2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polysiusstr. 2
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06842
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Es findet ein Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV statt.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Abfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung: Abfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Abfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Teilnahmeantrag enthalten); Die dahingehende Verurteilung oder die Verhängung von Bußgeld gegenüber einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, kann also einen Ausschluss nach sich ziehen (Unternehmen sollen dann ausgeschlossen werden). Hinweis: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 AEntG sowie § 19 Abs. 4 MiLoG vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern wird. Die Vergabestelle behält sich weiterhin die Abfrage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vor.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Abfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Abfrage einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (im Teilnahmeantrag): Unternehmen werden zu jedem Zeitpunkt vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn das Unternehmen seinen dahingehenden Verpflichtungen nicht nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 nachgekommen ist bzw. der Auftraggeber die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen kann. Das Unternehmen kann außerdem nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (auch hierzu wird eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag abgefragt)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Abfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB: Das Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Entrichtung von Steuern: Abfrage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); Unternehmen werden zu jedem Zeitpunkt vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie ihren dahingehenden Verpflichtungen nicht nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 nachgekommen sind bzw. der Auftraggeber die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Abfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Abfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Abfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Abfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann