Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – Rahmenvertrag Kollaborationsplattform und Administrationslösung für Schulen zur Unterstützung des Digitalen Lernens

541136-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – Rahmenvertrag Kollaborationsplattform und Administrationslösung für Schulen zur Unterstützung des Digitalen Lernens
OJ S 175/2024 09/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag Kollaborationsplattform und Administrationslösung für Schulen zur Unterstützung des Digitalen Lernens
BeschreibungDie KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU), um die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen. Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bie-ter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung zur Deckung des Bedarfs der KITU-Mitglieder über die Lieferung von Lizenzen zur dauerhaften Nutzung einer Standardsoftware, Installation und Ersteinrichtung sowie Einführung durch bspw. Schulungen an Administratoren und Nutzern sowie kundenspezifische Anpassung einer Gesamtlösung mit ihren Modulen bzw. Funktionen zur Unterrichtsdurchführung mit der Vor- und Nachbereitung und der Einbindung des Systems in die Infrastruktur und Systemlandschaft sowie den Erwerb und die Lieferung von Lizenzen zu decken. Die Softwarelösung muss die Bereiche Kommunikation, Organisation, Netzwerk-, Geräte- und Nutzerverwaltung unterstützen und somit die zeitgemäßen Anforderungen aus der pädagogischen Praxis an eine Schul-IT Plattform im Rahmen der Vermittlung digitaler Kompetenzen erfüllt werden. (nachfolgend „Ziellösung“ oder „Gesamtlösung“). Es sind nach Bedarf Hardwarekomponenten für die Ziellösung durch den Auftragnehmer anzubieten. Nutzer der Ziellösung sind Lehrende und Lernende sowie deren Erziehungsberechtigte und Administratoren der Schulträger bzw. der KID. Die Module der Gesamtlösung müssen so konzipiert sein, dass bei etwaigen Updates, Releasewechsel oder Upgrades nur ein kostenfreier Integrationsaufwand bei eingesetzten Ziellösungen des Auftragnehmers beim Auftraggeber oder seinen Kunden auftritt. Hintergrund DigitalPakt Schule Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Hintergrund IKT-RL Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt. Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt.
Kennung des Verfahrens6b213f49-3baf-4a75-bb1f-ab570eb8e652
Interne KennungKID_KPS_02/2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAlter Markt 15, 39104 Mageburg
Postleitzahl39104
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die unter dem Link "http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU" aufgeführt sind.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.6 200 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung6 200 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Kommunikation für das Vergabeverfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform www.deutsche-evergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über deutsche-evergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über deutsche-evergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter www.deutsche-evergabe.de.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftErklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dass das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gem. § 22 LkSG verurteilt worden ist, (Inkrafttreten ab 01.01.2023), dass der Auftraggeber im Zuschlagsfall während der Laufzeit des Vertrages darüber unverzüglich informiert werden muss, wenn das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verurteilt wird.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann1
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeErklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenErklärung zu § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungErklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
BetrugsbekämpfungErklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
KorruptionErklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr). Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Entrichtung von SteuernErklärung, dass das Unternehmen allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und nachkommt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenErklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenErklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenErklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterErklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitErklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsErklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenErklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensErklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenErklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Kollaborationsplattform und Administrationslösung für Schulen zur Unterstützung des Digitalen Lernens
Beschreibung: Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU), um die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen. Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bie-ter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung zur Deckung des Bedarfs der KITU-Mitglieder über die Lieferung von Lizenzen zur dauerhaften Nutzung einer Standardsoftware, Installation und Ersteinrichtung sowie Einführung durch bspw. Schulungen an Administratoren und Nutzern sowie kundenspezifische Anpassung einer Gesamtlösung mit ihren Modulen bzw. Funktionen zur Unterrichtsdurchführung mit der Vor- und Nachbereitung und der Einbindung des Systems in die Infrastruktur und Systemlandschaft sowie den Erwerb und die Lieferung von Lizenzen zu decken. Die Softwarelösung muss die Bereiche Kommunikation, Organisation, Netzwerk-, Geräte- und Nutzerverwaltung unterstützen und somit die zeitgemäßen Anforderungen aus der pädagogischen Praxis an eine Schul-IT Plattform im Rahmen der Vermittlung digitaler Kompetenzen erfüllt werden. (nachfolgend „Ziellösung“ oder „Gesamtlösung“). Es sind nach Bedarf Hardwarekomponenten für die Ziellösung durch den Auftragnehmer anzubieten. Nutzer der Ziellösung sind Lehrende und Lernende sowie deren Erziehungsberechtigte und Administratoren der Schulträger bzw. der KID. Die Module der Gesamtlösung müssen so konzipiert sein, dass bei etwaigen Updates, Releasewechsel oder Upgrades nur ein kostenfreier Integrationsaufwand bei eingesetzten Ziellösungen des Auftragnehmers beim Auftraggeber oder seinen Kunden auftritt. Hintergrund DigitalPakt Schule Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Hintergrund IKT-RL Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt. Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt.
Interne Kennung: 6f535c7e-1d82-4c91-9617-48121f88e783
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.6 200 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung6 200 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle schreibt den Bedarf Mitglieder an einer Gesamtlösung als Kollaborationsplattform und Administrationslösung an Schulen zur Unterstützung des Digitalen Lernens für ein pädagogische Netz, inklusive Modulen und Funktionen aus den Bereichen, Kommunikation, Organisation, Unterricht, Netzwerk- und Geräteverwaltung für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem Gesamtauftragsvolumen von 5.500.000,00 bis 6.200.000,00 € (netto) aus.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)
Beschreibung- Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgendspezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden; - Angaben über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. -Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 500.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden EUR 2.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfallabgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall. Wenn eine Bietergemeinschaft sich bewirbt, genügt der Nachweis der Betriebshaftpflicht durch ein Mitglied, die übrigen Nachweise sind jedoch von jedem Mitglied und durch jedes Drittunternehmen einzureichen, auf deren Eignung sich ein Bieter bezieht. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/6ef692b4-49a2-4ad8-9833-96137865f026/suitabilitycriteria
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung- Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgendspezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Angaben zum Firmenprofil Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept. -Referenzen Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe: - des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro), - der Auftraggeber, - des Leistungszeitraums, - sowie Beschreibung des Projektesund dessen Umsetzung. Die KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern. Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen: Lieferung, Installation und Einführung von mindestens 250 Kollaborationsplattformen bei Schulträgern bei ≥ 5 Schulen oder mindestens 2.000 Schulen mit ≥ 1.000 Benutzergruppen je Schule an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 200.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog Die technischen und fachlichen Spezifikationen werden im elektronischen Leistungsverzeichnis durch die aufgezeigten Leistungspositionen (siehe Bietercockpit/Vergabemanager), der die Bewertungskriterien zu entnehmen sind, konkretisiert.
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/6ef692b4-49a2-4ad8-9833-96137865f026/awardcriteria
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung Die Bedingungen der Geheimhaltung werden im elektronischen Leistungsverzeichnis (siehe Bietercockpit/Vergabemanager), die der Geheimhaltungsvereinbarung zu entnehmen ist, konkretisiert.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu finanzieren. Die KID wird mit dem Einzelabruf verbindlich mitteilen, ob die Finanzierung über ein dann von der KID zu benennendes Leasingunternehmen erfolgt und die Rechnungsstellung an dieses Leasingunternehmen zu erfolgen hat. Im Fall einer solchen Leasingfinanzierung wird die KID sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem jeweiligen Einzelabruf an das Leasingunternehmen abtreten.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Registrierungsnummer: c4405fd8-2932-4a8d-b35c-94cff65567ce
Postanschrift: Alter Markt 15  
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 24464444
Fax: +49 24464400
Internetadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Profil des Erwerbers: http://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 242444b0-228e-4704-83f9-aab308e7a319
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2  
Stadt: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Registrierungsnummer: 3bf1601f-b824-48d1-8628-31468a2e3ad6
Postanschrift: Alter Markt 15  
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 24464444
Fax: +49 24464400
Internetadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c215244d-f89b-461d-a30b-cc690ef20bbb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/09/2024 13:20:55 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 541136-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 175/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/09/2024