Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – Betrieb/Wartung/Instandhaltung der Bioabfallvergärungsanlage Dessau-Roßlau einschl. Störungsbeseitigung (Los 1) und Fraktionierung/Siebung/Verladung von Rottegut (Los 2) ab dem 01.03.2025

488341-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – Betrieb/Wartung/Instandhaltung der Bioabfallvergärungsanlage Dessau-Roßlau einschl. Störungsbeseitigung (Los 1) und Fraktionierung/Siebung/Verladung von Rottegut (Los 2) ab dem 01.03.2025
OJ S 157/2024 13/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtpflege Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBetrieb/Wartung/Instandhaltung der Bioabfallvergärungsanlage Dessau-Roßlau einschl. Störungsbeseitigung (Los 1) und Fraktionierung/Siebung/Verladung von Rottegut (Los 2) ab dem 01.03.2025
BeschreibungBetrieb/Wartung/Instandhaltung der Bioabfallvergärungsanlage Dessau-Roßlau einschl. Störungsbeseitigung (Los 1) und Fraktionierung/Siebung/Verladung von Rottegut (Los 2) ab dem 01.03.2025
Kennung des Verfahrens01913227-fdda-4c51-b0db-ce70a36da07a
Interne KennungStadtPfl DE Verg 02-24
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPolysiusstr. 2  
StadtDessau-Roßlau
Postleitzahl06842
Land, Gliederung (NUTS)Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Es findet ein Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV statt.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAbfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
BetrugsbekämpfungAbfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAbfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Teilnahmeantrag enthalten); Die dahingehende Verurteilung oder die Verhängung von Bußgeld gegenüber einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, kann also einen Ausschluss nach sich ziehen (Unternehmen sollen dann ausgeschlossen werden). Hinweis: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 AEntG sowie § 19 Abs. 4 MiLoG vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern wird. Die Vergabestelle behält sich weiterhin die Abfrage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vor.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAbfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAbfrage einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (im Teilnahmeantrag): Unternehmen werden zu jedem Zeitpunkt vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn das Unternehmen seinen dahingehenden Verpflichtungen nicht nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 nachgekommen ist bzw. der Auftraggeber die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen kann. Das Unternehmen kann außerdem nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (auch hierzu wird eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag abgefragt)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterAbfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB: Das Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Entrichtung von SteuernAbfrage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); Unternehmen werden zu jedem Zeitpunkt vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie ihren dahingehenden Verpflichtungen nicht nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 nachgekommen sind bzw. der Auftraggeber die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAbfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Abfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenAbfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAbfrage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB (im Teilnahmeantrag enthalten): Das Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Leistungen der Betriebsführung, Instandhaltung und Wartung der Bioabfallvergärungsanlage (BAV) „Kochstedter Straße“ der Stadt Dessau-Roßlau inklusive etwaiger Störungsbeseitigungen
Beschreibung: Auf der Abfallentsorgungsanlage (AEA) „Kochstedter Kreisstraße“ in Dessau-Roßlau wird im Auftrag der Stadt Dessau-Roßlau – Eigenbetrieb Stadtpflege eine Bioabfallvergärungsanlage für die Vergärung von Biogut und Grüngut betrieben. Die anfallenden Biogutmengen aus dem Einzugsbereich der Stadt Dessau-Roßlau sowie die im Eigenbetrieb Stadtpflege anfallenden Grüngutmengen werden in der Bioabfallvergärungsanlage (BAV) zunächst energetisch verwertet. Der Betrieb dieser Anlage wird in Los 1 vergeben. Vom dortigen Auftrag sind also folgende Leistungen umfasst: Betriebsführung, Instandhaltung und Wartung der Bioabfallvergärungsanlage (BAV) „Kochstedter Straße“ am Standort Polysiusstraße 2 der Stadt Dessau-Roßlau (s. Anlage 1-Topographische Karte 1:25000 und Anlage 2-Topographische Karte 1:10000) inklusive etwaiger Störungsbeseitigungen. Die Bioabfallvergärung wird grundsätzlich und entsprechend der genehmigten Anlagenkonfiguration hinsichtlich Verfahrensart, Verfahrenstechnik, Beschickung etc. wie folgt betrieben: • Anzahl Prozessstufen: einstufiges Verfahren • Vergärungsverfahren: Trockenfermentation mit mehreren Boxen-Fermentern • Beschickungsart: Wechselbehälter-Verfahren • Prozesstemperatur: thermophiler Temperaturbereich Die BAV arbeitet im thermophilen Temperaturbereich. Dabei erfolgt jedoch keine hygienisierende Wirkung. Die Hygienisierung der Gärreste sowie des überschüssigen Perkolates wird separat durchgeführt. Das durch den AG angelieferte Biogut stammt aus der haushaltsnahen Bioabfallsammlung in der Stadt Dessau-Roßlau. Es wird in der geschlossenen Annahmehalle der BAV abgekippt. Dieses ist durch den AN für Los 1 zu übernehmen (Arbeitsschritt des Zusammenschiebens und Stapelns) und entsprechend in die Fermenterboxen einzubringen bzw. in der Annahmehalle aufzuhalden. Dem Biogut ist durch den AN dabei bei Bedarf Grüngut beizumengen. Die für Los 1 zu vergebenden Leistungen der werden im Wege einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgeschrieben.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Auftraggeber dies mit einer Frist von zehn Monaten bis zum Laufzeitende schriftlich verlangt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polysiusstr. 2  
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06842
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit29/02/2032
Laufzeit7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Nur für den Ausnahmefall, dass • wider Erwarten und trotz zweimaliger Verlängerung des Vertrages die Zuschlagserteilung an den Folgeauftragnehmer noch nicht stattgefunden hat und/oder dieser zum geplanten Ende der Vertragslaufzeit die Betriebsführung nicht übernehmen kann und • eine Fortsetzung des Vertrages zwingend erscheint, um einen geordneten und sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten kann der Vertrag noch einmal verlängert werden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine sichere und geordnete Übernahme der Betriebsführung durch den Folgeauftragnehmer gewährleistet ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden mit folgender Begründung nicht berücksichtigt
Begründung: Leistung stellt hohe Ansprüche und erfordert (v.a. beim Störungsdienst) schnelle Reaktionen und ist von daher nicht für die Erbringung durch Menschen mit Behinderungen geeignet
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen Erklärungen zu folgenden Sachverhalten abgegeben werden: 1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB. 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat. 4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. 5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat. 7. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU‐Sanktionspaket), vorliegt. Auf Anforderung des Auftraggebers sind ergänzend folgende Nachweise vorzulegen: 1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) 2. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist; 3. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate); 4. Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft; 5. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Bewerber.
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 3

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen Erklärungen zu folgenden Sachverhalten abgegeben werden: 1. Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Haftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen für das jeweiligen Los geforderten Deckungssummen oder Bereitschaftserklärung zum Abschluss im Auftragsfall. 2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der ausgeschriebenen Betriebsführung von Anlagen der Trockenvergärung in Los 1 oder vergleichbaren Leistungen pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren – gefordert ist für Los 1 ein Mindestumsatz von 300.000,- € pro Jahr
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 3

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen Erklärungen zu folgenden Sachverhalten abgegeben werden: 1. Mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren mit folgendem Inhalt: • Referenz über die Leistungen der Behandlung von Bioabfallmengen oder von Grüngut in einer vom AN betriebenen Trocken-fermentierungsanlage über mindestens 8.000 Mg/a durchschnittliche Jahresmenge im kommunalen Auftrag über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch andauert 2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren für die jeweils zu vergebenden Leistungen oder vergleichbare Leistungen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte – gegliedert nach Qualifikation, 3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sowie Vorlage von Eignungsnachweisen für die vorgesehenen Unterauftragnehmer und einer Verpflichtungserklärung. Erfüllt nur der Unterauftragnehmer oder ein anderer Dritter bestimmte Eignungsanforderungen – handelt es sich also um eine sog. „Eignungsleihe“ i.S. von § 47 VgV – gilt folgendes: • Der Unterauftragnehmer muss die Leistung erbringen, wenn er die fachlicher oder technische Leistungsfähigkeit gewährleistet / "verleiht" , • Sofern die Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt, ist eine Haftungsübernahme erforderlich;
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 3
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtzahl von 200 Punkten berücksichtigt. Das günstigste Angebot wird also mit 180 Punkten bewertet. Die weiteren Angebote erhalten, ausgehend davon, proportional (also im prozentualen Verhältnis ihres Angebots zum Bestangebot) weniger Punkte.
Beschreibung: Für die Leistungen des Betriebs, der Wartung/Instandhaltung sowie der Störungsbeseitigung wird jeweils ein Preis nach Maßgabe der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Vertrag) abgefragt und mit 90 % gewichtet.
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 90

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Der Bieter kann für die Reaktionszeit maximal 20 Punkte erhalten - die schnellste Reaktionszeit oberhalb der Mindestbedingungen (6 Stunden an Werktagen, 12 Stunden an Sonn- und Feiertagen) wird also mit 20 Punkten bewertet. 0 Punkte werden für das fünffache der schnellsten Reaktionszeit vergeben. Werte dazwischen werden interpoliert.
Beschreibung: Schnellere Reaktionszeiten bei Störungseinsätzen (außerhalb der regulären Betriebszeiten) i.S. dieser Vergabe als vertraglich i.S. der dortigen Mindestbedingungen gefordert (maximal 6 Stunden werktags einschl. Sonnabend, maximal 12 Stunden Sonn- und Feiertage) werden mit 10 % gewichtet
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27/09/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschafts (s. Ausführungsbedingungen)
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Für die Nachforderung fehlender Unterlagen und den Ausschluss unvollständiger Angebote gilt § 56 VgV. Der Auftraggeber behält sich insoweit eine Nachforderung vor.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformArbeitsgemeinschaft
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 GWB und weisen insbesondere darauf hin, • dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB); • dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist; • dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Leistungen der Fraktionierung und Siebung des Rotteguts als Austrag aus der BAV sowie dessen Verladung und bedarfsweise Leistungen an der Nachrotte
Beschreibung: Vom Auftrag zu Los 2 erfasst sind Leistungen der Fraktionierung und Siebung des Rotteguts als Austrag aus der BAV sowie dessen Verladung und bedarfsweise Leistungen an der Nachrotte. Nach der Vergärung des Biogut- / Grüngutgemisches (in der Bioabfallvergärungsanlage, betrieben durch AN zu Los 1) werden die Gärreste einer Nachrotte zugeführt und durch weitere Verfahrensschritte zu Kompost aufbereitet. Der Austrag in die Kompostmieten erfolgt durch den Auftraggeber. Im Rahmen der ersten Nachrottephase, welche in definierten Mietenbereichen und unter Verwendung von semipermeablen Membranen durchgeführt wird, findet die Hygienisierung der Gärreste statt. Hierbei werden die entsprechenden Temperaturen über einen definierten Zeitraum in den Rottemieten eingehalten. Nach mehrmaligem Umsetzen des Rottegutes in verschiedene Mietenboxen wird das Rotte-gut durch den AG unter freiem Himmel aufgehaldet und steht nach entsprechender Zeit für den AN Los 2 zur Fraktionierung zur Verfügung – insoweit setzen hier die Leistungspflichten für Los 2 an. Die Fraktionierung erfolgt stets und ausschließlich auf Anforderung des AG. Durch den AN für Los 2 erfolgt eine zweistufige Fraktionierung des Rottegutes. Hierzu werden in der ersten Stufe mittels Trommelsieb Fraktionen ≥ 50 mm (Überkorn) ausgeschleust. Nach einem Siebwechsel erfolgt ein zweiter Fraktionierungsschritt entsprechend den nach folgenden Kriterien: • Mittelkorn (= Überkorn): ≥ 15 mm bis < 50 mm • Fertigkompost: < 15 mm Das Überkorn (≥ 50 mm) aus der Erstsiebung wird durch den AN für Los 2 in von ihm zur Verfügung gestellte Container verladen und durch den AG mit seinen Containerfahrzeugen abgefahren und entsorgt. Der Fertigkompost wird vom AN für Los 2 im Bereich der Nachrotte bis zur Abholung zwischengelagert. Die Verladung des Fertigkomposts erfolgt durch den AN für Los 2 diskontinuierlich, wobei er durch den AG über die Verladezeiten informiert wird. Das Mittelkorn wird durch den AN für Los 2 ebenfalls im Bereich der Nachrotte zwischengelagert und dient als zusätzliches Strukturmaterial für künftige Nachrotteprozesse. Die Leistungen der Fraktionierung des Rottegutes inkl. bedarfsweisen Tätigkeiten im Bereich der Nachrotte, die Gegenstand von Los 2 sind, werden im Wege einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgeschrieben.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von zehn Monaten bis zum Laufzeitende schriftlich kündigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polysiusstr. 2  
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06842
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit29/02/2032
Laufzeit7 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden mit folgender Begründung nicht berücksichtigt
Begründung: Leistungserfüllung erfordert schnelle Reaktionsfähigkeit und hohes physisches Leistungsvermögen und ist von daher nicht für die Erbringung durch Menschen mit Behinderungen geeignet
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen Erklärungen zu folgenden Sachverhalten abgegeben werden: 1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB. 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat. 4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. 5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat. 7. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU‐Sanktionspaket), vorliegt. Auf Anforderung des Auftraggebers sind ergänzend folgende Nachweise vorzulegen: 1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) 2. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist; 3. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate); 4. Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft; 5. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Bewerber.
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 5

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen Erklärungen zu folgenden Sachverhalten abgegeben werden: 1. Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Haftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen für das jeweiligen Los geforderten Deckungssummen oder Bereitschaftserklärung zum Abschluss im Auftragsfall. 2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der ausgeschriebenen Fraktionierung und Siebung des Rotteguts aus der Anlage bzw. bedarfsmäßige Mitwirkung an der Nachrotte oder vergleichbaren Leistungen pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren – gefordert ist für Los 2 ein Mindestumsatz von 75.000,- € pro Jahr
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 5

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen Erklärungen zu folgenden Sachverhalten abgegeben werden: 1. Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren mit folgendem Inhalt: Referenz über die ausgeschriebenen Leistungen der Fraktionierung und Siebung von Rottegut/Gärresten aus biogenen Abfällen als Output aus Bioabfallvergärungsanlagen über mindestens 4.000 Mg/a durchschnittliche Jahresmenge im kommunalen Auftrag über eine Laufzeit von mindestens drei Jahren 2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren für die jeweils zu vergebenden Leistungen oder vergleichbare Leistungen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte – gegliedert nach Qualifikation 3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sowie Vorlage von Eignungsnachweisen für die vorgesehenen Unterauftragnehmer und einer Verpflichtungserklärung Erfüllt nur der Unterauftragnehmer oder ein anderer Dritter bestimmte Eignungsanforderungen – handelt es sich also um eine sog. „Eignungsleihe“ i.S. von § 47 VgV – gilt folgendes: • Der Unterauftragnehmer muss die Leistung erbringen, wenn er die fachlicher oder technische Leistungsfähigkeit gewährleistet / "verleiht" • Sofern die Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt, ist eine Haftungsübernahme erforderlich;
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 5
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Preis wird mit 90 % der insgesamt zu vergebenen Punkte in einer Gesamtzahl von 200 Punkten berücksichtigt. Das günstigste Angebot wird also mit 180 Punkten bewertet. Die weiteren Angebote erhalten, ausgehend davon, proportional (also im prozentualen Verhältnis ihres Angebots zum Bestangebot) weniger Punkte.
Beschreibung: Für die Leistungen der Fraktionierung / Siebung einerseits sowie der Verladung andererseits und der etwaigen Mitwirkung an der Nachrotte wird jeweils ein Preis nach Maßgabe der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Vertrag) abgefragt und mit 90 % gewichtet.
Gewichtung (dezimal, Mittelwert): 90

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Der Bieter kann für eine schnelle Überbrückung maximal 20 Punkte erhalten - die schnellste Überbrückungszeit wird also mit 20 Punkten bewertet. 0 Punkte werden für das fünffache der schnellsten Überbrückungszeit vergeben. Werte dazwischen werden interpoliert.
Beschreibung: Außerdem bewertet der Auftraggeber noch Vorschläge der Überbrückung eines längerfristigen Ausfalls der Siebanlage (von einem Zeitraum von voraussichtlich über einer Woche) mit 10 %
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27/09/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Für die Nachforderung fehlender Unterlagen und den Ausschluss unvollständiger Angebote gilt § 56 VgV. Der Auftraggeber behält sich insoweit eine Nachforderung vor.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformArbeitsgemeinschaft
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 GWB und weisen insbesondere darauf hin, • dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB); • dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist; • dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtpflege Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau
Registrierungsnummer: DE254917646
Postanschrift: Wasserwerkstraße 13  
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06842
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sabine Moritz, Betriebsleiterin
Telefon: 0340-2041072
Fax: 0340-2042972
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141529
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2  
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 0345 514-1529
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 01913265-5970-49ea-8fb4-e38b94bf4837 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2024 13:49:34 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 488341-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/08/2024