2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45216127 Bau von Rettungsdienststationen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Richard-Schütze-Str. 4
Stadt: Bitterfeld -Wolfen
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: • 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen • 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft • Eigenerklaerung Tariftreue Elektrohandwerk • Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG • Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 • 124 LD Eigenerklärung Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 LD VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Anlagen, die ausgefüllt (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) einzureichen sind: • 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen • Konformitätserklärung inkl. Bemusterung der Komponenten Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Gerät der Schuldner im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Lieferung in Verzug, weil er die Leistung wegen der Beschränkungen des Erwerbslebens nicht erbringen kann, ist er nicht verpflichtet, die vereinbarte Konventionalstrafe zu zahlen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.