1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch eine zentrale Regierungsbehörde subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Konvertierung Spracherkennungssoftware
Beschreibung: Die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH, muss die vorhandenen on premise Lizenzen der Spracherkennungssoftware der „DigtaSoft Voice Medical“ – Dragon Medical Practice Edition in die gehostete Variante „Dragon Medical Onec-DMO“ konvertieren.
Kennung des Verfahrens: 4a11e8db-9efd-41fa-8aa7-4adc3096b631
Interne Kennung: Konvertierung Spracherkennungssoftware
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
RL 2014/24/EU - GWB, VgV
§ 132 Abs. 2 GWB
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Konvertierung Spracherkennungssoftware
Beschreibung: Die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH muss die vorhandenen on-premise Lizenzen der Spracherkennungssoftware der Grundig Business Systems GmbH „DigtaSoft Voice Medical“ – Dragon Medical Practice Edition, nach Vorgabe der Fa. Grundig in die gehostete Variante „Dragon Medical Onec-DMO“ konvertieren. Es handelt sich hierbei um 135 Lizenzen.
Interne Kennung: Konvertierung Spracherkennungssoftware
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für ExAnteBekanntmachungen relevante ZehnTagesFrist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt SachsenAnhalt – 1., 2. und 3. Vergabekammer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesverwaltungsamt SachsenAnhalt – 1., 2. und 3. Vergabekammer
TED eSender: Publications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Das Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen hat in 2021 Lizenzen für die on-premise Lösung „MS Nuance“ von der Fa. Grundig gekauft. Diese Lizenzen werden ab 2025 von Grundig nur noch als Software-as-a-Service-Lösung supportet. Die bestehenden Kauflizenzen würden somit wertlos. Daher ist die Konvertierung in eine SaaS-Variante erforderlich. Nur Grundig, als bisheriger Vertragspartner kann dieses Umstellung anbieten. Ebenso kommt kein anderes Produkt in Frage, da alle Ärzte und Pflegekräfte eine einheitliche Software, mit dem antrainierten medizinischen Sprachschatz und der Grundig DiktierHardware nutzen. Somit wäre ein Wechsel unwirtschaftlich. Im Übrigen ist eine Weiterverwendung der BestandsHardware nur mit der Software von Grundig möglich. Die bestehenden Geräte würden aufgrund Ihrer Inkompatibilität mit anderen Herstellern bei einem Systemwechsel wertlos. Ein Auftragnehmerwechsel ist daher mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den medizinischen Auftraggeber verbunden, weil die Erbringung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung, auch bei Wartungsbedarfen, und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Der Bezug einer Spracherkennungssoftware eines anderen Anbieters kann daher sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch technischen Gründen nicht erfolgen und ist zudem mit erheblichen Schwierigkeiten sowie vor allem auch beträchtlichen Zusatzkosten für das Krankenhaus verbunden wäre. Aus diesem Grund kann der Auftrag aus technischen Gründen nur von einem Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein Systemwechsel ist aufgrund seiner Unwirtschaftlichkeit auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Zudem ist der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Offizielle Bezeichnung: GRUNDIG Business Systems GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Grundig Dragon Medical
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Rang in der Liste der Gewinner: 1,00
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Spracherkennung BiWo
Titel: Grundig Dragon Medical
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/11/2024
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm) (2014/2020)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
Registrierungsnummer: DE249132636
Postanschrift: Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Telefon: +492613013350
Fax: +492613013359
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt SachsenAnhalt – 1., 2. und 3. Vergabekammer
Registrierungsnummer: t:493455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49345514-1529
Fax: +49345514-1115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: GRUNDIG Business Systems GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: USt-IDNr.: DE356481046
Postanschrift: Emmericher Str. 17
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Telefon: +49 911 4758-1
Fax: +49 911 4758-219
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c8243dda-1bdb-43d4-a470-176c47f68453 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/11/2024 15:59:17 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 688923-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 220/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/11/2024