5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept – Städtebauliches Konzept
Beschreibung: Konzept – Städtebauliches Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept - Gebäudestruktur, Außenanlagen, Kennzahlen, Flächeneffizienz und Gestaltung
Beschreibung: Konzept - Gebäudestruktur, Außenanlagen, Kennzahlen, Flächeneffizienz und Gestaltung
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept - Technik, Wirtschaftlichkeit, Gebäudebetrieb und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Konzept - Technik, Wirtschaftlichkeit, Gebäudebetrieb und Nachhaltigkeit
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept - Kosten, Termine und Vergabestrategie
Beschreibung: Konzept - Kosten, Termine und Vergabestrategie
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept – BIM
Beschreibung: Konzept – BIM
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung - Projektcontrolling Kosten, Termine, Qualitäten
Beschreibung: Darstellung - Projektcontrolling Kosten, Termine, Qualitäten
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung - Projektteam
Beschreibung: Darstellung - Projektteam
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt - Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)