Leitketten laut IMWG Guidelines, Nephelometrie für Immunglobuline laut ESMO Guidelines, Nephelometrie für Liquordiagnostik Immunglobuline und Albumin laut Leitlinie für Liquordiagnostik
Kennung des Verfahrens: 6bdf4ade-c09a-4b29-a757-e5fac407953d
Interne Kennung: 40/2024/EU/E15
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33124100 Diagnostikausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vertrag zur Nephelometrie/Proteindiagnostik (48Monate)
Beschreibung: Beschafft wird ein Gerätesystem zur Diagnostik von speziellen Proteinen im Blut/Urin und Liquor Der bestehende endet im November 2024. Es wird erneut ein Mietvertrag angestrebt. Es enstehen Miet-, Service- und Reagenzienkosten. Bereits seit mehreren Jahren erfolgt eine automatisierte Analytik von speziellen Proteinparametern mit den Gerätesystemen der Fa. Siemens Healthineers. Am IKCP wird 1 Gerät Atellica NEPH 630 und ein BN ProSpec genutzt. Dazu besteht ein Vertrag. Bestandteile sind bisher Miete, Service und Reagenzien. Das vorh. Neph-Gerät wird weiterhin Bestandteil der Dialysen sein. Diese Spezialanalytik wird in diesem Umfang ausschließlich von der Fa. Siemens angeboten. Zudem erfolgten bereits umfangreiche Methoden-Valdierungen zu den Leichtketten im Serum ( 2 Jahre), um die Siemens –Assays zu nutzen. Die nun folgendem Leitketten werden ausschließlich durch die Fa. Siemens abgebildet und sind zwingend Bestandteil des zukünftigen Vertrages: Nephelometrie für die freien Leitketten laut IMWG Guidelines, Nephelometrie für Immunglobuline laut ESMO Guidelines, Nephelometrie für Liquordiagnostik Immunglobuline und Albumin laut Leitlinie für Liquordiagnostik
Interne Kennung: 40/2024/EU/E15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33124100 Diagnostikausrüstung
Menge: 1
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: -A-01_Checkliste-EU -A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes -A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen -A-05_Allgem. Auftrags- u. Zahlungsbedingungen_V1_2021 -A-08_Checkliste_DV_Anschluss -B-03_Leistungsbeschreibung -B-08_Formblatt Angebotsschreiben UKMD -B-09_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD -B-10_Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen_2.0 -B-12_PC-Sicherheit im Netz -B-13_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch -B-15_Formblatt Erklärung zur BIEGE -C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen -C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter -C-03_Bewerbererklärung-Anlage1a-EU-Vergaberichtlinie 2004-148-EG -C-04_Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO -C-05_Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit -C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz -C-07_Eigenerklärung ILO -C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe -C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Aufträge gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2014/24/EU, die nicht in den Geltungsumfang der Richtlinie 2014/25/EU fallen
Sonstige Begründung: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
8. Organisationen
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Registrierungsnummer: DE 811 640 443
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391-6715152
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 5141529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 78b1725b-2d7e-44a3-9630-90731f2da978 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 713042-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 228/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/11/2024