Deutschland – Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung – Entsorgung von Fäkalien und Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen des Trink- und Abwasserverband Börde

592050-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung – Entsorgung von Fäkalien und Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen des Trink- und Abwasserverband Börde
OJ S 192/2024 02/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungTrink- und Abwasserverband Börde
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEntsorgung von Fäkalien und Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen des Trink- und Abwasserverband Börde
BeschreibungEntsorgung von Fäkalien und Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet des Trink- und Abwasserverband Börde
Kennung des Verfahrensbb30a591-1650-4b9f-bb3d-3c9341b66e90
Interne KennungTAV-2024-025
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftTrink- und Abwasserverband Börde  
StadtOschersleben
Postleitzahl39387
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Entsorgung von Fäkalien und Fäkalschlamm aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen des Trink- und Abwasserverband Börde
Beschreibung: Der Trink- und Abwasserverband Börde (TAV Börde) ist u. a. in seinem Verbandsgebiet für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus 849 Kleinkläranlagen und 283 Sammelgruben von ca. 6.000 m³ Fäkalschlamm und Fäkalien pro Jahr verantwortlich. Die Aufgabe zur ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Fäkalschlämme und Fäkalien soll eine Fachfirma mit entsprechenden fachlichen und technischen Voraussetzungen im Auftrag des TAV Börde für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 übernehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Trink- und Abwasserverband Börde  
Stadt: Oschersleben
Postleitzahl: 39387
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungNachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/11/2024 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/11/2024 11:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltTrink- und Abwasserverband Börde
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtTrink- und Abwasserverband Börde
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Trink- und Abwasserverband Börde
Registrierungsnummer: DE165140576
Postanschrift: Magdeburger Straße 35  
Stadt: Oschersleben
Postleitzahl: 39387
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 3949-91030
Fax: +49 3949-910301
Internetadresse: www.tav-boerde.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2  
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455140
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 33c38f61-9b9a-450d-ba32-ff6ca50bbe50 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2024 08:49:14 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 592050-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2024